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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 202. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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vielen andern in Deutschland messen kann, andere auch über trifft, und daß für den Stand der Gelehrten und für die Wis senschaft sattsam geleistet wird. Hingegen finde ich die Post unter v. an 600 Thlr. für den Universitätsstallmeister und die Lieferung von 300 Scheffel Hafer für denselben nicht zweckmä ßig. Ich habe mich vergewissert, daß ein solcher Universitäts stallmeister keineswegs so etwas Nothwendiges sei. Auf an dern Universitäten sind auch keine zu finden. Es giebt in Leipzig andere tüchtige Männer, welche Unterricht in der Reit kunst ertheilen können, und es erscheint das Monopol des Uni versitätsstallmeisters in derLhat lächerlich, wenn man hört, daß darum andern Reitkundigen nicht erlaubtist, auf eineReit- bahn mit den Studenten zu gehen, sondern, daß sie nur auf Spazierritten den Unterricht zu ertheilen im Stande sind. Ich halte dafür, es sei hierinnen eine Ersparniß für die Universität eintreten zu lassen und die Summe auf andere Gegenstände zu verwenden; daß dieserhalb aber die hohe Staatsregierung ersucht würde, auf Einziehung dieser Stallmeisterstelle Bedacht zu nehmen und den Reitunterricht frei zu geben. Das Rei ten erlernen nur solche junge Leute, welche Mittel genug besi tzen, um die Stunden bezahlen zu können, andere werden es nicht thun. Weshalb soll man also dem Universüätsstallmei- ster eine so bedeutendeBesoldung geben, .die, wenn der Schef fel Hafer 1 Thlr. 8 Gr. gilt, 1000 Thlr. betragt? Ist es frei gegeben, so läßt sich auch nicht zweifeln, daß sich Männer finden werden, dieimReiten gutenUnterricht an dieStudenten ertheilen. Ich stelle daher denAntrag: „Beider hohenStaatsregürung auf Einziehung der Universitätsstallmeisterstelle anzu tragen." Sollte jedoch bei Lebzeiten des jetzigen Inhabers ein Hinderniß vorhanden sein, dann würde allerdings erst bei einer Personalveränderung diese Stelle eingezogen werben kön nen. Präsident: Will die Kammer den Antrag des Referen- ten Sach ße unterstützen? Dies erfolgt zur Genüge. Abg. v.Leyßer: Der Antrag ist unterstützt worden, und ich erlaube mir, Einiges dagegen zu erinnern. Es ist erstens ungewiß, ob hinreichend befähigte Privatlehrer sich immer fin den werden, welche die nöthigen Pferde zu diesem Geschäfte halten können und auch die dazu nicht geringen pekuniairen Mittel besitzen,und ich habe mich überzeugt, daß das Einkommen eines Universitätsstallmeisters und Fechtmeisters muß so sein, daß sie bestehen können, gleich wie das Einkommen eines derglei chen Privatunternehmers. Nun gebe ich zu, daß, wenn der Stall meister ein geschickter Mann ist, der Liebe dazu hat und prak tische Kenntnisse besitzt, sich der Zweck erreichen lassen wird; aber freilich meistentheils nur in Bezug auf Campagnenreiterei. Was aber die Schulreiterei und Dressur der Schulpferde be trifft, so würde dies auf keine andere Weise, als dadurch er reicht werden, daß ein Mann von Metier, der sich mehrere Jahre dem Geschäft gewidmet, die nöthige Kenntniß hat, um Pferde zu dressiren. . Es ist keine leichte Sache, komplette, schulgerechte Reiten auszubilden, welches doch mancher junge Mann gern werden möchte. Will man dieses aber nicht und bloß sein Augenmerk auf das Wenigere richten, so kann man dies bei solchen Privatlehrern wohl ganz füglich erler nen. Indessen hat man seit einigen Jahren für gut befun den, selbst Offiziere hierher zu commandiren, um sich, in dem Schulreiten und Zureiten der Pferde zu vervollkomm nen, welches füglich denn auf der Manege bei einem Be reiter von Metier sich thun läßt. So gut, wie bei der Reite rei, ist es wohl auch der Fall mit der Fechtmeisterei. Indessen stelle ich der geehrten Kammer anheim,- aus welchem Gesichts punkte sie die Sache betrachten will. Königl. Eommissair v. Hänel: Die Umstände, welche dem Anträge des Hrn. Referenten zum Grunde liegen, sind auch der Regierung nicht entgangen, und sie hat daher auch bereits .Veranlassung genommen, daß Erörterungen angestellt worden sind, inwiefern eine Aenderung, wie sie gegenwärtig beantragt worden ist, ausführbar sei. Es sind aber diese Erörterungen noch nicht beendigt, und es kann für jetzt darüber etwas Bestimmtes der geehrten Kammer nicht mitgetheilt wer den. Zu bemerken ist dabei, daß gegenwärtig in der Stelle des Universitätsstallmeisters keine Vakanz ist, und also auch aus dieser Rücksicht, selbst wenn die Abschaffung und Einziehung der Stelle für nöthig befunden würde, die Ausführung dieser Maßregel nicht so schnell und ohne Schwierigkeiten durchzu führen ist.. Was die Profefforenbesoldungen betrifft, so er laube ich mir, darauf zurückzukommen und zu Vervollständi gung dessen, was die Deputation erwähnt hat, noch Weni ges hinzuzufügen. Ein Professor mit 5000 Thlr. Gehalt kommt bei der Universität Leipzig nicht vor; der, welcher ge meint sein kann und-ungefähr sd viel Einkünfte bezieht, bezieht sie mit Einrechnung alles Desjenigen, was er durch Dikaste- rialarbeit und sonstige Nebenämter verdient; sein fixer Gehalt beträgt weit weniger. Sodann wurde bemerkt, daß mehrere ordentliche Professoren nur 600 Thlr. Gehalt bezögen. Ich erlaube mir, hinzuzufügen, daß mehrere nur 500 Thlr., da gegen auch andere 1000 — 2000 Thlr. Gehalt beziehen. Die außerordentlichen Professoren sind ebenfalls besoldet mit 300 und 500 Thlr.; es sind aber auch mehrere, die nur 200 Thlr. i haben, und zehn, die gar keine regelmäßige Besoldung ge nießen. Die Besoldungsverhältniffe der Universitätslehrer sind so eigenthümlicher Art, daß sie mit denen der Staatsdie ner nicht in Vergleich gestellt werden können; es muß also dem Ermessen der höher» Behörde überlassen bleiben, wie viel sie jedem aussetzen zu können und zu müssen glaubt, indem sich Alles nach der Persönlichkeit richtet. Gelehrsamkeit ist das Eigenthum der ganzen Welt, daher auch eine Universität in Concurrenz mit dem gesummten Auslande steht. Es werden die Professoren für unsere Universität von dem Auslande beru fen und von unserer Universität in das Ausland gezogen. Da her kommt es in jedem einzelnen Falle darauf an, für welchen Gehalt man den Mann bekommen kann. Daher ist es auch bei den Professoren nicht hinreichend, daß man etatmäßig die Besoldung der Stelle bestimmt, sondern es müß immer auf die Persönlichkeit, Gelehrsamkeit, mündlichen Vortrag des
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