Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
1538 ll. K 49 Sitzung, am 7. April 1S16 (Berichterstatter Abgeordneter Braun.) Staatsregierung von Aufsichts wegen der Knappschafts pensionskasse Teuerungszulagen anempfehlen könne, weil die Knappschaftspensionskasse ein Selbstverwal tungskörper sei und sie deshalb selbst die Entschließung zu fassen habe. Es wurde aber allseitig in der Depu tation, auch von den Herren Regierungsvertretern, die Notlage der Altpensionäre beim Bergbau, und zwar im ganzen Lande, anerkannt, weil es beim Berg bau etwas anders liegt wie bei der Industrie. Wenn der Bergmann nicht mehr in die Grube fahren kann, ist er vielleicht noch zu leichteren Tagesarbeiten recht wohl geeignet. Aber er muß als Bergarbeiter früh und zeitiger als andere Industriearbeiter in Pension gehen. Dazu kommt nun, daß es noch viele pensio nierte Bergarbeiter gibt, die früher, als die allgemeine Knappschaftspensionskasse noch nicht bestand, auf Privatwerken gearbeitet haben, wo sie dann vielleicht bei einem Wechsel der Arbeitsstelle, nachdem sie bei einer anderen Grube Stellung gefunden hatten, die in der betreffenden Werkkasse eingezahlten Pensions anteile verloren haben, so daß sie zum Teil wenig Pension beziehen. Die Pensionen schwanken bei den Bergarbeitern von 20 bis 35 M., vielleicht nur in wenigen Fällen erreichen sie 50 M. Wenn die Leute noch Kinder haben, weil sie zum Teil frühzeitig in Pension gehen müssen, so sieht man, daß sie bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen wohl nicht gut aus kommen können. Die Kommissare lehnen es ab, von Aufsichts wegen einzugreifen. Man könnte weder den Versicherten noch den Arbeitgebern höhere Beiträge zumuten, und staatliche Mittel, die für die vorüber gehende Teuerungszulage in Vorschlag gebracht wor den waren, könnte die Regierung auch nicht gut dazu verwenden, weil es noch andere Unfall- und Jnvaliden- rentner gäbe, die noch weniger Pension bezögen als die Bergarbeiter, für die schon frühzeitig für das Mter etwas gesorgt worden ist. Außerdem habe der Staat so große Mittel für die Kriegsfürsorge aufgewendet, daß er Bedenken tragen müsse, gegenwärtig noch weiter zu gehen. Aus der Mitte der Deputation wurde nun nach gewiesen, daß in der Knappschaftspensionskasse ein Reservefonds von rund 32 Millionen Mark liege und daß es wohl recht gut möglich sein müßte, den Berg arbeitern vorübergehende Teuerungszulagen zu geben. Es ist dabei hervorgehoben worden, daß z. B. die sächsische Landesversicherungsanstalt 2s^ Million Mark allein dem Roten Kreuz gegeben hätte und daß doch auch die Knappschaftspensionskasse etwas für die Hilfe während des Krieges für ihre eigenen Pensionäre verwenden könnte. Seitens der Staatsregierung (L) wurde darauf hingewiesen, daß in der Reichsber- sicherungsordnung in 8 1274 die Möglichkeit gegeben sei, solche Mittel für andere als die Pensionszwecke flüssig zu machen; aber eine solche Bestimmung be stehe bei dem sächsischen Knappschastsversicherungs- gesetz nicht. Seitens der den Bergarbeitern nahe stehenden Mitglieder unserer Deputation und einiger Gäste, die mit anwesend waren, wurde hervorgehoben, daß es sehr schwierig sei, in der Generalversammlung eine Zweidrittelmehrheit für eine Erhöhung der Kassenbeiträge zu gewinnen. Es sei aber wahr, daß die Arbeiter wiederholt ihre Bereitwilligkeit erklärt hätten, höhere Versicherungsbeiträge ihrerseits zu zahlen, wenn die Pensionen dadurch erhöht würden. Ein Vorschlag, der aus der Deputation von einem Mit glieds gemacht wurde, die Königliche Staatsregierung möge den Gemeinden, in denen sich besonders solche arme Bergarbeiterpensionäre befinden, Mittel zur Verfügung stellen, daß sie die Leute unterstützen könnten, weil die Gemeinden, in denen Bergarbeiter wohnen, in der Regel auch nicht über große Mittel verfügen, fand keine Annahme. Seitens der Regie rungsvertreter wurde darauf hingewiesen, daß das nicht angängig sei, daß überhaupt die Unterstützung der Altpensionäre, wie ich vorhin schon hervorgehoben D) habe, mit Rücksicht auf andere nicht möglich sei und daß die Knappschaftspensionskasse keine Mittel dafür zur Verfügung stellen könnte ohne Erhöhung der Bei träge, weil es eine neue Aufgabe sei, die in ihrem Grundgesetz nicht vorgesehen sei. Inzwischen wurde aber doch seitens des einen Herrn Regierungskom missars eine Erklärung abgegeben, die man wenigstens als eine, wenn auch nicht gerade allgemein bindende, aber doch freundliche Zusage zu der Stellung der Deputation annehmen konnte. Es wurde von einem Herrn Regierungskommissar erklärt: „Sollte seitens der Arbeitnehmer in der General versammlung ein Antrag auf Erhöhung der Pensio nen gestellt werden, so wird die Königliche Staats regierung als Werkbesitzer in wohlwollende Er wägung darüber eintreten, ob und wie weit sie einen solchen Antrag als Werkbesitzer unterstützen könnte." Es wurde zwar bemerkt, es sei das noch nicht viel, aber wir dürfen wohl annehmen, daß auch die anderen Werkbesitzer — der Staat hat ja nicht so viel Berg werke, um die Stimmenmehrheit durch seine Ver treter zu haben —, wenigstens zum Teil, wenn wir heute in der Deputation und in der Kammer über
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview