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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,4
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/17,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028448Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028448Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028448Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll78. Sitzung 2403
- Protokoll79. Sitzung 2457
- Protokoll80. Sitzung 2491
- Protokoll81. Sitzung 2525
- Protokoll82. Sitzung 2585
- Protokoll83. Sitzung 2633
- Protokoll84. Sitzung 2695
- Protokoll85. Sitzung 2755
- Protokoll86. Sitzung 2807
- Protokoll87. Sitzung 2851
- Protokoll88. Sitzung 2883
- Protokoll89. Sitzung 2949
- Protokoll90. Sitzung 2973
- Protokoll91. Sitzung 3037
- Protokoll92. Sitzung 3081
- Protokoll93. Sitzung 3167
- BandBand 1915/17,4 -
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II. K. 91. Sihung, am 15. Oktober 1917 3052 (Abgeordneter Schulze.) (10 die Verwaltung dieser Betriebe Rede und Antwort zu stehen hat und schließlich zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wenn wir die Durchführung des Gesetzes einer Volksvertretung überlassen müssen, in der weite Kreise der Bevölkerung durch das Klassenwahlgesetz verhindert sind, wie es in Sachsen der Fall ist, mit zu ent scheiden, müssen wir es ablehnen, ein solches Gesetz der Regierung anzuvertrauen. Ich und meine politischen Freunde sind nicht in der Lage, in der jetzigen Zeit der sächsischen Regierung ein so außerordentliches Maß von Vertrauen entgegenbringen zu können, weder in bezug auf die Durchführung des Koalitionsrechtes, noch in be zug auf den Grundsatz der politischen Gleichberechtigung. Ich brauche bei ersterer nur hinzuweisen auf die Vor gänge bei Behandlung der Eisenbahner, bei der Frage des Streikpostenstehens. Wir haben damals die Stellung der Regierung zu diesen Fragen kennen gelernt, und wir sehen heute, daß sie auf demselben Standvunkte ver harrt. Bei der Frage der politischen Gleichberechtigung sehen wir — ich brauche nur das Wort Neuorientierung auszusprechen —, daß auch auf diesem Gebiete nichts zu erlangen ist. Es wäre ein nicht zu rechtfertigendes Maß von Vertrauen, das wir der Regierung in dieser Be ziehung entgegenbrächten. W Da wir die Stellung der Regierung kennen und uns keiner Täuschung und Illusion hingeben, werden wir gegen das Gesetz stimmen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Philipp. Abgeordneter vr. Philipp: Meine Herren! über das Dekret Nr. 42 liegt uns ein in jeder Hinsicht muster gültiger Bericht vor, mustergültig in bezug auf die Ver arbeitung des überaus umfangreichen Stoffes und die Darstellung des Ganges der nicht immer leichten Ver handlung, mustergültig auch in sachlicher Hinsicht; denn keine Paitei hat in der Deputation irgendwie ernste Be denken dagegen erhoben. Es wird mir deshalb verhältnis mäßig leicht, den Standpunkt der konservativen Partei und meinen persönlichen Standpunkt zu den einzelnen Vorschlägen der Deputation darzulegen. Im allgemeinen stimmt die konservative Kammergruppe dem Berichte zu; er war daS ja auch nicht anders zu er warten. Unsere Zustimmung ist eine notwendige Folge unserer Stellung zu dem Vier-Fraktionen-Anträge des vorigen Winiers: Hofmann, Hettner, Günther, Fräßdorf. Schwierigkeiten bereitete unS nicht die Zustimmung zu dem Grundgedanken des Gesetzes, sondern vielmehr die Stellung nahme in dem Streite der berechtigten Interessen. ES war in dem Anträge Hofmann, Hettner und Genossen (0) vorgesehen, daß die berechtigten Interessen der Grundeigentümer gewahrt werden sollten. Wir waren uns von Anfang an darüber klar, daß dem Begriffe „Grund eigentümer" hier nicht zu enge Grenzen gezogen werden durften, daß zu ihnen auch die Inhaber von Kohlen unterirdischem gehören mußten, die nicht auch Grund- eigentümer sind, insbesondere die industriellen Be sitzer von Kohlenabbaurechten. Bei der Verhandlung über den Umfang der berechtigten Interessen stellte sich weiter heraus, daß wir mit einer wesentlich verschiedenen Beurteilung des Dekrets seitens der Steinkohleninteressenten und der Braunkohleninter- essenten zu rechnen hatten. Während die Steinkohlenindustrie mit einzelnen Bestimmungen des Dekrets sehr einverstanden war, erhob sich seitens der Braunkohlenindustrie ganz all gemein lebhafter Widerspruch gegen da» Dekret. Der Kampf der privaten Interessen gegen den GesetzeSvorschlag hatte im wesentlichen lokalen Charakter; eS stellte sich im Verlaufe der Verhandlungen heraus, daß die Interessenten des Ostens Sachsens dem Gesetze weit wohl wollender gegenüberstanden als die im Westen. Die Lausitzer Verhältnisse werden auch tatsächlich durch das Regalgesetz verhältnismäßig wenig berührt, da dort die wichtigsten Felder vom Siaate bereits aufgekauft sind. Auch sind dort die Kohlenfelder nicht so umfangreich wie D) im Westen des Königreichs. Es war deshalb begreiflich, daß aus Ostsachsen verhältnismäßig wenig Wünsche auf tauchten. Die Schwierigkeiten lagen in der Klärung der westsächsischen Verhältnisse. Ziffernmäßig geht daS auch daraus hervor, daß von den 26 das Kohlen regalgesetz betreffenden Petitionen nicht weniger als 22 aus Westsachsen vorliegen. Diese Petitionen gehen in der Hauptsache von den Grundeigentümern aus, zum geringeren Teile von der Privatindustrie. In ihnen und in den Verhandlungen der Deputation zeigte sich nun deutlich, daß die Interessen der Grundeigentümer und der Privatindustrie nur ganz ausnahmsweise einander entgegenstehen; im großen ganzen laufen die Wünsche der Grundeigentümer und der Privat industrie nebeneinander her. DaS erleichterte meinen politischen Freunden die Stellung zu dem Dekrete wesentlich. Es war klar, daß das Regal nur zustandekommen konnte durch eine Entrechtung der Grundeigentümer. Tat sächlich verlieren diese im tz 1 des Gesetzes ihr Ver fügungsrecht über die unter ihrem Grundeigentum be findliche Kohle. Hätte sich die konservative Partei rein auf den materiellen Standpunkt der Grundeigentümer gestellt, dann mußte sie da-
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