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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
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(Geheimer Rat vr. Hedrich.) lz) dem Heeresdienst wieder in den Staatsdienst zurückge kommen sind, der einmaligen Teuerungszulage nicht teil haftig sein sollen. Das ist allerdings nach dem Wortlaut der Grundsätze, wie sie zwischen der Regierung und den Ständen vereinbart worden sind, richtig. Denn nach dem Wortlaut müssen sie zwischen dem I. Oktober und dem 1. April im staatlichen Dienste gewesen sein. Wenn man sich an diesen Wortlaut halten würde, würden allerdings gewisse Härten entstehen. Es würden die Beamten und Arbeiter, die in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 1. April im Heeresdienste gewesen und noch vor dem 1. April wieder in den staatlichen Dienst zurückgekommen sind, an der einmaligen Teuerungszulage nicht teilnehmen können. Deswegen beabsichtigt die Regierung eine Än derung dahin zu treffen, daß diefe Bediensteten, die also vor dem 1. April wieder in den Staatsdienst vom Heeres dienst zurückgekehrt sind, auch an den einmaligen Teue rungszulagen teilhaben, und zwar dann, wenn sie vor dem Eintritt in den Heeresdienst mindestens vier Monate lang zu irgendeiner Zeit im Staatsdienste gewesen sind. Es werden also solchenfalls z. B. auch diejenigen die einmaligen Teuerungszulagen erhalten können, die vor Ausbruch des Krieges vier Monate lang im staatlichen Dienste gewesen, dann ins Heer übergetreten, am 31. März d. I. oder vor her aus dem Heeresdienst entlassen und wieder in den i» Dienst des Staats getreten sind. Ich glaube, das ist eine durchaus billige Regelung; denn auf diese Weise werden diese Leute auch noch die einmaligen Teuerungszulagen erhalten können. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abgeordneter Frenzel: Meine Herren! Ich möchte in bezug auf die Ausführungen des Herrn Vizepräsidenten vr. Spieß noch einmal darauf Hinweisen: Es handelt sich jetzt bei dem Vorschläge der Deputation nicht darum, dem Beschlusse der Ersten Kam mer grundsätzlich nicht beizutreten, sondern es handelt sich lediglich darum, im Vereinigungsverfahren noch etwas zugunsten unserer Beamten usw. herauszuschlagen. (Sehr'richtig!) Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. Will dieKammer beschließen, bei ihrem früheren Beschlusse stehcnzubleiben? Gegen I Stimme. Punkt 3 der Tagesordnung: Schlutzberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdepu tation über Kap. 58, 53 und 54 des ordent lichen Staatshaushaltsplanes für 1918/19, «v Landes-Gesundheitsamt, Untersuchungsanstal ten für öffentliche Gesundheitspflege, Volks- heilstellen, Krankenbetten zum Ersätze der Volksheilstellen der vormaligen Chirurgisch medizinischen Akademie und über eine zu Kap. 53 eingegangene Petition. (Drucksache Nr. 268.) Berichterstatter Herr Sekretär Koch. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht, erstatte! das Wort. Berichterstatter Sekretär Koch: Meine Herren! Ich hatte mich mit dem Herrn Präsidenten des Landes- GesundheitsamteS in Verbindung gesetzt, um einige Aus künfte zu erhalten über Fragen, die die allgemeine Ge sundheitspflege angehen. Es betraf einmal die Salvarsan behandlung, dann die Bekämpfung der Geschlechtskrank heiten und endlich die Bartflechte. Es sind mir nun gestern nachmittag noch schriftliche Antworten in betreff dieser drei Fragen zugegangen, über deren Inhalt ich kurz folgende Angaben machen will. Die Salvarsanbehandlung ist auch im preußischen Abgeordnetenhause zur Sprache gekommen, und zwar war aus der Mitte der Abgeordneten heraus der Antrag ge- M) stellt worden, die Salvarsanbehandlung überhaupt zu verbieten. Die preußische Regierung hatte dagegen Stellung genommen. Die sächsische Regierung hat nun zu dieser Frage folgende Auskunft erteilt: Nachdem das Landes-Gesundheitsamt in einem Gut achten vom 28. Juni 1916 schon darauf hingewiesen hatte, daß beim Fortschreiten der Technik und der Er fahrung — insbesondere durch die Verwendung von Neusalvarsan und Salvarsannatrium und die Verbin dung mit Queckfilberbehandlung — die im steten Ab nehmen begriffenen Schädlichkeiten immer mehr einge schränkt und ausgeschaltet werden, bot sich im Januar 1917 erneut Gelegenheit, auf diesen Rückgang auf merksam zu machen und über umfangreiche Erfahrungen zu berichten. Es konnte angeführt werden, daß in einem Reservelazarett in Dresden seit Kriegsbeginn 2200 Salvarsaneinspritzungen gemacht worden waren, ohne daß ein Todesfall oder überhaupt nur eine Schädigung beobachtet worden wäre. Der behandelnde Spezialarzt hat in seiner Privatpraxis über 4000 Salvarsaneinspritzungen gemacht; es traten hierbei weder Lähmungen noch Erblindungen auf, wohl aber ein Todesfall, bei dem jedoch die Sektion keinen Zu sammenhang mit der Saloarsanbehandlung ergeben hat. Derartige Vorkommnisse sind mit Todesfällen bei An wendung von Chloroform oder mit Kokain in eine Reihe zu stellen, für welche eine besondere — glück licherweise recht seltene — körperliche Disposition ver-
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