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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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II. K 46. Sitzung, am 17. April 1918 1441 (Präsident.) 'M bei Kap. 58, Armenlrankenpflege und sonstige Ausgaben im Interesse der öffentlichen Wohl fahrt, die Überschreitung in Tit. 3 mit 15 Pf. nachträglich zu genehmigen? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 2: Schlutzberatung über bet» mündlichen Bericht der Finanzdeputütion über Kap. 57 des ordentlichen Staatshaushalts planes für 1S18/1S, Landarmen- und Fürsorge- erziehungswefen betreffend. (Drucksache Nr. 187.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Wirth. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Wirth: Meine Herren! Zu Kap. 57, Landarmen- und Fürsorgewesen be treffend, hat Ihre Deputation nichts zu bemerken. Ich bitte Sie daher, die Ausgaben nach der Vorlage mit 2980 000 M. zu bewilligen. Prüfident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Heldt. Abgeordneter Heldt: Meine Herren! Meine politischen Freunde haben sich schon wiederholt gegen den Polizeigeist gewandt, der dem Fürsorgegesetz an haftet, noch mehr aber gegen die polizeiliche Art der (6) Auslegung und Anwendung des Fürsorgegesetzes. Von den Freunden des Gesetzes ist uns erwidert worden, daß daS Gesetz als eine Wohltat gedacht sei. Aber daS Ge setz in seiner Anwendung ist keine Wohltat, sondern es ist in hohem Maße eine Strafe, die diejenigen, die unter irgendwelchen Umständen gestrauchelt oder mit dem Ge setze in Konflikt gekommen sind, dann völlig aus der geregelten Bahn wirft. Die Statistik stellt fest, daß die Fürsorgeerziehung keine besonders erfreulichen Resultate gezeitigt hat und daß ein erheblicher Teil der der Für sorgeerziehung übergebenen später auf die Bahn des Verbrechens gedrängt worden ist. In der Kriegszeit erscheint es mir besonders gefährlich, mit den blinden Gewaltstößen der Zwangsfürsorgeerziehung gegen Ver fehlungen Jugendlicher und Kinder vorzugehen. Ich hoffe, daß daS jetzt vorliegende Gesetz über die Wohlfahrtspflege, wenn es die richtige Anwendung er fährt, die es haben muß, um wirklich im Sinne einer Wohlfahrtspflege wirksam zu sein, einen erheblichen Teil des jetzt bestehenden Fürsorgegesetzes überflüssig machen wird. Die Folgen, die sich daraus ergeben; werden überaus erfreuliche sein, sowohl für die Betroffenen, wie auch für die menschliche Gesellschaft. Wie liegen die Dinge? Der Vater ist im Kriege, die Mutter oftmals auf Arbeit, um für den Erwerb der Familie zu sorgen; auf der anderen Seite die infolge der langen Kriegsdauer ungenügende Ernährung sowohl in bezug auf die Menge wie auch auf die Qualität der Nahrungsmittel. Die Wirkung ist natürlich: schwächliche, blutarme, nervöse hysterische, nervenschwache Kinder, deren Widerstand herabgemindert ist. Da ist es denn denkbar, besonders unter Berücksichtigung der schlechten Ernährungsverhältnisse, daß Kinder oder Jugendliche, die Gelegenheit haben, sich zu unüberlegten Handlungen Hinreißen lassen. Die Folge ist dann die Fürsorge erziehung, und Kinder, die sonst gut veranlagt waren, kommen dann, durch die Verhältnisse bedingt, durch einen solchen Jugendstreich auf eine abschüssige Bahn. Die Sorge um die Ernährung der Familie, die Überanstrengung, die damit verbunden ist, die Lohn- und Hausarbeit lassen oft der Mutter die Fehler der Kinder nicht erkennen. Da zu kommt die vielfach nicht ausreichende Kriegsunter stützung, die die Kinder veranlaßt, durch irgendwelche Tätigkeit, sei es durch Hausieren, Betteln und, wenn Gelegenheit, auch mal durch Stehlen — besonders von Nahrungsmitteln —, der Existenz der Familie unter die Arme zu greifen. Nicht nur die Erscheinungen der Kriegsliteratur und Kriegsbilder wecken die Abenteuerlust der Kinder. Die Kriegsspiele, die wir haben, wirken verrohend. Ich habe das gestern abend wieder in der Nähe gesehen, wie die Kinder Krieg spielten und mit Knüppeln aufeinander losgingen. Diese Erscheinungen bringen es mit sich, daß die Kinder durch die Zeitumstände auf die Bahn gedrängt werden, von der sie auch dadurch nicht loskommen, daß über sie die Zwangsfürsorge verhängt wird. Bei Anwendung des Fürsorgegesetzes mit seinen vom Polizeigeist durchtränkten Bestimmungen sollte man sehr vorsichtig sein. Wohin die schnelle Verhängung der Zwangsfürsorge führt, zeigt ein Fall, den kürzlich die Presse erörtert hat. Es handelt sich um das kleine Städtchen Geising. Dort haben zwei Jungen, deren Vater im Felde ist, einmal bei Regenwetter in den An lagen Kohlenschlacken aufgelesen. Nach der Presse soll jeder der Jungen zwei Pfund in einem Taschentuche ge sammelt haben. Es ist jemand dazugekommen, und die Kinder haben Reißaus genommen. Die Sache ist ge meldet worden, und der Lehrer hat die Kinder gestraft. Die Frau hat einen Brief an ihren Mann ins Feld ge schrieben. Dieser schrieb an den Lehrer. Ich setze vor aus, daß in dem Briefe, den der Mann geschrieben hat, verschiedene militärische Ausdrücke enthalten gewesen sind, die nicht immer salonfähig sind. Der Inhalt des Briefes wird nicht besonders fein gewesen sein und hat zur Folge gehabt, daß die Frau bestellt worden ist und ihr Vor- 211*
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