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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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338 I-K. 21. Sitzung, vorliegenden Eiesctzcntwurfe gefaßten Beschlüsse Erledigung gesunden baden, auf sich beruhen zu lassen*. Präsident von Zehmen: Verlangt Jemand das Wort über die Seile 159 des Berichts aufgcführten Peti tionen? — Es fordert Niemand dasselbe, ich habe also an die Kammer nun die Frage zu richten: „ob sic diesePetitionen, soweit sie nicht durch die zu dem vorliegenden Gesetzent würfe gefaßten Beschlüsse Erledigung ge funden haben, auf sich beruhen lassen will?" Einstimmig. Hiermit ist für den Augenblick dieser Berathungs- gegcnstand erledigt und wir können zur zweiten Nummer unserer heutigen Tagesordnung übergehen, nämlich: „Bc- rathung des Berichts 8 d. II. Deputation über das königl. Dccrct Nr. 5, den Verkauf des Kammergutes Fürstenhof mit Großschirma be treffend".*) (Königl. Deerct Nr. 5, f. Beil. z. d. Mittheil. : Dekrete 3. Bd. S. ö. Bericht 8 der II. Deput., s. Beil. z. d. Mittheil.: Berichte d. I. K. 1. Bd. S. !6l ff.) Als Referent ist ursprünglich Herr Landcsältester Hempel bezeichnet; das Referat hat aber Herr Präsident Rülke übernommen. Ich bitte den Herrn Präsidenten Rülke, den Bericht zu erstatten. Referent Handels- und Gewerbekammcrpräsident Rülke: Das königl. Decret Nr. 5, den Verkauf Les Kammergutcs Fürstcnhof mit Großschirma betreffend, lautet folgendermaßen: (Wird verlesen.) Neber diesen Gegenstand liegt der gedruckte Gericht der Deputation schon seit mehreren Tagen vor und ich möchte wohl die Bitte an den Herrn Präsidenten richten, die hohe Kammer zu fragen, ob sic von Verlesung des Bc» richts absehcn will. Präsident von Zehmen: Nach der Geschäftsordnung ist das dem Herrn Referenten überlassen, ob er glaubt, verlesen zu sollen. Wenn er es für räthlich hält, steht es ihm frei, zu verlesen, außerdem nicht zu verlesen. Referent Handels- und Gewerbekammerpräsident Rülke: Der Bericht ist nur kurz, ich werde ihn also ver lesen , hauptsächlich deshalb, weil darin vielerlei Zahlen, die nicht ohne Interesse sind, Vorkommen. (Wird verlesen.) M. ll. K S. SL3 f. am 1. April 1876. Präsident von Zehmen; Ich eröffne die Verhand lung über den Bericht, der soeben verlesen worden ist, und das königl. Decret Nr. 5. Rittergutsbesitzer Seiler: Meine HerrenI Bei der artigen Fragen ist die Deputation und Diejenigen, welche in der Deputation sitzen und relativ Techniker in solchen Fragen sind, in einer eigenen Lage, wenn sic nicht ganz spccicll die betreffenden Objecte, um die'cs sich handelt, genau kennen oder inspicirt und untersucht haben. Es handelt sich hier um den Verkauf eines Dominiums und thcilwcise um Uebcrführung von Feldgrundstücken zur Forstcultur. Da war z. B. die Frage zu beantworten, ob diese sämmtlichcn Grundstücke nicht dem Hüitcnrauche ausgesetzt sind? Das wurde nicht bestimmt beantwortet von einem Dcputationsmitgliede, welcher in der Umgegend zu Hause ist; aber cs ist zu vermuthcn, daß ein Theil der Grundstücke mindestens dem Hüttenrauch«: ausgesetzt ist. Gegen die Ansprüche, die von den Käufern künftig erhoben werden können, kann aber die königl. Staatsregicrung, bei dem Verkauf sich decken, indem sie eine entsprechende Clauscl in den Vcrkaufsvertrag aufnehmeu läßt. Dafür glaubte man nicht sorgen zu müssen, das werde die königl. Staatsregicrung schon vorsehen. Eine andere Frage war: ob cs zweckmäßig sei, daß ein Theil der Feldgrundstücke aufgeforstet werde, erstens deshalb, weil die Nadelhölzer — denn nur auf solche kann eine Rücksicht genommen werden — bei dcr Lage der Grundstücke mehr noch als Fcldfrüchte unter dem Hüttenrauche leiden, und zweitens deshalb, weil bekannter Weise ein aus dcr Wurzel neu aufgcforstctes Grundstück eine Rente effectiv gar nicht gewährt. EinAcker Grund und Boden, welcher 200 Thaler werth, —das könnte doch vielleicht der annähernde Kaufpreis für einen Ackerboden in der Nähe von dem Loßnitzwalde sein — würde mit 8 Procent Zinsen in Ansatz zu bringen sein. Die Aufsichtsgcbührcn, die Verluste an Steuern und die Abgabe von Grund und Boden kann man durch die Zwischennutzungen als gedeckt ansehcn, so daß diese 8 Thaler Zinsen nur in Anrechnung zu bringen sind. Diese betragen in 60 Jahren incl. des Zinseszins circa 1600 Thaler. Es kann aber, soweit ich dies zu bcurthcilen verstehe, höchstens 800 Thaler in 60 Jahren beim Kahl schlag pro Acker gewonnen werden. Deshalb, meine Herren, können wir die Aufforstung dieser Grundstücke von Fürstenhof nicht directalsein gutes Geschäft betrachten; dagegen aber wird dieseMaßregel doch zu empfehlen sein, wenn das Lößnitzer Forstrevier dadurch arrcndirt wird, und daßdas der Fall ist, das müssen wrrglauben, sonst würde die königl. Staatsregicrung sich nicht zustimmend zu diesem Verschlag, der aus der Zweiten Kammer hervorgegangcn ist. ver halten. Das wollte ich blos aussprechcn, damit nicht die Deputation künftig von irgend welcher Seite den Vor wurf hören müßte, daß dieselbe, ohne voll instruirt zu
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