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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 202. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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und wenn das nicht der Fall wäre, so würde dann die Abstim mung über die ganze Position zu erfolgen haben. Der Referent fährt hierauf im Deputatiönßbericht fort: 4) 1223 Thlr. 8 Gr. invl. 23 Lhlr. 8 Gr. Tranksteueräqui valent, transitorisch, dem ersten geistlichen Rath, Vicepräsident und Oberhofprediger. Es bezog derselbe diesen Gehalt als Mit glied des Kirchenrarhs und Oberconsistvrium, und als die Ge schäfte des Kirchenrathes auf das Cultusministerium übergingen, wurde er zu solchem ebenfalls gezogen und A seines Gehalts auf Letzteres genommen, tz auf dem Etat des Oberconsistvrium ge lassen. Der commissarischm Mittheilung zufolge ist nach Auf hebung des Oberconsistorium und Einsetzung des Landesconsi- storium im Jahre 1835 der Geschäftskreis des Oberhofpredi gers nicht eingeschränkt worden. Er nimmt fortwährend an den Geschäften des Ministerium Theil, hauptsächlich soweit diesel ben rein kirchliche Angelegenheiten und Diensteinsetzungen zum Gegenstand haben, ist als Viceprasident in das Landesconsisto- rium eingetreten und fungirt auch im Appellationsgericht bei Verhandlungen in Ehesachen als geistlicher Beisitzer ohne Ge bühren. Daher sei sein, zu Vermeidung des Spaltens auf den Ministerialetat gebrachtes Diensteinkommen unverkürzt zu lassen und bei einer Personalveränderung nur das Tranksteueräquiva lent an 23 Thlr. 8 Gr. in Wegfall zu bringen. Hierüber bezieht derselbe als Oberhofprediger nach Position 70.1.1175 Thlr. Gehalt außer der Dienstwohnung, 295 Lhlr. 9 Gr. Holzgeld, also 1470 Thlr. 9 Gr., was mit obigen 1223 Thlr. 8 Gr. zusammen 2693 Thlr. 17 Gr. macht, eine Gehaltsumme, welche für den ersten protestantischen Geistlichen des Landes, und da für die in Dresden angestellten Beamten auf den mit der Oertlichkeit verbundenen höheren Aufwand Rücksicht genommen wird, zu bewilligen wohl unbedenklich; 23 Thlr. 8 Gr. kommen davon, wie bemerkt, bei Personalveranderung in Wegfall. 8) 800 Thlr. dem zweiten Secretair, statt bisher 500 Lhlr., womit ein zur Stelle völlig geeignetes Subjekt nicht zu erlan gen, wenigstens auf längere Zeit nicht zu erhalten sein würde. Aus diesem erheblichen Grunde wäre die Erhöhung zu geneh migen. 9> 500 Thlr. dem ersten Registrator, statt zeither 502 Thlr. 12 Gr. Der Wegfall der 2 Thlr. 12 Gr. bezweckt nur Abrundung. 11) demSportuleinnehmer, 12) dem ersten Kanzlisten und Spvrtulcontroleur. Ersterer bezieht ferner, wie bis her, leinDiensteittkommen an 131 Lhlr. 6 Gr.Gehaltund420Lhl. Fixum wegen seines vormaligen Sportulantheils aus der Spor- tullasse. Eben so der erste Kanzlist und Spvrtulcontroleur 150 Thlr. und 1 Prozent auf 50 Thlr. jährlich zu rechnenden Spor- tulanthril. Ueberdies erhalt er Kopialgebühren für den Bogen 2Gr., gebrochen 1 Gr. 3Pf., Abschrift 1 Gr. 9Pf., gebro chen 1 Gr., Urkunden und Tabellen 3 Gr., für jede Aktenüber schrift nebst Eintrag in das Repertorium 6 Pf. Da ihm jedoch hierzu wenig Zeit bleibe, so sei Erhöhung seines Gehalts auf 200 Thlr. nöthig. Die Deputation schlägt die Genehmigung dieser billigen Erhöhung vor. 13) 150 Thlr. dem zweiten Kanzlisten, 14) 120 Lhlr. dem dritten Kanzlisten. Vorher find drei Diätistcn nach obigen Schreibelöhnen gebraucht worden. Um aber stets zuverlässige Personen für die Kanzlei zu gewinnen und zu erhalten, sei noth- wendig, statt der Lohnschreiber Kanzlisten mit den obigen Ge halten und Schreibelöhnen anzustellen. — Die Deputation ist damit einverstanden. 16h 300 Thlr. dem Aufwärter nach Wegfall von 37 Thlr. 8 Gr. 3 Pf. transitorisch, 18) 60 Lhlr. dem Hausmann nebst freier Wohnung im Ministerialgebäude, statt vorher 30 Thlr. Da dem neu angestellten Hausmann« verschiedene Arbeiten in Bezug auf die Reinigung und Beleuchtung des Hauses ohne weitere, seinem Vorgänger aus dem Verfügungsfonds des Mi nisterium und Oberconsistorium gewährte Vergütung oblie gen , so wäre diese Erhöhung zu genehmigen. 20) 700 Thlr. dem Controleur nach Wegfall von 108 Thlr. 9 Gr. 3 Pf. 22) 400 Lhlr. dem ersten Kassenkanzlisten statt bisher 300 Thlr. Dabei ist bemerkt, daß die beiden Kas senkanzlisten wegen der Beschaffenheit ihrer Arbeit keine Schrei begebühren erhalten. Daß der erste Kanzlist 100 Lhlr. mehr als der zweite erhält, ist, um gute Dienste nach längerer Dienstzeit dem aufrückenden zweiten Kanzlisten zu belohnen, unbezweifelt angemessen. 24) 125 Thlr. für den Expeditionsaufwand, statt vorher 100 Thlr. 31) 200 Thlr. zu Beleuchtung, Reinigung und son stigem Aufwand im Geschäftslokal, statt zeither 100 Thlr. Mit beiden Posten sei nicht auszukommen gewesen. Beide Ansätze wären als Berechnungsposten zu bewilligen. Demfolglich schlägt die Deputation der hohen Kammer vor, die in der 62. Position verlangte Summe von 21,560 Thlr. einschließlich der unter 4. aufgeführten 23 Lhlr. 8 Gr. transito rischer Dienstgenuß zu bewilligen. Abg. Atenstädt: Ich muß mir eine Erläuterung über die 11. und 12. Post vBm Herrn Referenten erbitten. Beide Posten sind nicht ausgefüllt worden, weil, wie angegeben worden, diese Gehalte als Sportelantheile zu betrachten, daher aus der Sportelkasse bezahlt und dort in Abzug gebracht worden waren. Auf dem Budjet sind sie also gar nicht er schienen. Ein ähnlicher Fall findet sich bei dem katholischen Consistorium. Jetzt ist jedoch von der Deputation der Antrag gestellt worden, daß die für den Registrator und Sportelein nehmer zeither aus der Sportelkasse bestrittenen 200 Thlr. auf das Budjet in Ausgabe, und daß dagegen die Gcsammtspor- teln des katholischen Consistorium bei der Staatskasse in Einnahme gebracht werden möchten. Wenn man nun diesen Antrag dort zu stellen sich veranlaßt gesehen hat, so kann ich nicht begreifen, einmal, warum dieser Antrag ntcyr auch hier gestellt worden ist; dann finde ich aber auch, daß diese beiden Gehalte nur ungefähr 770 Lhlr. ausmachen, während doch von 6632 Thlr., welche als Gebühren, Conzessions- und andere Ab gaben vom Cultusministerium in Einnahme gestellt sind, 1604 Thlr. als Sportelantheile, Erlasse, Restitutionen und Verwal tungskosten in Ausgabe gebracht sind, so daß die reine Ein nahme nur 5028 Thlr. betragen hat. Meine Anträge Heftc hen also darin: einmal, warum nicht derselbe Antrag auch hier gestellt worden ist, und dann, wie es komme, daß statt dieser 770 Lhlr. volle 1604 Thlr. für Sportelantheile und Verwaltungskosten u. s. w. in Ausgabe gestellt worden sind? Ich muß vermuthen, daß bei dem Cultusministerium noch andere Bezüge aus der Sportelkasse bestritten werden, welche nicht auf dem Budjet in Ausgabe gebracht und verwil- liget sind. Referent Sachße: Man hätte dicsenAntrag hier ebenfalls stellen können, wie derselbe beim katholischen Consistorium für angemessen befunden worden ist; man hat es jedoch nicht j für nöthig erachtet, weil es hier nicht wie dort auf eine Ermitte-
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