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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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selbst die An fangsgehalte an den Seminaren sind, ver langen, daß sie auf höheren Studien ruhende Bildung mit- bringen. Allein die von dem geehrten Herrn Vorredner angeführten Beispiele sind von der Art, daß man ja nicht leugnen kann, daß einzelne Fälle Vorkommen dürften, in denen die Collatoren bei Besetzungen sich in einiger Ver legenheit befinden können. Formell also würde gegen den vrrgeschlagenen Wegfall des Absatzes S etwas Wesentliches nicht einzuwenden sein. Nur muß ich bitten, wenn die hohe Kammer dazu kommen sollte, diesen zweiten Absatz fallen zu lasten, so möge sie das nicht in einer anderen Voraussetzung thun, als in der, daß das Ministerium auf dem Berordnungswege oder in anderer Weise dafür Sorge tragen müsse, daß so streng als möglich an dem von ihm ausgestellten Satze festgehalten wird. Kammerherr von Erdmannsdorff: Ich nehme nach der Erklärung des Herrn Commissars keinen Anstand, nochmals ausdrücklich auszusprechen, daß es mir nicht in den Sinn gekommen ist, das hohe Ministerium vinculiren zu wollen, daß es in materieller Beziehung zur Zeit scbon ron dieser Bestimmung abgehe. Bedenklich ist mir nur, sie in das Gesetz für alle Zeiten zu bringen. Präsident vo n Z eh men: Verlangt noch Jemand das Wort? — Herr Superintendent Or. Lechler! Superintendent vr. Lcchler: Ich unterstütze den gestellten Antrag und zwar aus dem Grunde, aus welchem ich überhaupt gegen die Kodifikation auf diesem Gebiete mich ausgesprochen habe. Ich fürchte, daß, wenn so eine Jestimmung stehen bleibt, der Sache möglicher Weise mehr geschadet werden könnte, als wenn diese Bestimmung weg- Mt, wo die ganze Freiheit dem Unterrichtsministerium rnbleibt. Ueberhaupt erlaube ich mir, bei dieser Gelegen heit zu bemerken, daß so Vieles, das in der Discussion zeither über dieses Gesetz vorgekommen, sowie an Beschlüssen, die gefaßt worden sind, mich nur in meiner anfangs ans- zrsprochenen Ansicht zu bestärken geeignet gewesen ist. Präsident von Zeh men: Ich werde, dem Wunsche irsHerrnvon Erdmannsdorff entsprechen", auf den zweiten Absatz eine besondere Frage richten. Verlangt noch Jemand bas Wort? — Der Herr Referent! Referent Oberhofprediger vr. Kohlschütter: Ick glaube zwar nicht, daß die Deputation einen besonderen Anlaß hat, dem Wunsche des Herrn Kammcrherrn vonErd- MamSdorff, daß dieser zweite Absatz abgelehnt werde, ent- zeM zu treten, namentlich mit Rücksicht auf die Erklärung, selche von Seiten der königl. Staatsregierung jetzt abge- zeber worden ist. Aber freilich auf der anderen Seite scheint sie mir auch keinen rechten Anlaß zu haben, von ihrem früheren Gutachten zurückzugehen. Wenn sie sich nicht ausgesprochen hat gegen dieses Alinea 2 voll 8 67, so hat dies eben darin seinen Grund gehabt, daß sie darin eine Garantie erblickte, daß die Zahl der nichtstudirten oder nicht mit akademischer Bildung ausgerüsteten Lehrer an den Seminaren nicht eine allzugroßc werden möchte. Auf der anderen Seite — ich spreche das jedoch nur für mich aus — gebe ich zu, daß, wenn AlineaS beibehalten wird, dann allerdings alle Lehrer, mit Ausnahme der Mnsik- lehrer und etwa des Seminarübungslehrers, in der Regel akademisch gebildete (Staatsmiuister von Friesen tritt ein.) werden sein müssen. Denn für die Stellen der Musiklehrcr wird man doch in der Regel nicht akademisch gebildete an- zustcllen haben und für die Stelle des Lehrers an der Seminarübungsschule wohl auch einen nicht akademisch gebildeten. Also das Drittel von vier Lehrern unter zwölf, das wird ja wohl in der Regel mit nicht akademisch ge bildeten Lehrern besetzt werden müssen. Will mau aber dem Ministerium die Freiheit lassen, dann auch noch einige andere nicht akademisch gebildete mit zu verwenden, so glaube ich, daß das nicht gerade einen Nachtheil bringen wird. Präsident von Zeh men: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so kann ich wohl die letzte Rede des Herrn Referenten als Schlußwort betrachten. Ich schließe also die Debatte und gehe zur Fragestellung über. Die Deputation beantragt, K 66 unverändert anzu- nehmen. „Tritt die Kammer bei?" Einstimmig. In Beziehung auf § 67 werde ich bei der Abstimmung zunächst nur die Frage auf den ersten Absatz zu richten haben. „Nimmt dieKammcr diesen erstenNbsatz an?" Einstimmig. Ich habe nun dir Kammer zu fragen: „ob sie auch den zweiten Absatz, den Herr von Erdmannsdorff zum Wegfall empfohlen hat, annehmen will?" Ick habe vielleicht mich nicht ganz deutlich ausge drückt; die Frage ist auf den letzten Absatz gerichtet: „ob die Kammer denselben an nehmen will?" Er ift-abgelehnt. Nun habe ich die Kammer zu fragen: „ob sie dem867 in der Gestalt, dieevnun- 56*
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