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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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meister Or. Koch zu Alinea 1 des § 20. Wird dieser Antrag angenommen, dann ist die Regierungsvorlage Ab satz 1 gefallen; wird er abgelchnt, habe ich eine besondere Frage auf das erste Alinea des Entwurfes zu stellen. Die zweite Frage werde ich dann richten auf den zweiten Ab satz, der unbeanstandet ist. Die dritte Frage werde ich richten auf den Vorschlag des Herrn Bürgermeister Or. Koch: die ersten Worte des dritten Alinea bis zu dem Worte „ Sraatsämter" in einer anderen Fassung zu genehmigen, in ter Fassung, daß sie heißen: „Die Ernennung der Mitglieder der Disciplinar- kammcr erfolgt auf die Zeit von fünf Jahren." Dann würde eine weitere Frage zu richten sein auf den letzten Theil des Alinea 3 nach dem Entwürfe; sollte aber der Vorschlag des Herrn Bürgermeisters Or. Koch zu den ersten Eingangsworten zu Alinea 3 abgelchnt werden, würde ich rücksichtlich derselben eventuell auf die Regierungsvorlage die Frage zu richten haben. Darnach wird die Frage er folgen auf Annahme des also modificirten § 20 unter der von der Deputation in ihrem Bericht ausgesprochenen Voraussetzung nach dem Vor schläge der Deputation selbst. Ich frage also zunächst die Kammer: ob sie das erste Alinea des §20 in der vom Herrn Bür germeister Or. Koch vorgeschlagenen Fassung also annehmen will, daß es heißt: „Die Discipliuarkammer besteht aus fünf vom Könige ernannten Mitgliedern, vonwelchcndcrVorsitzcnde und wenigsten zwei andere Mitglieder einschließlich des Stellvertreters des Vorsitzenden ein Richtrramt beklei den oder bekleidet haben müssen?" Gegen 7 Stimmen ist diese Fassung genehmigt. Hiermit würde Alinea l des Entwurfs gefallen sein. Ich frage nunmehr die Kammer: „ob sie das Alinea 2 des Entwurfs bei 8 20 genehmigen will?" Einstimmig. Herr Bürgermeister Or.Koch hat weiter vorgeschlagcn, den ersten Satz des Alinea 3 so zn fassen: „Die Ernennung der Mitglieder der Disci pliuarkammer erfolgt aus Lie Zeit von fünf Jahren." Ich frage die Kammer: „tritt sie Dem bei?" E i n st i m m i g. Es würde also der erste Satz des Alinea 3 des Ent wurfs gefallen sein. Ich frage nun Lie Kammer weiter: „Die mündliche" — bis „gehören" annimmt?" Einstimmig. Und nun habe ich die Kammer zu fragen: „ob sic dem also modificirtcn 8 20 unter der eben ausgesprochenen Voraussetzung die Genehmigung crtheilt?" Eiustimmi g. Wir gehen zu tz 21 über. Referent Graf zur Lippe: Zu 8 2l heißt .s im Berichte: (Wird verlesen.) Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung zu 8 21. — Herr Präsident Or. Sickel! Oberappellationsgerichtspräsidcnt Or. Sickel: Ich möchte anheimgeben, ob in der neuen vorgeschlagencn Fassung und zwar im letzten Satze nicht statt der Worte: „um das Interesse der Staatsverwaltung zu schädigen", gesetzt wü de: „znm Nachthcil der Staatsverwaltung böslicher Weise oder durch grobe Fahrlässigkeit". Es wird sehr schwer sein, den Beweis zu führen, daß Jemand, um das Interesse der Staatsverwaltung zu schädigen, das Amtsgeheimniß verletzt habe, namentlich wird häufig der Beweis nur so weit kommen, daß eine grobe Fahrlässigkeit zu Tage tritt, die dann aber wohl nicht gestraft werden könnte, wenn man sich an die Worte des jetzt vorgeschlagenen Paragraphen hält. Es ist im Wesent lichen, glaube ich, mehr eine redactionelle Aenderung. Ich weiß nicht, wie die geehrte Deputation sich dazu stellen wird, ehe ich einen Antrag in dieser Beziehung ein bringe. Präsident von Zehmen: Der Antragsteller schlägt vor, in dem von der Deputation vorgcschlagenen dritten Absätze zu § 21 statt der Worte: „oder um das Interesse der Staatsverwaltung zn schädigen" zu setzen: „zum Nachthcil der Staatsverwaltung böslicher Weise oder durch grobe Fahrlässigkeit". Dann wird fortzufahren sein: „das Amtsgcheimniß verletzt habe". Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag unter stützt? — Ausreichend. Er ist mit Gegenstand der Verhandlung. — Der Herr Staatsministcr! Staatsminister Abeken: Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu macken, daß der Antrag nicht blos rrdac- „ob sie die letzten Sätze des Alinea 3 von ' tionellcr Natur ist, sondern daß er den Inhalt der Bestim- den Worten: i münzen sachlich berührt. Während nach der vorgrschla-
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