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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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tenen Erhöhungen sind insgesammt mehr oder minder durch die Noihwendigkeit geboten gewesen, und, wenn der Etat der be ständigen Verpflegung oder der etatmäßige Aufwand im Budjet um 9118 Thlr. II Gr. gegen die^ etatmäßige Bewilligung von 1834 gestiegen ist: so liegt dieses zuvörderst in der, nur transi torisch für die Artillerieschule mit 6448 Thlr. 15 Gr. und für die Kriegsgerichte mit 6636 Thlr. 16 Gr. erfolgten Bewilligung, von welchen letzteren 4578 Thlr. und von welchen ersteren 3752 Thlr. wieder haben aufgezogen werden müssen, und daß hier- nachst 5168Thlr. 19 Gr. 10Pf. für die Strafanstalten ebenfalls in voller Summe nur transitorisch bewilligt wurden, von wel chen 2336 Thlr. 5 Gr. 5 Pf. ebenfalls wieder auf den Etat ge bracht worden sind. Diese transitorische Bewilligung erfolgte lediglich wegen der bevorstehenden neuen Organisation dieser drei Militairinstitute, deren Bedarf mithin damals nicht über sehen werden konnte; rechnet man daher den, nach vollendeter neuer Organisation derselben, erforderlichen Aufwand der etat- maßgen Bewilligung der früheren Periode mit 10,666 Thlr. 5 Gr. 5 Pf. hinzu: so stellt sich dieselbe auf 1,148,197 Thlr. 16 Gr. 9 Pf. und die Ersparniß an der beständigen Verpflegung für diese Periode auf 1547 Thlr. 18 Gr. 5 Pf. — Von diesem Aufwande beruhen im Uebrigen 2000Thlr. hinsichtlich des Auf wandes bei derMilitairbildungsanstalt für Unterricht ausgezeich neter Unteroffiziere und 2280Thlr. hinsichtlich der Erhöhung der Position 48. für Zulagen an die ältesten Unteroffiziere, auf be sonderem ständischen Anträge; auch darf nicht unerwähnt ge lassen werden, daß, wenn schon nur nach Tabelle Nr. XVlll. 11/219 Thlr. 11 Gr. 8 Pf. als Ersparniß bei der temporellen Verpflegung erscheinen, dieselbe in der That in 21,219 Thlr. 11 Gr. 8 Pf. besteht, indem der Bedarf mit 10,000 Thlr. höher, als er im Budjet erschien, nachgewiesen war, und um deswillen nicht in Ansatz gebracht wurde, weil dessen Abminderung sofort sich übersehen ließ. . Referent v. Thielau: Ich glaube wohl, daß, ehe zum speziellen Theil übergegangen werden kann, erst über den allge meinen Theil die Diskussion stattsinden müsse, und ich habe nur noch zu bemerken, daß 4 Anträge der Deputation in diesem allgemeinen Theile vorliegen, welche im speziellen Theile nicht zur Berathung gelangen konnten, weil sie in verschiedene Posi tionen eingreifen und sich nicht füglich bestimmen ließ, zu wel cher Position sie gezogen werden sollten. Abg. v. Dieskau: Die geehrte Deputation hat in ih rem mit großer Genauigkeit ausgearbeiteten Berichte, und zwar im Eingänge desselben erwähnt, daß über die Verpflich tung, eine Armee überhaupt und von der gegebenen Größe zu halten, keine Zweifel obwalteten. Ich will darüber, daß das Land den Theil eines Armeecorps zu halten habe, zwar keine Zweifel erregen; ich glaube aber, daß, wenn zugegeben wer den sollte, es müsse eine Armee gehalten werden, dann auch sofort ein großer Aufwand für dieselbe gerechtfertiget sei. Der Aufwand der Armee, oder vielmehr des Theils eines Ar meecorps besteht, wie auch von der geehrten Deputation berührt worden ist, in dem 4. Theile des ganzen Nettoeinkommens des Staates, und ist also ein höchst bedeutender. Deshalb aber ist es Pflicht, ganz vorzügliche Pflicht eines jeden Abgeordneten, auf diesen Aufwand besonders sein Augenmerk zu richten. Gleichwohl ist die Armee in ihren einzelnen Mitgliedern, so viel Druck und Papier von A.'G. Teubner in Dressen. mir wenigstens bekannt ist, zur Zeit noch nicht auf die Consti tution, auf die Verfassung vereidet. Es ist bereits beim von- gen Landtage dieselbe Frage, welche ich jetzt anrege, zur Spra che gekommen; es gab dazu Gelegenheit die Diskussion über den speziellen Theil des Militärbudjets bei dem Etat des Kriegsministeriums und das Generalcommando. Damals wurde anfänglich von der hohen Staatsregierung bemerklich gemacht, daß der Generallieutnant dem.Kriegsministerium co- ordinirt sei; später wurde behauptet, daß das Generalcorn* mando dem Kriegsministerium subordinirt sek, und es wurde aus diesem Grunde damals die Frage nicht weiter verfolgt. Es könnte demnach scheinen, als wenn jene Frage erledigt sei; ich kann sie aber noch keineswegs als erledigt betrachten. Denn so wie im Civilstaatsdienste sammtliche Staatsdiener bei ihrer Anstellung den Eid auf die Constitution zu leisten haben, so glaube ich, müssen auch die Mitglieder der Armee in dieser Weise in Pflicht genommen werden. Der Soldat ist so gut Staatsbürger als jeder andere in Civilverhältmssen Lebende.- Ich werde mir später erlauben, einen Antrag darauf zu stellen. Es ist von der geehrten Deputation ferner gesagt worden, daß der Theil eines Armeecorps, welcher vom Lande gehalten wer den müsse, immer eine gegebene Größe haben solle, und daß von dieser nicht abgegangen werden könne. Es sind mir aller dings die Beziehungen, welche hier vorwalten, bekannt. Al lein, ob demungeachtet nicht alle konstitutionellen Staaten Deutschlands sich zu Anträgen dahin vereinigen möchten, daß in Friedenszeiten eine Reduktion eintrete, das ist eine andere Frage, die ich hier bloß berührt und der hohen Staatsregierung zur Erwägung anheim gegeben haben will. Es ist dann wei ter in Bezug auf die Bildung des Theils eines Armeecorps, welcher vom Lande zu halten ist, bemerkt worden, daß derselbe sich nicht füglich anders eintheilen lasse, als in verschiedene Regimenter, welche der Zahl nach in dem DeputationsWe- richte angegeben sind. Ich glaube aber, daß die Zahl der Re gimenter trotz dem, was von der geehrten Deputation bemerkt worden ist, sich noch auf eine geringere zurückführen lassen dürfte. Es hat die geehrte Deputation herausgehoben, daß wegen der Reserve zur Zeit des Kriegs keine Reduktion statt sinden könnte; allein an die Spitze der Reserve könnten ja füglich ältere Offiziere der reduzirten Regimenter gestellt wer den, und dann die jüngeren Offiziere m deren Stellen aufrük- ken. Die Cadres würden also recht gut auch in einer geringe ren Anzahl von Regimentern enthalten sein können. Durch Verminderung ber Regimenter würde aber eine bedeutende Er sparniß beiden höhergestellten, und daher auch besser besolde ten Offizieren eintreten. (Fortsetzung folgt.) Druckfehler: In Nr. 158 d.Bl. S. 2508 Splt.2. Z,2t. p. u. muß es statt: „Landpolizei" heißen: „Landbanpolizei" und I. 24 v. u. statt : „Landpolizeiheamten" heißen: „Landbaupolizeibeamten." Mir der Redaktion beauftragt: vr. Gretsch e r-
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