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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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ist ihr Avancement. Dies hat zur Folge, daß die Kreis- steuerräthe und die Bezirkssteuereinnahmen nicht in der Lage sind, sich gutgeschulte Arbeitskräfte zu erhalten; denn sie können nur immer junge Leute anstellen, die, wenn sie Etwas gelernt haben, dann die erste beste Ge legenheit benutzen, um sich in besser besoldete andere Stellen zu begeben. Hierunter leidet wesentlich das In teresse des Dienstes und es sind deshalb die mannig faltigsten Beschwerden und Wünsche eingegangen auf Abänderung dieser Einrichtung. Die Regierung erkennt die Berechtigung dieser Wünsche an und beabsichtigt, für die Kreissteuerräthe 8 und für die Bezirkssteuerein nahmen 82 Expedienten nunmehr als Staatsdiener an zustellen. Die Deputation kann diesen Vorschlag nur billigen und hofft, daß nach und nach mit der jetzigen nicht zweckmäßigen Einrichtung vollständig aufgeräumt werde. Durch diefe veränderte Einrichtung erhöht sich der Titel 10 um 8000 Mark jährlich und Titel 12 uni 82,000 Mark. Dieser Erhöhung stehen dagegen Er sparnisse mit 5600 Mark bei Titel 11 und 49,200 Mark bei Titel 13 gegenüber. Ungeachtet dieser wesentlichen Erhöhung ist doch sowohl die jenseitige Deputation, als auch die Zweite Kammer und Ihre Deputation keinen Augenblick darüber im Zweifel gewesen, daß dieser ver besserten Einrichtung die Zustimmung nicht zu versagen sei, und sie schlägt deshalb auch die Bewilligung der von der Regierung bei diesen Titeln geforderten Postu- late vor. Zu den übrigen Titeln ist etwas Wesentliches nicht zu bemerken. Die Postulate sind allenthalben auf das Sorgfältigste begründet und die Deputation beantragt daher: „die Ausgabe in den Titeln 7 bis 37 nach der Vor läge mit 1,687,760 Mark, darunter 20,300 Mark transitorisch, zu bewilligen". Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung über Cap. 20 in Einnahme und Ausgabe. Kammerherr von Friesen: Meine Herren! Es find auch dieses Jahr wieder eine größere Anzahl von Pe titionen eingegangen theils um Aufhebung der Grund steuer, theils um Ermäßigung derselben. Ich bin der hohen Deputation dankbar, daß sie die Petitionen, nament lich so weit sie sich auf Aufhebung der Grundsteuer be ziehen, uns vorschlägt, auf sich beruhen zu lassen. Meine Herren! Ein Grundbesitzer, der beantragt, daß die Grund steuer aufgehoben werden soll, kommt mir vor, als wenn er einen Selbstmord beantrage. Das Grundsteuerkataster ist für uns eins der wichtigsten Documente, was es giebt, und dieses Dokument abzuschaffen, wäre das größte Unglück für den Grundbesitz. Auch so weit die Petitionen sich darauf beziehen, daß die Grundsteuer er mäßigt werden möchte, bin ich vollständig davon über zeugt, daß die Deputation nach dem Steuergesetze von 1878 zu keinem anderen Beschlusse kommen konnte, als dieselben auf sich beruhen zu lassen. Ich möchte aber hierbei aussprechen, daß der Grund dieser Petitionen, die immer wiederkehren, hauptsächlich in falschen Anschauungen der Petenten beruht. Die Petenten klagen über die zu große Höhe der Grundsteuer und werden zu diesen Klagen veranlaßt durch das Ver- hältniß der Grundsteuer zur Einkommensteuer, die der kleine Grundbesitz zahlt. Ich bitte, das an einem Bei spiel kurz erläutern zu dürfen. Ein Grundbesitzer, ein kleiner Bauer, der 10 Acker Feld hat — ich greife das Beispiel aus der Wirklichkeit heraus —, hat rund 300 Steuereinheiten und bezahlt für diese 300 Steuer einheiten 12 Mark Grundsteuer. Er ist eingeschätzt mit 900 Mark Einkommen und bezahlt 6 Mark Einkommen steuer. Er bezahlt folglich das Doppelte an Grund steuer, was er au Einkommensteuer bezahlt. Meine Herren! Da wird doch der Mann sehr leicht dahin ge führt, zu sagen: die Grundsteuer ist für mich das Drückende und ich möchte diese Grundsteuer ermäßigt oder ganz abgeschafft haben. Die Anschauung des Mannes ist falsch, das gebe ich vollständig zu; er müßte sich sagen: wäre die Einkommensteuer nicht eingeführt worden, so hättest du auf deine 300 Steuereinheiten bei dem Satze von 9 Pf. pro Steuereinheit jetzt 27 Mark zu bezahlen. Er würde demnach 9 Mark Steuern mehr zu bezahlen haben, als er unter den jetzigen Verhältnissen Grund steuer und Einkommensteuer zusammen bezahlt. Es ist aber eben der Vergleich mit der Einkommensteuer, der ihn dahin führt, über die Höhe der Grundsteuer zu klagen. Dieses Verhältuiß macht sich ganz besonders bei dem kleineren Grundbesitz drückend, bei dem größeren weniger und verschwindet sogar, weil der größere Grund besitz meist in einer höheren Classe des Einkommens sich befindet und deshalb eine höhere Einkommensteuer zu zahlen hat, wiewohl mir auch bei Großgrundbesitzern Fälle bekannt sind, in denen.sie das Doppelte an Grund steuer bezahlen, was sie an Einkommensteuer entrichten. Meine Herren! Aus diesen Ungleichheiten ist nicht anders herauszukommen, als wenn eine Revision der Grundsteuer stattfindet. Es war meine Absicht, die Noth wendigkeit einer Revision näher auseinanderzusetzen; bei der vorgerückten Zeit sehe ich aber davon ab; ich erinnere blos daran, daß die königl. Staatsregierung seit dem Jahre 1858 — damals kam diese Revision nach Ein führung des Grundsteuergesetzes vom Jahre 1843 zum
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