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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (25. November 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- ArtikelFörderung von Wertarbeit hilft am Aufbau der Wirtschaft 689
- ArtikelRabattverkäufe 690
- ArtikelSteuerfragen 690
- ArtikelÖl- und Zelluloseschleiflack 692
- ArtikelWertvolle Fingerzeige für die Weihnachtswerbung 693
- ArtikelVerschiedenes 694
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 697
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 698
- ArtikelGeschäftsnachrichten 698
- ArtikelStabilisierung der Weckerpreise 699
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 699
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 699
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 700
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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698 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 48 menschliche Lebensvorgänge ausgehen können, insbesondere keine Heilwirkungen. Der Aniragsgegner ist offenbar auch nicht in der Lage, einen einzigen anerkannten Sachverständigen deutscher Wissenschaft für den vertriebenen Artikel und seine Heilwirkung anzufiihren, es geschähe sonst selbstverständlich. Die sogenannten „Geheilten” fehlen nach der Lebens erfahrung bei keinem Schwindelerzeugnis und keinem auf Auto suggestion oder Einfältigkeit spekulierenden Heilmittel. Ihre „Dankschreiben”, auch wenn sie eidesstattlich versichert sind, sind hier im Verfahren vollständig wertlos, weil sich die an geblichen Krankheits- und »Heilungsvorgänge jeder Kontrolle entziehen. Sie mögen im ordentlichen Prozeßverfahren von Sachverständigen ihre Be- oder Verurteilung erfahren; hier können sie als jeder Lebenserfahrung entgegen nur unter dem Gesichtspunkte einfältiger Urteilslosigkeit oder bewußter oder unbewußter Selbsttäuschung gewertet werden. Im übrigen ist dem Gericht bekannt, daß Ursprung, Art und Auswirkung sogenannter „kosmischer Strahlen” auch der Wissenschaft noch unentschleierte Rätsel sind, mit denen markt schreierische, auf Gewinn abzielende Reklame zu treiben nur Elementen beikommen kann, die das bekannte Interesse gänzlich urteilsloser Einfältiger an Geheimnisvollem für sich auswerien wollen — sei es bösgläubig, wie meist — sei es auch einmal gutgläubig. Wird dies Interesse beansprucht und ausgenußl im Wettbewerb mit anderen, die Artgleiches ohne den Charakter so wunderbarer Heileigenschaften darbieten, so geben die §§3 und 13 Abs. 1 UnIWG. und 940, 93Ö ZPO. die geseßliche Grund lage für den Erlaß der einstweiligen Verfügung. Was das Buch eines angeblichen Sachkenners des Aus landes (Lakhowsky) angeht, so kann es bei der Unkonlrollier- barkeit seines Wertes für das Gericht nicht in Erwägung ge zogen werden und ist ohne Urteil deutscher Wissenschaftler kein genügendes Mittel zur Glaubhaftmachung. Das Urteil des Erst iMmiiiiiiiiimiiMiimiiiiiiiiMiiiiiiiiiimiimiiiimiiiii richters war somit begründet, da vorerst glaubhaft ist, daß die Ketten ein „medizinischer Unfug" und mithin eine unlautere Kon kurrenz zu Erzeugnissen sind, wie sie die von dem antrag- stellenden Verband vertretenen Kreise anbieten und vertreiben. — Dem einzelnen bleibt es ferner überlassen, auf Grund dieses Urteils gegen unlautere Anpreisungen über „Funkschmuck” vor zugehen, vor allem durch Erstattung einer Strafanzeige wegen täuschender Reklame — Vergehen nach § 4 des Weltbewerbs- geseßes. Der Zentralverband sieht seine Tätigkeit im wesent lichen als abgeschlossen an, nachdem er das bezeichnete Urteil er wirkt und damit eine maßgebliche Entscheidung herbeigeführt hat. fVII/961) „Geprüfter Uhrmacher“ und „Uhrenfadigesdiäft“. An anderer Stelle hatte unser Syndikus Gelegenheit genommen, sich über die Zulässigkeit dieser Bezeichnungen unter wctt- bewerbsrechllidien Gesichtspunkten zu äußern. In der Sißung unseres Gesamtvorstandes am 18. November 1932 ist zu der aufgeworfenen Frage Stellung genommen worden, und es be stand Einmütigkeit darüber, daß sich als „geprüfter Uhrmacher” nur derjenige bezeichnen darf, der die Meisterprüfung bestanden hat, dagegen darf sich nicht als „geprüfter Uhrmacher” bezeichnen, der nur die Gehilfenprüfung bestanden hat. Die Bestimmung des Begriffes „Uhrenfachgeschäft” löste eine lebhafte Aussprache aus, als deren Ergebnis jedenfalls festgestellt werden kann, daß als „Uhrenfachgeschäfl” auch eine Uhrenhandlung in Frage kommen kann, die kein Spezialgeschäft für Uhren im Sinne der Verkehrsauffassung ist. Entscheidendes Gewicht wurde darauf gelegt, daß die Uhrenhandlung, die sich als „Uhrenfachgeschäft” bezeichnet, „fachmännisch” geleitet wird. (VI1/962) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) W. König mMitiiHiiiiiiiiiHiimiimiiiimiimiimiimiimiMimimmmiimmniiiiiiiimi Innungs- und Vereinsnachrichten Halle (Saale). (Zwangsinnung.) Der angekündigte zweite Vortragsabend findet am Montag, dem 28. November, abends 8 1 ’ 4 Uhr, im Vereinszimmer des „Stadtschüßenhauses" am Königs- plaß stalt. Es spricht dieses Mal Herr Tümena von der Verkaufs beratung für den Deutschen Uhrenfachhandel über: 1. Preispolitik und Absaßfragen, 2. Moderne Verkaufsmethoden, 3. Kundendienst. Die hochinteressanten Ausführungen des Redners werden durch Lichtbilder begleitet werden. Die außerordentliche Wichtigkeit der behandelten Fragen durch einen anerkannten hervorragenden Praktiker auf diesem Gebiet sollten Veranlassung sein, daß sich unsere verehrten Mitglieder nebst Damen noch zahlreicher ein finden als beim leßten Vortrag. Quentin, Obermeister. (VII/959) nimmmiiimiiiiiiiiimmiimiiimimmmimmiiimiimimiimiiiiiimimiimiiiiiiiiiiiimiiitifiiim Geschäftsnachrichten Dresden. Zimmermann & Brückner, Goldwaren, Seeslraße4. Gesellschafter Bruno Reinhold Zimmermann ist ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Juwelier und Uhrmacher Paul Georg Alfred Brückner führt das Handelsgeschäft und die Firma als Alleininhaber fort. Seine Vertretungsbeschränkung fällt da durch weg. (VI2/945) Düsseldorf. Knapp & Breuer G. m. b. H., Silberwarenfabrik, Bahnslraße 26. Luise Sinnebrink hat ihr Amt als Geschäftsführerin niedergelegt. Ehefrau Heinrich Utsch, Auguste, ist zum Geschäfts führer bestellt. (VI2/946) Frankfurt a. M. Frau Julie Gruber führt das Juweliergeschäft und die Reparaturwerkstätte ihres verstorbenen Mannes Karl Gruber, Große Eschenheimer Straße 72, unverändert weiter. (VI 2/947) Frankfurt a. M. Kaiserslraße 42 eröffnele F. Scheer ein Uhrengeschäft. (VI2/948) Frankfurt a. M. Tellus-Uhr-Vertrieb Wilhelm Ulrich: Die Gesamtprokura Paul Fehring ist erloschen. (VI 2/941) Halle (Saale). Die Würltembergische Metallwarenfabrik (WMF) hat Leipziger Straße 7 ein Detailgeschäft eröffnet. (VI 2/932) Halle (Saale). Unter der Firma St. Lindner ist Große Ulrich straße 29 ein Spezialgeschäft für Silberwaren und Bestecke er öffnet worden. {VI 2/933) Karlsruhe. C. Reinholdt Sohn Inhaber Heinrich Koch: Die Firma ist geändert in C. Reinholdt Sohn Inhaber Heinrich Koch Ww. Einzelkaufmann: Uhrmacher Heinrich Koch Wilwe Luise, geb. Schleifer, Karlsruhe. Prokura: Elfriede Koch. (VI 2/942) München-Gladbach. Firma Friß Nacke Nachf., Inhaber ist jeßt Juwelier Franz Herbert jun. (VI 2/957) Oberndorf a. N. Uhrmacher und Juwelier Adolf Kielt er- öffnete Hauptstraße 20 ein Fachgeschäft. (VI 2/949) Pforzheim. Rodi & Wienenberger AG. für Bijouterie- und Kettenfabrikalion. Die AG. lädt zu ihrer am 30. November, nach mittags 4 l 9 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft statt findenden ordentlichen Generalversammlung ein. Die Versammlung wird unter anderem die Bilanz zu genehmigen, über Änderung der Firma in Rodi & Wienenberger AG. und über Ausdehnung des Gegenstandes des Unternehmens auf Herstellung und Ver kauf von Uhrgehäusen zu entscheiden haben. (VI 2/939) Ponts-de- Märtel (Schweiz). LesFabriquesdebalanciers reunies. Unter dieser Firma ist mit Siß in Ponts-de-Martel und Filiale in Biel eine Aktiengesellschaft gegründet worden. Zweck der Gesellschaft ist der Ankauf von Balancier-Fabriken im Gebiet der Uhrenindustrie, Fabrikation und Vertrieb von Balanciers für die Uhrenindustrie; sie ist auch zur Fabrikation und zum Handel mit anderen Erzeugnissen der Kleinmechanik berechtigt. Außer dem Aktienkapital von 2 Mill Fr., eingeteilt in 4000 Aktien von 500 Fr. nom., bestehen 4000 Paris de fondateur ohne Nennwert, die zu einem Anteil am jährlichen Reingewinn berechtigen und die kostenlos derSociete generale de l’Horlogene •suisse S. A. Neuchätel überlassen werden. Der Verwaltungs rat besteht aus Ernst Scherz, Direktor der Kantonalbank von Bern (Bern), Präsident; Robert Guye, Direktor (Ponts-de-Maitel), Vizepräsident; Hans Bächler, Direktor der Schweizerischen Volks bank (Bern); Georges Sdiaeren, Direktor (Solothurn); Albert Juillard, Direktor (Cortebert); Sidney de Coulon, Industrieller (Fontainemelon); Maurice Vaucher, Direktor (Biel); Maurice Fabre, Fabrikant (Cernier); Romano Sieber, Fabrikant (St. Imier); Emile Vogel, Fabrikant (Biel). (VI 2/931) Ralhenow. Firma Franz Rapsch, Optische Fabriken AG. Das Aufsichtsratsmitglied Georg Köhler in Berlin-Wilmersdorf, Durlacher Straße 35, ist bis zum 31. Oktober 1933 zum stell vertretenden Vorstandsmitglied bestellt. (VI 2/943) Saarbrücken. Juwelier und Goldschmiedemeister E.Sparn er- öffnete Bahnhofstraße 94 ein Geschäft für Uhren, Gold und Silber.
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