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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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der Herr Referent bemerkt hat, daß die Deputation! „und hat den Zeitpunkt zu„ bestimmen, mit welchem die Verantwortung nicht übernehmen könne für diejenigen ! dasselbe in Wirksamkeit tritt". Verordnungen, die durch die Beibehaltung des zweiten Ab- > „GenehmigtdicKammcrdicsenZusatz?" satzes gewissermaßen eine neue Stütze erhalten, so dürfte! 2 Stimmen. das doch wohl zu ängstlich sein. Ich bemerke, daß die m . Regierung sie im Augenblicke selbst nicht übersehen kann, j »ch die Kammer: Es würde nothwendig sein, aus 50 Jahre zurück das! „ob sieß 78 in der nunmehr beschlossenen ganze Archiv der Regierung durchzublättern, was das Alles Fassung annehmcn will?" sür Verordnungen wären. Das ist eine Arbeit, di- man 1 Stimme ° ngenommen. natürlich im Augenblicke nicht machen kann. Aber was .... in unseren Archiven seit 50 Jahren steht und ins Leben letzte Paragraph des Gesetzentwurfes, gebracht worden, hat doch wohl die Präsumtion für sich, Die Endabstimmung über denselben kann heute niebt vor- daß es gut sei und daß wir es unbedenklich acccptircn genommen werden, da noch über einige Paragraphen von können. Ich erlaube mir, nur noch das Eine zu bemerken, Deputation Bericht zu erstatten ist. um dem Herrn Abg. Martini zu antworten, daß es allerdings die Absicht der Regierung ist, die Regulative nunmehr umzuarbeiten; aber die Regierung wünscht nur nicht, gedrängt zu werden, dies gerade in dem Augenblicke zu thun, wo dieses Gesetz publicirt wird, sondern es mit derjenigen Ruhe und Ueberlegung thun zu können, welche möglich ist, wenn ihr eine längereZeit dazu gelassen wird. Präsident von Zeh men: Da Niemand weiter das Wort begehrt, so schließe ich die Debatte über § 78. Der ursprüngliche § 78 des Regierungsentwurfs, welcher dem königl. Decrete Nr. 36 beigegebeu ist, ist im Laufe der Verhandlungen der Deputation durch eine neue Fassung ersetzt worden, welche auf Seite 158 des Berichts abgcdruckt ist. N-ch dem Gange des Berichts und der Verhandlung habe ich diese neue Fassung der Abstimmung zu Grunde zu legen. Die Deputation schlägt nun vor, Absatz 1 dieser neuen Fassung unverändert anzunehmen. „Ist die Kammer damit einverstanden?" Einstimmig. Die Deputation schlägt ferner vor, den zweiten Absatz der neuen Fassung abzulehnen. „Tritt die Kammer ihrer Deputation bei?" Referent Oberhofprcdiger l)r. Kohlschüttcr: Es heißt nun zum Schlüsse des Berichtes: „Schließlich ist" — bis — „ beruhen zu lassen ". Es ist über den Inhalt dieser Petitionen bereits bei der Debatte zum Theile gesprochen worden. Die Deputation hat es auch shon an den betreffenden Stellen im Berichte erwähnt, daß sie den Inhalt derselben sorgfältig erwogen habe. In manchen Punkten ist auch die Deputation mit ihren Vorschlägen in Einklang gewesen mit den Wünschen der Petenten. Im Hauptpunkte freilich nicht, bei welchem es sich um die Einrichtung eines neunjährigen Cursus on den Realschulen erster Ordnung handelt. Diese Sache ist aber erledigt durch den von der Kammer gefaßten Beschluß. Die dritte Petition aus Annaberg enthält außer Dem, was bereits zur Sprache gebracht worden ist, nur den Wunsch, daß die Vorbildung auf den Realschulen erster Ordnung und das Bestehen des Maturitätsepamens an denselben auch das Recht geben solle, mcdicinische Studien auf derlkniver- sität zu treiben. Es ist über diesen Punkt nicht besonders verhandelt worden; dieKammrr hat sich ohne Debatte damit einverstanden erklärt, daß es in dieser Hinsicht bei Dem, was jetzt schon bestanden hat und nun durch das Gesetz fest gestellt werden soll, im zweiten Abschnitte in Alinea 3 von § 48, auch bewenden möge, wo es heißt: Das Gutachten der Deputation ist abgclehnt. Die Deputation schlägt ferner vor: den dritten Absatz nach Ler ursprünglichen Fassung des § 78, wie er in der Beilage zum königl. Decrete Nr. 36 enthalten ist, anzu- nchmen, jedoch ihm noch einen Zusatz hinzuzufügen. Ich frage die Kammer: „Will sie den drittenAdsatz zunächst inder ursprünglichen Fassung des 8 78, wie in der Beilage zum königl. Decrete Nr. 36 an- nehmen?" Gegen 8 Stimmen angenommen. Die Deputation schlägt ferner vor, diesem cbenan- zmommenen Satze noch die Worte hinzuzufügen: „Das in dieser Prüfung erworbene Zeugniß rcr Reife gewährt das Reckt zu unbeschränkten Studien an allen höbcren Fachschulen des Landes und zum Be suche der Universität, um daselbst Mathematik und Naturwissenschaften, sowie Pädagogik in Verbindung mit modernen Sprachen zu studiren." Hat die Deputation manche Bedenken überwunden, welche ihr auch selbst gegen diese Bestimmung beigingen, so konnte sie sich doch in keinem Falle dazu entschließen, das Petitum zu unterstützen, daß auck das Studium der Medicin sich anschließen solle an das Durchlaufen des Rcalschul- curses. Die Deputation ist daher schließlich zu dem Vorschläge gekommen: „Die Kammer wolle beschließen: diese Petitionen, soweit sie nicht durch die zu dem
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