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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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11. K. 7. Sitzung, am 29. November 1917 269 (Abgeordneter vr. Kaiser.) cz) Ich habe ausdrücklich betont, daß vor allem auch unsere Slaatsregierung von ihrer Seite aus alles getan hat, um eine Geschäftsvereinfachung herbeizuführen. Ich habe anerkannt, wa- sie getan hat, habe a> ch betont, daß die Tätigkeit, die auf Reform der inneren Ver waltung abzielt, sich im wesentlichen nur auf eine Ver einfachung der Geschäftsführung bezogen hat, daß dagegen in der Vereinfachung der Organisation nichts oder wenig stens nicht viel getan worden ist. Hierin stimme ich mit dem Herrn Justizminister übeiein, der am Schluß seiner Ausführungen ausdrücklich meinte, daß, wenn auch alle diese Vorschriften gebracht worden seien, immerhin der Erfolg ein problematischer gewesen sei; es komme nicht auf die Vorschriften, sondern auf den Geist an. Tas habe ich auch in meinen Ausfübrungen gesagt. Ter Geist ist gleichbedeutend mit der Organisation, mit ihrer besseren Ausgestaltung, und dieser Geist ist es, den wir eben reformieren, den wir neu schaffen wollen. Er hat mir auch Vorwürfe deswegen gemacht, weil ich etwas verlangt hätte, was nach dem geltenden Gesetz nicht möglich wäre, nämlich als ich mich gegen die Viel straferei gewendet habe. Ich bin viel zu sehr Jurist, als daß ich in dieser Weise einen Vorwurf hätte erheben können. Es ist ganz zweifellos, daß, solange wir das Offizialprinzip haben, selbstverständlich jede strafbare (kV Handlung verfolgt werden muß. WaS ich ausgeführt habe, war cks loZs kereuäa gesagt. Es ist bedauerlich, daß wir diesen Zustand noch haben, und vor allen Dingen, daß unsere Verordnungen und Gesetze bisher Auslegungen zulassen, die erst später hervortreten, die aber vorher niemand wissen kann. Ich will auch hier einfügen: Mein Bestreben richtet sich nicht gegen die Tätigkeit der juristischen Behörden, der rechtsprechenden Behörden, sondern es richtet sich dagegen, daß unser ganzes System der Rechtspflege in diesem Punkte ein verfehltes genannt werden muß. In der Hauptsache ist gegen unseren Antrag und seine praktische Durchführbarkeit eingewendet worden, vom Heirn Minister des Innern zunächst einmal, daß der zu be stellende Kommissar ja nicht eine Vereinfachung bedeute, sondern selbst schon durch seine Bestellung eine Kom plizierung und Verteuerung der Verwaltung sein würde. Es ist selbstverständlich, daß, ziffernmäßig genommen, der StaatshauShalts-Etat natürlich um einige tausend Mark durch die Einstellung dieses Kommissars erhöht werden würde. Auf diese Summe kommt es in unserem Etat nicht an. Außerdem muß man bedenken: Wer etwas ge winnen will, muß auch etwas riskieren, und die 20000 M., die hier in Frage kommen können, werden unserer Mei nung nach reichlich eingebracht werden durch das, wa ¬ ll. K. <1. Lbonnemot.) dieser Kommissar schaffen soll. DaS ist keine Verteuerung, M sondern eine Maßnahme, die trotzdem auf eine Ver billigung hinauikommt. Zuletzt hat der Herr Minister des Innern gemeint, daß auch die Verhältnisse von Preußen nicht ohne weiteres auf die unseren angewendet werden können, und dies auf die Verschiedenheit in der Jnstanzenzahl gestützt. Ich habe bereits bei meinen Ausführungen ausdrücklich gesagt, daß ich auf die Vereinfachung des Jnstanzenzuges meiner seits keinerlei Wert lege, daß wir im Gegensatz zu Preußen hier viel glücklicher dran sind, weniger Instanzen haben als in Preußen. Wenn ich dann gesagt habe, daß immer hin im Inneren des Beam enkörperS Instanzen gespart werden könnlen, so bezog sich das auf die innere Ge schäftsführung der Beamten, auf die Rechnungsprüfungen und die damit verbundenen Dinge. Der Haupteinwand ging aber dahin, daß wir in Sachsen eine solche Persönlichkeit nicht brauchten, denn bei uns seien die Ressorts so klar geschieden, daß eine Reform nur in diesen einzelnen Ressort- für sich vorgenommen werden könne. Ich gaube, man wird diesem Gedanken nicht recht geben können. Es ist gerade die Gefahr vorhanden, daß, wenn einmal ein Ressort nach jahrelanger Arbeit ausgebaut worden ist, nach bestem Wissen und Gewissen, nach den Erfahrungen, die man gemacht Hal, daß man den Geicbäits- gang dieses Ressorts, die Organisation dieses Restarts ganz selbstverständlich als etwas Endgültiges ansieht, als das Beste, was es geben kann. Ein Beispiel dafür, daß man aus dem Gedankengang nicht herauskommt, bot der Herr Justizminister, als er uns mitteilte, daß er einen seiner Beamten nach Hamburg und Baden geschickt hat, um zu sehen, ob dort die Kassen der Justizverwal tung, die dort verschmolzen sind, besser arbeiten als bei uns. Ich bin fest überzeugt, daß der Beamte selbstver ständlich mit der Ansicht gekommen ist: Es ist bei uns viel schöner und geht viel besser. Das ist ganz natur gemäß. Dort war es ihm etwas Ungewohntes, hier geht es seinen alten schönen, gut eingeiichteun Gang. Es ist zweifellos für den alten Justizrechnungsführer viel einfacher, diesen alten Gang einzuhalten, als sich an etwas Neues zu gewöhnen. Es ist vergessen worden, daß es hier nicht so sehr darauf ankommt, ob der einzelne Beamte, der die Sache führen muß, einen größeren Wirkungskreis hat, mehr Vorschriften beobachten muß und mehr mit anderen Behörden in Verbindung treten muß, sondern daß durch eine solche Vereinheitlichung nur ein einziger Beamter gebraucht wird, während sonst 10, 20 andere Beamte gebraucht werden. Nur so viel, um einzelnen Mißverständnissen zu be gegnen, die bei der Aufnahme unsere- Antrages unter- 38
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