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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Pos. 2 übrig, welche sich auf das Landgericht Zwickau be zieht, wofür 713,OM Mark als erste Baurate einge stellt worden sind. Die Zweite Kammer hat dieses Bau postulat von 713,OM Mark mit 34 gegen 28 Stimmen abgelehnt. Die diesseitige Deputation dagegen hat sich zu einem cinmüthigen Beschlusse nicht vereinigen können und sich dieserhalb in eine Majorität und Minorität ge spalten. Die Majorität tritt ebenfalls dem Beschlusse der jenseitigen Kammer bei und beantragt Ablehnung, wäh rend die Minorität sich für Annahme dieser Position, dieser ersten Baurate von 713,OM Mark verwendet. Ich habe wohl nicht nöthig, die Motivirung der beiderlei Ansichten vorzutragen, da sie ausführlich im Berichte enthalten sind und ich mich wohl darauf beziehen darf. Ich wiederhole nur noch, daß die schließlichen Anträge dahin gehen, daß die Majorität beantragt, dieses Postulat von 713,000 Mark abzuleh ncn, die Minorität dagegen empfiehlt: ,,n) die als erste Baukostenrate für das Landgericht Zwickau postulirten 713,000 Mark zu bewilligen, und b) gleichzeitig zu beschließen, die königl. Staats- rcgierung zu ersuchen, auch diese Post von 713,000 Mark in das ordentliche Budget und zur Deckung desselben eine gleich hohe Summe von den Ueberschüssen der Finanzperiode 1872/73 in dasselbe einzustellen." Auch hier bitte ich, nach den Worten 713,OM Mark unter b zur besseren Klarstellung annoch die <Worte: „mithin mit 356,500 Mark für jedes der Jahre 1876 und 1877" einzufügen, um so auch dieses Postulat mit dem Systeme des ordentlichen Budgets in Harmonie zu bringen. Vicepräsidcnt Oberbürgermeister Pfotenhauer: Zu diesem Theile des Berichts haben schon vorhin die Herren Präsident von Criegcrn und Meinhold um das Wort gebeten. — Herr Präsident von Criegcrn! Appellationsgerichtspräsidcnt a. D. von Criegcrn: Bereits bei der Beschlußfassung über das Budget für die Finanzperiode 1874/75 hat die Ständcversammlung durch mehrfache sehr bedeutende Derwilligungcn der bestimmten Annahme Ausdruck gegeben, daß die beabsichtigte Rcicks- proceßgesetzgebung und die damit zusammenhängende Be hördenorganisation zur Ausführung kommen und daß dies namentlich die Errichtung von Landgerichten mit der in dcr"„bczüglichcn" Gesetzesvorlage bezeichneten Compctenz zur Folge haben werde. Diese Annahme dürfte auch jetzt noch als eine vollberechtigte anzuerkennen sein; denn ob wohl die einschlagende Rcichsgesetzgedung formell noch nicht abgeschlossen ist, so möchten doch im großen Ganzen die Grundprincipien dcrprojectirtcnNcichsjustizgesctzgebung als bereits feststehend anzusehen sein, namentlich dürfte auch die Annahme als zweifellos zu gelten haben, daß es zu Errichtung collegialisch eingerichteter Landgerichte mit den in der bezüglichen Gesetzesvorlage bestimmten Compe« tenzverhältnissen kommen werde. Von dieser Auffassung hat sich wohl auch die Majorität der geehrten Finanz deputation nicht lossagen wollen; wenigstens ist aus den auf Seite 127 des vorliegenden Berichts angedeuteten Ungewißheiten nur die Folgerung gezogen worden, daß es noch nicht unbedingt feststehe, wie viel Landgerichte auf Sachsen kommen werden. Nun, meine Herren, daß die Zahl der in Sachsen zu errichtenden Landgerichte im Allgemeinen noch nicht feststehe, — dessen bescheide ich mich sehr gern; darüber, glaube ich, kann aber kein Zwei fel obwalten, daß Zwickau unbedingt ein Landgericht zu erhalten haben werde. Dieser Ansicht hat auch die vorige Ständeversammlung bereits insofern Ausdruck gegeben, als schon eine nicht unerhebliche Summe zu dem inmittelst auch erfolgten Ankauf eines Areals für das dortige künf tige Landgericht bewilligt worden ist. Steht nun aber fest, daß Zwickau künftig ein Landgericht erhalten werde, dann scheinen mir die von der Majorität der geehrten Finanzdeputation an die Spitze gestellten finanziellen Rücksichten doch wohl an Bedeutung einigermaßen zu ver lieren. Es kann sich dann doch nur darum handeln, ob schon jetzt der Ban in Angriff zu nehmen sei, oder ob damit bis zu einer späteren Finanzperiode gewartet werden könne; denn, meine Herren, daß für das künftige Land gericht in Zwickau die jetzigen dortigen Gerichtsgebäude nicht verwendbar seien, darüber glaube ich kein Wort ver lieren zu brauchen. Wenn es sich aber nur darum han delt, ob der Bau jetzt oder erst in der nächsten Finrnz- periode zu beginnen habe, so scheint es mir finanziell in der Hauptsache sich doch nur handeln zu können um die zweijährigen Zinsen des auf den Bau zu verwendenden Kapitals. Gegenwärtig werden pvstulirt 713,OM Mark, das giebt zu 5 Procent gerechnet einen jährlichen Zins betrag von 35,650 Mark, für zwei Jahre also 71,300 Mark — alleroings, meine Herren, eine nicht unbedeu tende Summe; aber doch eine Summe, die nicht so erheb lich ist, daß, wenn wesentlich sachliche Gründe für die Beschleunigung dcsBaues sprechen, sie in Betracht kommen könnte. Und derartige sachliche Gründe scheinen mir aller dings vorzuliegcn. Die Majorität der geehrten Finasz- depntation spricht allerdings die Hoffnung aus, daß zwi schen der Publication und dem Inkrafttreten der betreffen den Reichsgesetze ein so bedeutendes tewpos vscatioim inne liegen werde, daß während der Zwischenzeit die be treffenden Baue noch in Angriff genommen und ausze- sührt werden könnten. Nun, meine Herren, das ist eise Hoffnung, die meines Erachtens doch wohl sehr leicht zu Schanden werden könnte, und ich spreche es ganz offen aus, ich bezweifle, daß in dieser Beziehung die Bedürfnisse der mittleren und kleinen deutschen Starten den Ausschlag geben werden. Es kommt noch hinzu, daß möglicherweisehiebü
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