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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (14. April 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- Artikel1. Bericht. Die Arbeitssitzung des kommissarischen Vorstandes ... 199
- ArtikelWarenhauspreise - Uhrmacherpreise 200
- ArtikelDas Dr.-Finckh-Verfahren schützt Silber vor Anlaufen 200
- ArtikelWir stellen vor 201
- ArtikelDas Dr.-Finckh-Verfahren schützt Silber vor Anlaufen 202
- ArtikelSteuerfragen 202
- ArtikelSprechsaal 203
- ArtikelVerschiedenes 204
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 206
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 206
- ArtikelGeschäftsnachrichten 209
- ArtikelBüchertisch 210
- ArtikelAus unserer Auskunftmappe 211
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 211
- ArtikelDas Pfandleihunwesen 211
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 211
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 212
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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204 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 16 kein Vorwurf sein, aber als Tatsache mug es erwähnt werden. Die Schulen und Fachklassen mit ihren vielfach vorbildlichen Einrichtungen sind eine gar nicht hoch genug zu bewertende Einrichtung, die, wenn sie auf einmal ver schwinden sollten, eine klaffende Lücke in der Ausbildung unserer jungen Leute hinterliege. Audi die anderen in der Gewerbeschule behandelten Themen gehören un bedingt zur Ausbildung, wenn sie auch, wie z. B. der bürgerkundliche Unterricht, mehr der Allgemeinbildung dienen. Von unseren Verbänden, vom Staat, von den Steuerbehörden ergeht immer erneut der Ruf: Führt Bücher! Ist es da nicht eine Notwendigkeit, dag dem Schüler audi dieses Gebiet erschlossen wird? Vielfach ist es der einzige Unterricht, der einem jungen Mann auf diesem Gebiet erteilt wird, der ihm die gerade in Handwerker kreisen so oft anzutreffende Scheu vor der Buchführung schon in jungen Jahren nimmt und ihm die Erkenntnis beibringt, dag die Schwierigkeiten gar nicht so grog sind, wie vielfach angenommen, dag aber eine geregelte Buch führung den Geschäftsbetrieb ungemein erleichtert und übersichtlich macht. Haben wir da Ursache, die in der Gewerbeschule zugebrachten Stunden als für die Lehrzeit verloren zu betrachten und sie von der Lehrzeit in Abzug zu bringen? Ein solches Urteil kann nur durch Unkenntnis des in der Schule Gebotenen zustande kommen, es mug unbedingt richtiggestellt werden, was hierdurch geschehen sein soll. Unterstüben wir deshalb die Fachklassen, wo wir nur können, es ist sicher nicht zum Nachteil für unseren Beruf. Es ist nicht möglich, im Rahmen dieser Abhandlung alle Vorteile der Gewerbeschulen aufzuzählen, vorstehendes möge einstweilen genügen. (V/108) W. Fleisch. Verschiedenes Bestätigung des Telegramms an den Reichskanzler Adolf Hitler. Der Staatssekretär in der Reichskanzlei bestätigte im Auftrag des Reichskanzlers den Empfang des vom Vorstand des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages an den Reichskanzler Adolf Hitler gerichteten Telegramms. Der Reichs kanzler lägt seinen verbindlichsten Dank dafür aussprechen, dag der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag bereit ist, ge treu der sozialen Mission des Handwerks, an dem Wiederaufbau der deutschen Volksgemeinschaft mitzuhelfen, das Trennende zurückzustellen und an der Sammlung aller arbeitswilligen Kräfte mitzuwirken. RH. (VI 1/764) Wienbecks Programm. Der Reichskommissar für den Mittel stand, Dr. Wienbeck, äugerte sich in der „Fleischerverbands- Zeitung” über die ihm gestellten Aufgaben. Für das Handwerk gelte es die Einführung der Handwerkerkarte, durch die ver hindert werden soll, dag unzureichende Elemente die Leistungs fähigkeit des Handwerks herabdrücken. Ferner werde ein scharfes Vorgehen gegen die überhandnehmende Schwarzarbeit gefordert. Man werde diesen unlauteren Wettbewerb nur dann endgültig einschränken können, wenn die Arbeitslosigkeit durch wachsende Arbeitsbeschaffung beseitigt wird. Bis dahin sei es notwendig, durch ein Verbot und entsprechende Strafandrohung auch gegenüber dem Auftraggeber vorzugehen. Für die Arbeits beschaffung im Handwerk komme hauptsächlich die steuerliche Entlastung des Hausbesiges in Betracht. Man werde also die Hauszinssteuer sobald als möglich beseitigen. Einstweilen müglen erhebliche Teile davon für Instandsegungsarbeilen zur Verfügung gestellt werden. Eine nachdrückliche Einschränkung der Regie arbeit der Behörden und ein Zugabeverbot mügten erreicht werden. Handwerk und Handel mügten vor dem Überwuchern der Waren häuser und Konsumvereine einschlieglich des Filialwesens, der Einheitspreisgeschäfte, Wanderläger, des Hausierens und des Bahnhofshandels geschügt werden. Auch sei für die mittel- ständischen Berufsverbände eine organische Schulden- und Steuerentlastung erforderlich, besonders auf dem Gebiet der Um sag- und Gewerbesteuer. Die Überlastung durch Sozialabgaben sei zu mildern, ebenso die Zwangswirtschaft auf dem Gebiet der Lohntarife und der Arbeitszeit. Weiter tritt der Reichs kommissar unter anderem ein für eine gesunde Kreditwirtschaft zugunsten des Mittelstandes, für die Reform des Geseges gegen den unlauteren Wettbewerb, für eine Abänderung der Gewerbe ordnung und den Abbau der Schlachtsfeuer. (VI 1/790) Fort mit den Warenhäusern. Zur Frage der Bekämpfung der Warenhäuser, warenhausartigen Unternehmen, Einheitspreis geschäfte, einheifspreisähnlichen Geschäfte, Grogfilialbetriebe, Direktläden, Abzahlungsgeschäfte, des Sammelbezugs von Waren u. dgl. haben die sächsischen Gewerbekammern durch die Ge werbekammer Zittau dem Sächsischen Wirtschaftsministerium vor kurzem einen umfassenden Bericht erstattet, der einleitend auf die Gefahren hinweist, die diese Unternehmungen für die Allgemeinheit bedeuten, weil sie, eingestellt auf Massensuggestion und Massenabsag, die Tendenz individueller Kundenbehandlung ablehnen, die Qualität der Waren herabdrücken und den Ver brauch von entbehrlichen Waren fördern. Zudem erstrecke sich der Verbrauch zu einem grogen Teil auch auf Auslandswaren, die von grogkapitalistischen Unternehmungen eingeführt werden. Auch auf steuerlichem Gebiet geniegen die großkapitalistischen Unternehmungen mitunter recht erhebliche Vorteile. Es sei hier bei nur an die Sonderstellung der Konsumvereine erinnert, zum ändern daran, dag derartige Unternehmer in der Lage sind, durch Eingliederung von Regiebetrieben insbesondere die mehrmalige Erhebung der Umsagsteuer bei Lieferungen vom Erzeuger bis zum Verbraucher auszuschalten. Die Denksdirift gipfelt in der Forderung nach einem Verbot der Warenhäuser und warenhausariigen Einzelhandelsgeschäfte, der Einheitspreisgeschäfte, der Errichtung von Zweignieder lassungen, selbständigen und unselbständigen Verkaufsgeschäften von Einzelhandelsunternehmungen, der Bildung von Vereinen sowie jeder sonstigen auch nur gelegentlichen Zusammenschlüsse von Personen zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- oder Wirtsdiaftsbedürfnissen. Sie verlangt weiter ein Verbot der Abnahme von Waren durch Wanderlager, insbesondere durdi sogenannte Autoläden, und ein Verbot der nicht handelsüblidien Abgabe von Waren durch industrielle Unternehmen an Verbraucher. Soweit die geforderten Verbote zu unbilligen Härten führen sollten, soll in Zukunft die Errichtung, Erweiterung oder Ver legung der betreffenden Unternehmen von der Erteilung einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht werden, für die die Bedürftigkeitsfrage entscheidend ist. Gefordert wird weiter die Erlaubnispflicht für Abzahlungsgeschäfte, eine stärkere Be steuerung der bestehenden Warenhäuser und Filialbetriebe durch Schaffung eines Zuschlags zur Gewerbesteuer, und endlich die Beseitigung der steuerlichen Bevorzugung der Konsumvereine. RH. (VI 1/765) Schugregeln gegenüber Schwindelfirmen. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindelfirmen (Hamburg 11, Börse) hat einige Regeln zusammengestellt, wie sich das Publikum gegen Schädigungen schügen kann. Obwohl sie das weite Gebiet der Verlustgefahren nur teilweise erfassen, geben wir sie hier wieder: 1. Je günstiger und verlockender ein Angebot ersdieint, desto vorsichtiger beurteile man es. Besonders heute kann niemand etwas versdienken. 2. Bevor man mit unbekannten Firmen in Verbindung tritt, hole man sich Auskunft ein. Vorgetan und nachbedacht, hat manchem schon viel Leid gebracht. 3. Man leiste unter Verträge keinerlei Unterschrift, ehe man diese Verträge genau durchgelesen und verstanden hat. Umfang reichere Vertragsformulare lasse man sich vor Unferschriftsleistung aushändigen und studiere sie im Hause oder bespreche sie mit sach- und rechtskundigen Personen (Rechtsanwälten) oder Stellen (Rechtsauskunftstellen). 4. Niditkaufleute sollten keine Verträge unterschreiben, in denen ein Gerichtsstand vereinbart ist. Der gesegliche Gerichts stand ist der Wohnsig des Beklagten. 5. Bei Klagen vor einem auswärtigen Gericht mug man auf alle Fälle vertreten sein. 6. In allen Fällen, in denen Voreinzahlung von Geldbeträgen verlangt wird, sei man doppelt vorsichtig. 7. Von Darlehnsvermittlern lasse man sidr vor Vertragssdilug die Geldgeber nennen und ziehe Erkundigungen ein. Werden Vorschüsse verlangt, so ist besondere Vorsicht am Plage. 8. Die Erfolge sogenannter „ Kapitalfachzeitschriften ”, „Kapitalnachweise’’ und „Interessengemeinschaften” bestehen vielfach nur in der Übersendung wertloser Offerten zu hohen Gebühren gegen Nachnahme. Man erteile daher Aufträge nur nach vorheriger Auskunfteinholung. 9. Bausparkassen und Mobiliarzwecksparkassen kommen nur für solche Interessenten in Frage, die die Darlehen nicht in kürzester Zeit benötigen. Die Wartezeiten bis zur Zuteilung sind Mindestwartezeiten, die unter Umständen erheblich überschritten werden können. i i i !P' Stellenangebote gegen Kautionsleistung sind häufig ge fährlich. Man leiste unter keinen Umständen Barkautionen.
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