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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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der Stadt Dresden, vielleicht auch der Anwaltstand im Wesentlichen beruhigt werden über die Veränderung, die nach dem Plane der Regierung vor sich gehen soll. Man könnte endlich theilen nach Stadt und Land, man könnte ein Amtsgericht bauen für die Stadt, ein zweites für das Land. Ich weiß, daß der Herr Justizminister da gegen einwendet, diese Theilung würde nicht gleichmäßig genug sein, weil die in das Amtsgericht gewiesenen Ort schaften bei Weitem die Minderzahl sind, ungefähr wie 1:3 zur Stadt sich verhalten; aber man könnte ja auch das Amtsgericht selber theilen, ein Amtsgericht in Neu stadt, ein anderes in Altstadt etabliren, und, meine Herren, die Etablirung eines vollständigen Amtsgerichts in Neustadt liegt meines Erachtens um so näher, als das Amtsgericht in Neustadt, welches in einem alten Privathause sich befindet, an dieser Stelle auch nicht bleiben kann; der Herr Justizminister wird Ihnen das jedenfalls bestätigen. Einem der nächsten Landtage wird ein Neubauplan für das Neustädter Amtsgericht vor gelegt werden müssen, weil die königl. Staatsregierung gegenüber der Stadt Dresden sich vertragsmäßig ver bindlich gemacht hat, den Platz, auf dem das dortige Amtsgericht steht, für die Anlegung der neuen großen Straße, welche vom Albertplatze nach der vierten Elb- brücke führen wird, herzugeben. Es muß also auch in Neustadt neu gebaut werden und in dem Bebauungs plan für das militärfiscalische Terrain jenseits der Elbe ist ein Platz für ein derartiges Staatsgebäude ausdrück lich reservirt. Erfolgt aber die Theilung nicht, dann erlauben Sie mir, aus meinen eigenen Erfahrungen heraus zu sagen, daß ich Niemanden mehr und lebhafter bedauere, als den unglücklichen Oberamtsrichter, dem zugemuthet wird, ein Amtsgericht zu dirigiren, wie es hier gebaut werden soll. Ich glaube, ich bin berechtigt, in solcher Weise über die Stellung dieses Beamten zu urtheilen, weil ich selbst, ich möchte fast sagen, das Un glück habe, einer sehr großen Behörde vorzustehen, die nicht einmal unter einem Dache existirt; diese Behörde aber, der ich vorstehe, hat immer noch den Vorzug vor der, die hier in Frage steht, daß sie nicht lauter parallel arbeitende Räthe hat, sondern in ihrer Wirksamkeit in ein Cenirum zusammenläuft, deren Räthe eine gewisse Fühlung unter sich haben und nach einem Ziele streben. Der Vorstand des Dresdner Amtsgerichts aber hat die traurige Aufgabe, ich möchte fast sagen, den Büttel zu machen, das heißt: fortlaufend in allen den einzelnen Abtheilungen des Gerichts zu revidiren und nachzusehen, ob Alles in Ordnung geht. Ob die Stichproben, die dieser Beamte zu diesem Zwecke zu machen im Stande ist, eben solche Gewähr bieten, wie die stetige Mitarbeit des Vor standes einer kleineren Behörde, das überlasse ich Ihrer Beurtheilung. Es ist von dem Herrn Staatsminister anerkannt worden, daß die Verlegung des Amtsgerichtes mit allen seinen Abtheilungen an das östliche Ende der Altstadt für die Bevölkerung gewisse Nachtheile haben werde, und er trägt sich bereits mit dem Gedanken, die Verwaltungs behörden durch ein besonderes Gesetz mit der Befugniß auszustatten, die Recognitionen, die Anerkennung und Beglaubigung von Urkunden vorzunehmen und damit insonderheit auch den Rath zu Dresden auszustatten. Ja, meine Herren, ich muß sehr in Frage stellen, ob das zum Ziele führen wird; es gilt zwar die Regel: 1omi8 rsZit uotum: aber ich bezweifle, daß es ohne Wei teres im gesammten deutschen Vaterlande als genügend anerkannt werden wird, wenn die Recognition von Ur kunden lediglich vor den Verwaltungsbehörden erfolgt ist. Die Stadtbehörde würde in keine angenehme Lage konimen, wenn sie in dieser Richtung den Notaren Con- currenz machen sollte, die ja das Recht haben, die Re cognitionen auszuführen; und eine Verwaltungsbehörde, wie die Dresdner, das werden Sie wohl glauben, sehnt sich wahrlich nicht nach neuen Aufgaben; sie hat mit denen, die sie nicht abweisen kann, mehr, als genug zu thun. Der Herr Justizminister hat weiter gegenüber den Petenten sich dahin ausgesprochen, das wären Alles nur Privatinteresfen und es käme nicht darauf an, daß die Geschäftsleute 10 Minuten mehr oder weniger gingen, um Geschäfte, die ja nicht täglich vorkämen, im Gericht abzumachen; auch wären die Vormünder ja nur selten genöthigt, an Gerichtsstelle zu erscheinen, und das würde nicht so große Unbequemlichkeiten im Gefolge haben, als man befürchtet. Es scheint mir aber von ihm übersehen worden zu sein, daß die Unbequemlichkeiten nicht blos für die Gerichtseingesessenen, sondern daß sie namentlich auch für die Gerichtspersonen selbst erwachsen. Es ist doch wohl in Betracht zu ziehen, daß nicht selten auch die Gerichtspersonen sich in Bewegung zu setzen haben, wenn sie requirirt werden für Acte der freiwilligen Ge richtsbarkeit, insbesondere zu Testamenten und Auf hebungen. Die Beamten, die künftighin zu solchen Zwecken das Amtsgerichtsgebäude verlassen, werden nicht mehr Viertelstunden, sondern Stunden ausbleiben, weil sie von der Marfchallstraße aus nach dem größeren Theile der Stadt wenigstens 10 Minuten mehr und ebensoviel auch zum Rückweg brauchen, vorausgesetzt, daß sie nicht sonst noch Hindernisse finden. Es handelt sich also bei dem Bauplan nicht allein um die Interessen der Gerichts eingesessenen, sondern in der That auch um große Zeit-
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