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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (14. November 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- ArtikelDie Erntezeit des Uhrengeschäftes 937
- ArtikelWeihnachtsschaufenster 938
- ArtikelDer Werbebrief zu Weihnachten 941
- ArtikelDas Weihnachtsplakat 941
- ArtikelGedanken zum Enquete-Bericht 942
- ArtikelFrau Lieselotte Obenaus hat sich einen Ring gekauft 944
- ArtikelSteuerfragen 946
- ArtikelZeitschriftenschau 947
- ArtikelSprechsaal 949
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 950
- ArtikelVerschiedenes 951
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 955
- ArtikelGeschäftsnachrichten 957
- ArtikelBüchertisch 958
- ArtikelPatentschau 958
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 960
- ArtikelEdelmetallmarkt 960
- ArtikelAnzeigen 35
- ArtikelGroße Weihnachts-Preisfrage der "Uhrmacherkunst" 37
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 38
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 46 DIE UHRMACHERKUNST 955 Neuer Katalog der Uhrenfabrik Mühlheim, Müller & Co. (Mühlheim a. d. Donau). Wer sich über die gängigsten Uhren muster auf dem laufenden halten will, wird audi den Nachlrags- katalog Nr. 36 der Uhrenfabrik Mühlheim aufmerksam durdisehen. Seien es nun Tisdi-, Wand-, Haus - oder Stiluhren, man wird der Eirma bestätigen müssen, daß ihre Muster eine verblüffende Mannigfaltigkeit in der äußeren Gestaltung zeigen. Mögen einzelne Modelle audi etwas kühn in ihrem neuzeitlichen Entwurf erscheinen, ihren Käufer finden sie sidier, zumal sämtlichen Mustern geschmackvolle und gediegene Ausführung anzusehen ist. (VI 1,776) Der Mord an dem Uhrmacher Ulbrich in Berlin, über den wir in Nr. 45 der UHRMACHERKUNST berichteten, hat inzwisdien seine Aufklärung gefunden. Es war der Polizei an Hand eines in Ulbrichs Wohnung in der Dronlheimer Strafe aufgefundenen Liditbildes gelungen, die Anstifterin zur Tat in der sechzehn jährigen Eiesa Neumann ausfindig zu machen. Ulbrich halte für dieses Maddien eine besondere Zuneigung, so daß alle Haus bewohner es für seine Nidile hielten. Die Neumann stiftete ihren „Freund , einen 22 Jahre allen Kutscher Richard Stolpe, sowie einen 23jährigen Zeitungsfahrer Eridi Benzinger an, Ulbrich zu berauben. Die Tat gesdtah vereinbarungsgemäß am 28. Oktober. Nachdem das Mäddien, das bei Ulbrich zu Besuch war, unbemerkt die Tür aufgeschlossen hatte, drangen die auf der Lauer hegenden Burschen in die Wohnung und erstickten Ulbrich in seinen Kissen. Die Beule war icdocti gering, die drei fanden nur 80 7?)/ und wenige Wertsachen, die sie unter sich verteilten. Nachdem die Polizei kurz nach dem Mord das Mädchen verhaftet und ihr ein Geständnis entlockt hatte, gelang es am 6. November, die beiden Mittäter in der Umgegend Berlins zu verhaften. (VI 1,781) .. * ' i/iwiiinv,imv.i szil UQV- UUiy^lUMUCIICII w..v.. ^ ■ Miny\.vjvii\j W l i 11 | O /_ U Vtl IICjllv.ll. IVI I//OIJ 11 im immun iimiium mim im mmmmiii nimm um Innungs- und Vereinsnachrichten Manuskripte für diesen Teil erbitten wir spätestens zum Montag jeder Woche, andernfalls ist die Aufnahme in der jeweiligen Nummer fraglich. Uhrmacherverband Kurhessen und Waldeck e. V., Siß Kassel Am Sonntag, 16. November 1930, vormittags 11 Uhr, findet in Kassel (Hotel Dohne, Große Rosenstraße) unsere Vierteliahrsversammlung statt, wozu hiermit freundlichst eingeladen wird. Tagesordnung: 1. Eingänge. 2. Aufnahme des Kollegen Lothar Säftel (Treysa). 3. Mitteilung über die Ver handlung mit den Kasseler Goldschmieden über die Besteckpreise. 4. Aussprache über die neuen Thiel - Uhrenpreise. 5. Besprechung über Inventurausverkäufe. 6. Verschiedenes. Wir bitten um pünktliches und zahlreiches Erscheinen. H. Kochendörffer, I. Vors. Bruno Fischer, I. Schnflf. (VII 783) Landesverband Badischer Uhrmacher In einer Sißung der Handelskammer Mannheim, die sich mit der Bekämpfung des Zugabewesens befaßte, machte der Referent für das Schmuck- und Uhrengewerbe, Herr Kollege Fleig, folgende Ausführungen: Das Zugabewesen hat in leßfer Zeit Formen angenommen, die einen wirklich zum Schluß kommen lassen, daß Treu und Glauben im Handel und Gewerbe einen Tiefstand erreicht haben wie nie zuvor. Der um sein Bestehen ringende Fachhandel ist durch diese Auswüchse außerordentlich gefährdet. Wie sehr das Zugabewesen die Wirtschaft bedrückt, zeigen die vielen Stellungnahmen der Kammern und Spißenverbände des Reichsgebietes. Handelsschuß-, Rabattsparvereine, eine größere Anzahl Handelskammern haben gegen diesen Zustand Stellung genommen und sich für die Beseitigung ausgesprochen. Nach all diesen Ergebnissen muß man doch zur Ansicht neigen, daß es sich meistens um verschleierte Angebote handelt, daß das Urteil des Käufers getrübt wird, daß Waren, die auf solider Basis hergestellt und kalkuliert sind, eine Zugabe nicht ertragen; die Zugaben bilden also einen Anreiz zum Kauf nicht einwandfreier Waren. Mit Recht erblickt daher der ehrsame Kaufmann in der Ge währung von Zugaben eine sittenwidrige Handlung gegen den lauteren Wettbewerb und muß es ablehnen, sich dieses Lock mittels zu bedienen. Daß die Gewährung von Zugaben sich aber für den Mitbewerber außerordentlich gefährlich auswirken kann, ist klar, weil sich der reelle Handel dieselben Zugeständnisse an die Unvernunft des kaufenden Publikums nicht leistet; eine Zugabe mit seiner Auffassung über Ehrbarkeit im Geschäftsleben nicht in Einklang zu bringen vermag. Der verständige Käufer will auch gar keine Zugabe, sondern er seßt schon bei Betreten eines Geschäftes voraus, daß er absolut reell bedient wird. Wird er dies, so würde das Anbiefen einer Zugabe ihn zweifellos in seiner Meinung erschüttern. Die leider einmal eingerissenen Schwächen der immer mehr irregeführten Käuferschaft noch fernerhin auszunußen, wird ab gelehnt und eine Kalkulation verlangt, die weder gegen die guten Sitten noch gegen Treu und Glauben verstößt. Dann wird audi das Publikum dem Handel wieder das Vertrauen entgegenbringen können, dessen er zu seiner Selbsterhaltung dringend bedarf. Gefordert muß werden, daß alle Kammern, und jeder, der es ehrlich mit sich und seinen Mitmenschen meint, sidi dafür ein- seßen, daß die bisherige stille Duldung der Zugaben seitens der Behörden beseitigt und diesem Unfug so rasch wie möglich ein Ende gemacht wird. Ich bitte die Herren, diesem Gedanken zu folgen und das Zugabewesen abzulehnen. — Die gleiche Sißung beschäftigte sich auch mit der Be kämpfung der sogenannten Auktions- und Ver steigerung sgeschä ft e. Herr Kollege Eleig spradi auch hier für das Uhren- und Schmuckwarengewerbe: Was ich bereits über das Zugabewesen gesagt habe, trifft zum größten Teil auch für das Versteigerungsunwesen zu. Wie Pilze sdiießen die Auktionsgeschäfte aus dem Boden. Wechselt einer seinen Wohnort, schon ist wieder ein anderer da. Es sollten doch sdion die Anpreisungen zu allerlei Bedenken Anlaß geben. — Daß aber gerade Mannheim so bevorzugt ist. Wohnen denn tiier ausgerechnet die meisten derer, die me alle werden? Und die sich bemühen, möglichst auch auf die mannig faltigsten Verlockungen hereinzufallen? Hier muß Wandel ge schaffen werden. Der ortsansässige Handel hat ein Recht dar auf, vor solch unlauleren Machenschaften gesdiüßt zu werden. In Preußen wird eine Besdieimgung versagt, wenn die Ver steigerung eine empfindlidte Schädigung des ortsansässigen Fachhandels bedeutet. Wer will dies bestreiten? Und warum haben wir im vielgepriesenen einigen Deutschen Reidi keine einheitliche Geseßgebung? — Um die Angelegenheit ins Rollen zu bringen, tiatte die Uhrmactier- und Juwelierzwangsinnung mit dem Landesverband Badischer Uhrmadier am 14. Oktober eine Versammlung ein- berufen, zu der die Vertreter versduedener Fachgruppen, wie die der Möbel-, Teppich-, Porzellan- und anderer Branchen, ein- geladen waren Vom Bezirksamt war Regierungsassessor Sack- sofsky, von der Handelskammer Dr. Weil, von der Handwerks kammer Dr. Hartmann zugegen. Außer ihnen etwa 20 Herren der verschiedenen Branchen. — Im Laufe der Versammlung, die die Zustände der Auktionshäuser näher beleuchtete, kam zum Ausdruck, daß das Uberhandnehmen der sogenannten Auktionshäuser, die unter dem Deckmantel von Versteigerungen neue Waren als Gelegenheitskäufe anbieten, eine strengere Über prüfung durch die Behörden verlangt. Das Publikum glaubt auch hier, billiger einzukaufen, während es wesentlich teurer kauft als in jedem Fachgeschäft. Es wurden versdiiedene Falle zur Kenntnis gebracht, wo die geschäftlichen Praktiken dieser Firmen jedem handelsüblichen Gebrauch spotten. So wurde ein Ring, der 5,30 7?)/ im Einkauf kostet, für 14 7?)/ verkauft. Ein Service statt 13,50.7?)/ im Fach geschäft, zu 18 7?)/. Silberne Anhänger im Fachgeschäft 1,50 7?)/, beim Auktionator als Gelegenheitskauf 4,50 7?)/ usw. — Sämtliche in Mannheim unter dem Namen Auktionshaus er- öffneten Gesdiäfte sind unseres Eraditens durdi das Geseß gegen den unlauteren Wettbewerb zu erfassen, da nicht angängig ist, unter dem Deckmantel von Versteigerungswaren und Gelegen- heitskäufen einen normalen, redit ersprießlidien Handel zu be treiben. Um diesem wilden Handel, der durch Aushängeschilder, wie: Versteigerungen in einigen Tagen — Jedes Stück ein Gelegen heitskauf — Auktionshaus usw., das Publikum irreführt, das Handwerk zu legen, verlangen die Versammelten, entweder das Verbot, neue Waren zu verkaufen, oder aber, Entfernung jedes Hinweises obengenannter Art. Jeder Käufer, der in ein Auktions haus gehf, glaubt einen wenig gebrauchten, neuwertigen Gegen stand billig zu erstehen, also zum mindesten einen Gelegenheifs- kauf zu machen. Dem reellen Handel ist es verboten, audi einen Hinweis in seinem Fenster zu bringen, der normale Handelsware als Ge- legenheitskäufe bezeichnet. Warum läßt man es zu, daß einzelne wilde Händler, hinter deren Vertrauenswürdigkeit unbedingt ein Fragezeidien geseßt werden muß, hier ihr Unwesen treiben? — In anderen größeren Städten ist es unserer Erfahrung nach gar nicht möglich, solche Mißstände groß werden zu lassen. Es muß deshalb verlangt werden, daß eine reinliche Scheidung zwischen Auktionshaus und dem normalen Handel erfolgt. Ein Geschäft, das neue Ware zum Zwecke des Verkaufs einkauft und wieder verkauft, muß alle diese irreführenden Be zeichnungen einstellen und darf nicht den Namen Auktionshans oder Versteigerungslokal führen. Ich bitte die anwesenden Herren, der Beseitigung dieser Mißstände zuzustimmen. (VII 778) Fleig.
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