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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,4
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/17,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028448Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028448Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028448Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll78. Sitzung 2403
- Protokoll79. Sitzung 2457
- Protokoll80. Sitzung 2491
- Protokoll81. Sitzung 2525
- Protokoll82. Sitzung 2585
- Protokoll83. Sitzung 2633
- Protokoll84. Sitzung 2695
- Protokoll85. Sitzung 2755
- Protokoll86. Sitzung 2807
- Protokoll87. Sitzung 2851
- Protokoll88. Sitzung 2883
- Protokoll89. Sitzung 2949
- Protokoll90. Sitzung 2973
- Protokoll91. Sitzung 3037
- Protokoll92. Sitzung 3081
- Protokoll93. Sitzung 3167
- BandBand 1915/17,4 -
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ll. K. 91. Sitzung, am 15. Oktober 1917 (Abgeordneter Schulze.) (^) auch der preußische Staat hat in denjenigen BergwerkS- distrikten, wo schwieriger Abbau vorhanden ist, wo die Verhältnisse äußerst schwierig sind, auch infolge der Förderabgabe, nur eine niedrige Rente erzielt. Nun kommen die Privatbesitzer und die Freunde der Förder abgabe und sagen: Seht, der Staat produziert viel zu teuer, deshalb kann von einem Kohlenmonopol keine Rede sein, der Staat ist dazu nicht fähigl Ich habe in der Deputation bereits darauf hingewiesen, daß das nicht stimmt, einmal insofern nicht, als der Staat in Preußen, wo er der größte Bergwerksbesitzer ist, nicht teuerer produziert, und vor allen Dingen, als der Staat in bezug auf die Leitung alle die Fähigkeiten klar er wiesen hat, die zur Leitung dieses an und für sich durch aus einfachen Getriebes notwendig sind. Tie erfolg reichsten Bergwerksbetriebe waren nicht von Bergwerks technikern, sondern von Kausleuten geleitet, und die un geheueren Ansammlungen von Kapitalien in den großen preußischen Bergbaudistrikten sind in der Hauptsache von Kaufleuten und Spekulanten gewonnen worden. Aller dings ist die Tatsache zu verzeichnen, daß der Staat mehr Beamte braucht, aber die gesamten Gehälter der preu ßischen oberen Beamten im Soargebiet betrugen 1913 nur 200000 M. Für diesen Betrag bekommt man sonst in Preußen höchstens einen Generaldirektor. Aber dies nur D) nebenbei im Zusammenhänge mit der Förderabgabe. Sie ist nach unserer Ausfassung in keiner Weise gerechtfertigt, und da die Regierung an diesem Punkte das Gesetz schließ lich scheitern läßt, sind wir der Überzeugung: mit dieser Förderabgabe können wir unsererseits das Gesetz nicht an nehmen. Nach diesen kurzen Ausführungen, die mit den Be stimmungen deS Gesetzes direkt zusammenhängen, möchte ich nur etwas hervorheben, was auch noch auf die Förder abgabe Bezug hat. Nach der Vorlage würde die Förder abgabe pro Hekiar einen Kapitalwert von 18000 M. dar stellen. In der Lausitz von 65000 M. Wie die Re gierung zu diesem ungeheuerlichen Vorschläge von 5"/» kommt, ist mir tatsächlich unerklärlich. Der preußische Satz betrug nur 2°/, deS Förderwertes. Es ist dann weiter berechnet worden, daß nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Betrag die Förderabgabe immer noch einen Kapitalwert von 5 bis 6000 M. xro Hektar dar stellt. Dabei handelt es sich nur um das Kohlenunter irdische. Die Oberfläche bleibt dem Besitzer nach wie vor. Es ist hier auch darauf hinzuweisen, daß durch die bloße Auffindung von Kohlen allgemein eine Steigerung des Wertes des Grund und BodenS herbeigeführt wird, und zwar nicht nur für diejenigen Ländereien, die zum Bergbau gehören, sondern auch für die Gemeinden, die Land gebrauchen 3051 zum Bau von Häusern zur Aufnahme von Bergarbeiter- (v) bevölkerung, zu Schulen usw. Auch in dieser Beziehung wird die Wirkung der Jörderabgabe ungünstig für die Finanzen der Gemeinden sein müssen. Neben diesen Gründen gibt es für uns noch eine Reihe anderer allgemeiner wirtschaftlicher und politischer Gründe. Selbst wenn die Regierung bei der Durch führung des Grundsatzes des vorliegenden Gesetzes, der im ß 1 niedergelegt ist, sehr lax verfährt und die Privat industrie in der von Herrn Abgeordneten Nitzschke be gründeten Weise tatsächlich bevorzugt wird, selbst dann wird durch dieses Gesetz im Laufe der Entwicklung der Staat der größte Bergbautreibende werden. Er wird Zehntausende von Arbeitern beschäftigen, und da entsteht für uns die Frage: Wird dieser Staat dann in bezug auf die Behandlung der Arbeiter sich wesentlich unter scheiden von den Privatmonopolisten? Wir haben nicht daS Vertrauen, daß der sächsische Staat, die sächsische Regierung bei der Durchführung dieses Gesetzes ander- verfährt als die großen kapitalistischen Gruppen; und auS diesem Grunde müssen wir unbedingt die gesetzliche Frei heit des Koalitionsrechtes zur Voraussetzung machen, wie es im 8 152 der Gewerbeordnung normiert ist, d. h. dieses Recht muß auch im vollen Umfange für die Staatsarbeiter gelten. Im engsten Zusammenhänge damit müssen wir auch als eine weitere Voraussetzung für ein solches D) Gesetz, für ein solches kolossales Machtmittel in der Hand der Regierung die Durchführung aller sozialen Gesetze und Arbeiterschutzbestimmungen, die im Deutschen Reiche Geltung haben, zur Bedingung machen. Dabei möchte ich aber noch auf eins Hinweisen. Mit diesem Gesetz tritt die gesamte sächsische Bevölkerung als Konsument in ein Verhältnis zur Staatsregierung, daS bis jetzt auf keinem Gebiete vorhanden war, in diesem Umfange auch nicht bei den Staatsbahnen. Die sächsische Bevölkerung hat als Konsument dieses notwendigsten Be darfsartikels, der Kohle, ein Interesse daran, daß die Oberverwaltung dieses Betriebszweiges nicht lediglich nach fiskalischen Gesichtspunkten geleitet, daß vielmehr der Grundsatz deS Gemeinwohls in den Vordergrund gestellt wird. Es darf unmöglich der Regierung über lassen werden, daß wir in bezug auf diesen wichtigen Bedarfsartikel, den die gesamte Bevölkerung braucht, uns etwa vor ähnliche Dinge gestellt sehen wie mit den Privatmonopolen. Die Regierung erhält durch dieses Gesetz eine wirtschaftliche Macht über die Bevölkerung, wie in keinem Gesetz bisher. Deshalb stellen wir die weitere Voraussetzung, daß die politische Gleichberechtigung im Staate durchgeführt wird. Die Volksvertretung ist die alleinige Stelle, an der die Regierung in bezug auf
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