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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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aufnimmt und den einzelnen Landestheilen dann gewisse Anstalten zugewiesen werden. Die Regierung äußert sich über diese Neueinrichtung folgendermaßen: „Eine Umgestaltung der Laudesirreuanstallen ist in der Weise beabsichtigt, daß an Stelle der jetzt bestehenden einen Heilanstalt zu Sonnenstein, der Ver sorganstalten zu Colditz (für Männer), zu Hubertsburg (für Frauen: und zu Hochweitzschen (für Jrresieche, das sind solche Irre, welche hauptsächlich ihres körper lichen Zustandes halber fortdauernder Anstaltspflege bedürfen) künftighin sogenannte gemischte Anstalten, das heißt Irren-Heil- und Pfleganstalten für Heilbare und Unheilbare treten sollen, deren jeder ein bestimmter Aufnahmebezirk des Landes zugetheilt werden soll und deren Directionen die Ertheilung der Aufnahmegeneh- migung zusteht " Die Vortheile der beabsichtigten Umgestaltung bestehen in einer wesentlichen Beschleunigung des Aufnahmever fahrens, in dem Wegfall der Versetzung der Kranken au- den Heilanstalten in die Bersorganstälten, in der Beseitigung der Scheu von Angehörigen, ihre Kranken in Pflegeanstalten zu überführen, die Hoffnung auf Hei lung ausschließen, und in einer zweckdienlicheren Aus bildung des ärztlichen Personals. Die neu zu errichtende Irrenanstalt zu Untergöltzsch wird von vornherein nach dem jetzt allgemein bewährt gefundenen Grundsätze der sogenann ten freien Verpflegung, verbunden mit theilweise landwirth- schaftlicher Beschäftigung, einzurichten beabsichtigt und es werden auch die bereits bestehenden Anstalten, soweit thunlich, nach diesem Grundsätze umgestaltet werden. Es dürfte dies nach den günstigen Erfahrungen, die man auswärts mit dieser Maßregel gemacht hat, nur warm zu empfehlen sein. Wenn auch die Eintheilung der Auf nahmebezirke noch weiteren Erörterungen unterliegt, so wird man doch im Allgemeinen davon ausgehen, daß jeder Landesirrenanstalt eine Anzahl amtshauptmann schaftlicher Bezirke einschließlich der betreffenden Städte zuznweisen sei und zwar mit Rücksicht auf die leichteste Erreichbarkeit der betreffenden Orte. Bei Titel l7 ist ein neues Postulat für Pfleger schulen eingestellt. Das neue Pflegerhaus für männliche Pfleger soll bei der Anstalt Hochweitzschen eröffnet wer den und dasjenige für weibliche Pfleger beabsichtigt man bekanntlich mit der Anstalt Hubertusburg zu verbinden. Die Organisation würde ungefähr folgende sein: Jedem Pflegerhause steht ein Geistlicher der betreffenden Anstalt vor, ein Anstaltsarzt wird beigegeben und in den übrigen Anstalten werden Zweigstätten unter einem geeigneten Anstaltsbeamten eingerichtet. Der Pflegerschule sollen zunächst junge Personen des derzeitigen Wärterpersonals zugewiesen und weitere Kräfte durch öffentlichen Aufruf heraugezogen werden. Der Unterricht wird nach der Art der Fortbildungsschule eingerichtet und mit Belehrung in Handfertigkeiten verbunden werden. Hauptsächlich soll Bildung des Herzens und Gemüths angestrebt werden und die Erziehung auf ein ernst-religiöses Leben und auf die Entwickelung eines liebevollen natürlichen Be nehmens gegen die Verpflegten gerichtet sein. Die Aus bildung beginnt mit dreimonatlicher Probezeit, die Dauer der Lehrzeit hängt von den Ergebnissen der Ausbildung ab. Im zweiten Abschnitte dann gehören die Betreffen den den Hilfspflegeru an, die, nachdem sie von der An staltsdirection für reif erklärt wurden, als wirkliche Pfleger in die Pflegerschaft ausgenommen werden. Außer voll ständig freier Verpflegung erhalten Probe- und Lehr pfleger ein kleines Wochengeld. Es dürfte bei dem Mangel an geeignetem Wärter personale nur zu empfehlen sein, die beabsichtigte Ein richtung ins Leben treten zu lassen, und die Deputation empfiehlt nach alle dem Gesagten: „Abth. 4, Pfleganstalten, mit sämmtlichen Unter- etats, in Einnahme Titel 1 bis 8 mit der Summe von 809,850 Mark nach der Vorlage zu genehmigen, in Ausgabe Titel 9 bis 29 mit der Summe von 1,872/50 Mark nach der Vorlage zu bewilligen." Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung über Cap. 70^. Wünscht Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. „Genehmigt die Kammer Titel 1 bis mit 8, bez. 9 bis 29 der Abth. allenthalben nach der Vorlage dem Anträge der Deputation gemäß?" Einstimmig: Ja. Referent Rittergutsbesitzer Peltz: Abth. k, Straf- und Besserungsanstalten mit sämmtlichen Unter etats. Der durchschnittliche Tagesbestand beträgt hier 4800 Köpfe, d. i. 130 weniger, als im Voretat. Die Ein nahme hat sich um 194,250 Mark und die Ausgabe um 49,550 Mark vermehrt, der Zuschuß beträgt 946,100 Mark, d. i. 144,700 Mark weniger, als im Voretat. Die Ermäßigung an den Beiträgen der Ortsarmenver bände für Zöglinge, die nach Bräunsdorf und Groß hennersdorf geschickt werden, beträgt ungefähr 45,000 Mark. Der Zuschuß pro Kopf beträgt 197 Mark 10 Pf. gegen 221 Mark 26 Pf. im Voretat; er hat sich also erheblich gemindert. Nach Alledem empfiehlt die De putation: „Abth. L, Straf- und Besserungsanstalten, mit sämmtlichen Unteretats,
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