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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (24. Mai 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- ArtikelNachwort zur 9. Lehrlingsarbeitenprüfung 407
- ArtikelNeues vom Chronometergang 409
- ArtikelZeitschriftenschau 412
- ArtikelDas schöne Thüringer Land 414
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im April 1929 415
- ArtikelMißstände in der Pforzheimer Uhrenindustrie 416
- ArtikelReichstagung Eisenach vom 22. bis 26. Juni 1929 417
- ArtikelSteuerfragen 418
- ArtikelSprechsaal 419
- ArtikelVerschiedenes 420
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 423
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 425
- ArtikelGeschäftsnachrichten 426
- ArtikelEdelmetallmarkt 427
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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420 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 21 V erschiedenes Die Bezeichnung Dukatengold. In Ausführung der Reichs tagungsbeschlüsse, die Bezeichnung Dukatengold zu klären, hatten wir uns an alle deutschen Industrie- und Handelskammern gewandt. Durch den Industrie- und Handelstag wurden die Ant worten aller Kammern gesammelt; das Ergebnis liegt jegt vor. Wir hatten die Kammern gebeten, Feststellungen darüber zu treffen, dag die Bezeichnung „Dukatengold" keine Fein gehaltsbezeichnung sei und dag bei Angeboten von Trau ringen und sonstigen Goldwaren, um Irreführungen auszuschliegen, stets der Feingehalt in Tausendteilen anzugeben sei. Wir vertreten den von der Reichstagung anerkannten Standpunkt, dag die Bezeichnung „Dukatengold“ vermieden werden solle, da sie keine eindeutige Bezeichnung des Feingehalts und daher geeignet sei, bei den Verbrauchern Irrtümer zu erwecken. Es haben sich hierzu 75 Kammern geäugert, von denen 72 der Auffassung unseres Zentralverbandes beipflichten, dag die Bezeichung „Dukatengold” keine allgemein übliche Feingehalts bezeichnung sei. Es sei am besten, wenn bei Goldwaren der Feingehalt in Tausendteilen angegeben werde, damit die Möglich keit einer Irreführung der Käuferkreise ausgeschlossen werde. Das Bedenken einer möglichen Irreführung wird allerdings von Rostock und Nürnberg für nicht so erheblich gehalten, da nach der Ansicht von Rostock das Publikum sich fast ausnahmslos nach dem Feingehalt erkundigt und weil nach der Mitteilung von Nürnberg in Süddeutschland die Bezeichnung „Dukatengold” fast unbekannt ist und deshalb Trauringe beinahe nur nach Feingehalt angeboten werden. Berlin teilt mit, dafj nach Ansicht des zuständigen Fachaus schusses eine Irreführung der Käufer eintrete, wenn unter der Bezeichnung „Dukatengold” Goldwaren mit einem Feingehalt von weniger als 985 Tausendteilen angeboten würden, doch sei es wünschenswert, wenn die Bezeichnung „Dukatengold” überhaupt verschwinde, da man in den Kreisen des Publikums über die Bestimmung dieser Bezeichnung allgemein nicht genau unter richte! sei. Nur Ludwigshafen stellt fest, dajj die Bezeichnung „Dukaten gold“ sowohl im Handelsverkehr als auch in der Verbraucher schaft weit verbreitet und damit die Vorstellung eines sehr hohen Feingehaltes verbunden sei. Trogdem sieht auch Ludwigshafen die Gefahr einer Irreführung und schlägt daher vor, bei der Bezeichnung „Dukatengold" gleichzeitig den Feingehalt in Tausendteilen anzugeben. Drei Kammern haben von einer Stellungnahme abgesehen. Als Ergebnis unserer Umfrage wird man feststellen können, dag die Auffassung des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher e. V. (Halle) in dieser Frage von fast allen Industrie- und Handelskammern, die sich geäugert haben, gefeilt wird. (VI1/583) Aus der Ornamentstichsammlung der Uhrmacherkunst. Entwürfe für Uhrgehäuse, Spindelkloben usw. Von Pierre je,?.-.*.. Bourdon, Kupferstecher, geboren in Coulommiers en Brie, tätig in Paris um 1703. (VI 1/499) Beamtenhandel. Im „Preug. Besoldungsblatt" Nr. 10 vom 10. April 1929 ist ein Runderlag folgenden Wortlauts veröffentlicht: „Runderlag des Preug. Finanzministers, zugleich im Namen der Ministerpräsidenten und sämtlicher Staatsministerien, vom 17. April 1929 betreffend Richtlinien über die Warenversorgungs stellen der Beamten und den Warenhandel bei behördlichen Dienststellen (I. C. 2. 2505 b II). (An die nachgeordneten Behörden sämtlicher Zweige der Preug. Staatsverwaltung.) Nach Ziff. 1 der vom Staatsministerium beschlossenen Richt linien über die Warenversorgungsstellen und den Warenhandel bei Behörden und behördlichen Dienststellen — vgl. Runderlag vom 3. November 1926, I. C. 2.15050b, „Preug. Besoldungsblatt”, S. 185 — ist den preugischen Beamten jeglicher Warenhandel, insbesondere auch jede Einkaufs- und Verkaufsvermittlung, Auslegung von Sammellisten usw. in den Diensträumen untersagt. Als Vermittler tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung ist auch jede Kundenwerbung durch Beamte als Mittelsperson oder Vertrauensleute irgendeines auf Warenvertrieb gerichteten Unternehmens anzusehen, sofern die Werbung in Diensträumen betrieben wird. Bei dieser Gelegenheit werden die eingangs erwähnten Vorschriften über den Warenhandel bei behördlichen Dienst stellen, die nicht nur auf Beamte, sondern auch auf Angestellte Anwendung finden, zur Beachtung in Erinnerung gebracht und die Behördenvorstände angewiesen, auf genaue Durchführung Bedacht zu nehmen.“ (VI 1/581) Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (Berlin). Am Dienstag, dem 25. Juni, vormittags 10 Uhr, findet in Koblenz, Hotel „Koblenzer Hof“, die diesjährige (16. ordentliche) Genossen schaftsversammlung statt. Sagungsgemäg besteht die Genossen schaftsversammlung aus gewählten Vertretern. Es ist jedoch auch jedes Mitglied der Genossenschaft berechtigt, auf eigene Kosten an der Genossenschaftsversammlung teilzunehmen, aber nur mit beratender Stimme. (VI 1/590) Gemeinschaftsreklame für Schmuck weiterhin gesichert. Auf der Hauptversammlung des Edelmetallgrossistenverbandes (11. und 12. Mai) in Heidelberg fand am zweiten Tage eine mehrstündige Aussprache über die Gemeinschaffsreklame der Industrie und des Groghandels statt. Einleitend hierzu berichtete der Leiter des Zentralausschusses für Deutsche Schmuckkultur, Herr Chef redakteur H. W. Gerlach, über die Tätigkeit der Gemeinschafts- reklame im abgelaufenen Jahre. Mit besonderer Befriedigung wurde zur Kenntnis genommen, dag die Gemeinschaftsreklame dem auf der vorjährigen Hauptversammlung ausgesprochenen Wunsche unseres Groghandels, vor endgültiger Festlegung des Werbeplanes die Wünsche und Anregungen unseres Facheinzel handels entgegenzunehmen, entsprochen hat. Das Referat ergab sodann, dag sowohl die unmittelbare wie die mittelbare Propa gandaarbeit der Gemeinschaftsreklame im vergangenen Jahre einen weit grögeren Umfang als im Vorjahre angenommen hat, wie dies auch aus der um 50°/ 0 höheren Abnahme der Werbe plakate hervorqeht. Der Radius der Werbung ist auch dadurch ganz bedeutend weiter gezogen worden, dag durch Inserate und Artikel die wichtigsten Organe der Presse stark erfagt und eine viel lebhaftere Stimmung für Schmuck in der Presse erzeugt worden ist. Der Redner ging sodann auch noch auf den neuen Winterwerbeplan der Gemeinschaftsreklame ein. An Stelle einer Reichswerbewoche besteht die Absicht, in einer oder der anderen Stadt des Reiches eine sogenannte Lehrwerbewoche zu ver anstalten und durch die Gemeinschaftsreklame zur Ausstattung der Schaufenster geeignete Kräfte zur Verfügung zu stellen. In der Aussprache kam der einmütige Wille, an dem weiteren Ausbau der Gemeinschaftsreklame, auch im Interesse des Fach einzelhandels, weiter zu arbeiten, zum Ausdruck. Insbesondere wurde von Fabrikantenseite mitgeteilt, dag dort der Wunsch zur aktiven Mitarbeit vorhanden sei. Um alle Fabrikantenkreise noch mehr als bisher zu der Arbeit an der Gemeinschaftsreklame heranzuziehen, ist die nächste Sigung des Kuratoriums der Gemein schaftsreklame in Pforzheim in Aussicht genommen. (VI1/592) Zollpflicht für Uhrenschalen im Briefpostverkehr mit der Schweiz. Gegen die Umgehung der neuen Stückzölle für Uhren schalen im Briefpostverkehr hat die Eidgenössische Oberzoll- direktion nachstehende Bekanntmachung veröffentlicht: „Gemäg Bundesratsbeschlug vom 18. Januar 1929 werden rohe und fertige Gehäuse von Taschenuhren seit dem 1. Februar 1929 nach der Stückzahl statt nach dem Bruttogewicht verzollt. Die Zollpflicht erstreckt sich auch auf Uhrenschalen, die in Brief postsendungen eingehen. Eine Toleranz für geringe Mengen oder Gewichte kann nicht eingeräumt werden, so dag auch einzelne Stücke zollpflichtig sind. Es ist demnach damit zu rechnen, dag die schweizerische Zollbehörde für die Folge gegen Zollumgehungsversuche ein Strafverfahren einleiten wird. („Industrie- und Handels-Zeitung", Berlin.) (VI 1/598) Zur Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle (vgl. unsere Notig in Nr. 17 der UHRMACHERKUNST). Der Reichsrat beschäftigte sich in seiner Sigung vom 25. April 1929 mit der Verordnung über die Einrichtung und Anlegung der Handwerks-
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