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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (11. August 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- ArtikelDie Lagerfrage - immer noch wichtig! 435
- ArtikelEine große Werbewoche für das deutsche Handwerk vom 15. bis 31. ... 436
- ArtikelWir stellen vor 437
- ArtikelEine große Werbewoche für das deutsche Handwerk vom 15. bis 31. ... 438
- ArtikelSprechsaal 439
- ArtikelSteuerfragen 440
- ArtikelVerschiedenes 441
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 442
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 443
- ArtikelGeschäftsnachrichten 444
- ArtikelBüchertisch 445
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 445
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 445
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 446
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 33 DIE UHRMACHERKUNST 443 nicht überlassen wollen, da dieses keine Kontrolle gewähr leisten kann, bin ich dafür eingetreten, dab geschüfete Zeichen, die vermuten lassen, dab der Träger irgendeiner Formation angehört, nicht mehr als Schmuck werwendet werden dürfen. 4. Für besondere Fälle schlug ich vor, dab das Hoheits zeichen in besonders edler Ausführung vom Fachgewerbe her- gestellt werden kann, wenn eine Auftragsbescheinigung mit dem Stempel einer Ortsgruppe vorgelegt wird. Das gleiche gilt für alle anderen geschübten Zeichen der NSDAP. 5. Aller übriger Hakenkreuzschmuck ist frei, soweit er nicht als Kitsch die Würde der Symbole verlebt. Die Ver triebsstellen dürfen den freigegebenen Schmuck nicht mehr führen. 6. Zwecks Vermeidung von Härten wird empfohlen, noch lagernde parteiamtliche Abzeichen im benehmen mit der zu ständigen Ortsgruppenleilung den Vertriebsstellen gegen Ent schädigung zu überlassen. Uber die weiteren Verhandlungen werden wir nach Ab- schlub wieder berichten. Norderneyer Schmuckkasten. Diese Angelegenheit hat uns fast über ein Jahr beschäftigt. Die Inhaberin ist durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Norderney wegen unlauteren Wett bewerbs bestraft worden. Bei der Inhaberin des Geschäftes handelt es sich um eine etwa 19jährige Verwandte des Uhren grobhändlers Heinrich Gelles (Essen, Heinrichstrabe 3). Nach den Mitteilungen des Kollegen Hugo Simon (Norderney) be tätigt sich Gelles selbst im Geschäft, insbesondere aber seine Frau, die die Schwester der 19jährigen Inhaberin ist. Wie uns ein zweiter Kollege aus Norderney mitteilte, hat Gelles ihm gegenüber erklärt, dab das Geschäft in Wirklichkeit ihm gehöre > auberdem wurden gegen den Zentralverband beleidigende Äube- rungen getan. Aus dieser Sachlage, die von Herrn Gelles uns gegenüber bestritten wird, geht hervor, dab zum mindesten die Uhrengrobhandlung Heinrich Gelles hinter dem Geschäft „Norder- neyer Schmuckkasten” steht, so dab wir darin ein verkapptes Einzelhandelsgeschäft dieser Uhrengrobhandlung sehen müssen, selbst wenn tatsächlich und juristisch als Inhaberin die Schwester der Frau Gelles gilt. Der Objektivität wegen veröffentlichen wir nachstehend das lebte Schreiben von Herrn Heinrich Gelles an uns: „Ich wiederhole nochmals, keine Äuberungen getan zu haben, mit der Absicht, Ihren Verband zu beleidigen, welches ich ebenfalls eidlich aussagen kann. Auch erkläre ich Ihnen, dab ich keine Veranlassung habe, meiner Verwandten zu ver bieten, ein auf ihren Namen laufendes Gewerbe in den von ihr gemieteten Räumen zu betreiben. Meine Verwandte war bisher Kundin von mir wie jeder andere Kunde, und hätte ich es ihr bestimmt übelgenommen, wenn sie ihren Bedarf an Uhren anderweitig gedeckt hätte. Trobdem war ich bereit, sie in Zukunft nicht mehr zu beliefern. Sie haben mein An gebot abgelehnt. Nunmehr ziehe ich das meinige zurück. — Dab ich im Geschäft tätig bin, stimmt nicht. Ich befinde mich dauernd hier. Meine Frau steht ihrer Schwester zur Seite und hat dafür ihren Sommeraufenthalt gratis. Ich habe bis jebt stets die Vorschriften des Zentralverbandes gewahrt. Wenn Sie mir nunmehr Schwierigkeiten machen wollen, so werde ich mir meine Abnehmer in anderen als in Uhrmacherkreisen suchen müssen und ganz bestimmt auch finden. Schlieblich habe ich auch ein Recht auf Arbeit und Brot! Ich behalte mir aber auch gegebenenfalls vor, Schadenersabklage gegen Sie einzureichen." Unlauterer Wettbewerb. Gegen den Kaufmann Walter Heilige, Halle (Saale), Geiststrabe 55, hatten wir Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen Verstobes gegen die Zugabeverordnung gestellt. Heilige ist durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 27. Juli wegen Ver gehens gegen § 4 des Gesebes gegen den unlauteren Wett bewerb zu einer Geldstrafe von 15 Mi — hilfsweise drei Tagen Gefängnis — verurteilt worden. (VII/45Ö) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) W. König iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Innungs- und Vereinsnachrichten Uhrmacherverband Kurhessen und Waldeck e. V., Sife Kassel Versammlung am 13. Juli. Zu Punkt 1 (Eingänge) erwähnte Kollege Bergwald, dab eine Eingabe an den Magistrat, betr. Entfernen der Uhren aus dem Warenhause, beim^Preubischen Wirtschaftsminister angelangt sei. Das im Termin am 10. Juli verkündete Urteil in der Streit sache Gerladi wurde verlesen. Gerlach mubte sich danach ver pflichten, seine im Schaufenster und Laden ausgehängten Preislisten zu entfernen, desgleichen die Zeitungsanzeigen weg zulassen bzw. im Text abzuändern. Wir verpflichten uns da gegen, dafür zu sorgen, dab die anderen Uhrengeschäfte die selben Vorschriften über die Reklame einhalten, denen sich die Inhaber der Geschäfte Gerlach unterworfen haben. Sämtliche Kollegen sollen die Preislisten usw. sofort aus dem Fenster nehmen. Die Kollegen werden gebeten, dem I. Schriftführer, Herrn Fischer, mitzuteilen, und zwar schriftlich, wer noch Preis listen usw. im Schaufenster oder Laden aushängen hat. Diesen Geschäften wird eine Frist von drei Tagen zum Entfernen der Preisliste gesebt, anderenfalls wird Klage eingereicht. Im Juni war eine Innungsausschubsibung zwecks Besprechung des Not opfers der Stadt Kassel. Dieses Notopfer wird nicht durch die Innungen einkassiert. Es ist ein freiwilliges Opfer, welches von ledern einzelnen selbst gezahlt werden mub, und zwar an die Stadtsparkasse. Dann kam der Vorsibende auf die Adolf-Hitler- Spende zu sprechen. Diejenigen Kollegen, welche in Berufs genossenschaften sind, werden eine direkte Veranlagung be kommen haben. Wir müssen von unserem Verbände einen gewissen Betrag abführen, der bis zum 1. August bezahlt sein mub- Es mub also jedes Mitglied einen bestimmten Betrag dazu geben. Kollege Krebs soll die Beiträge einkassieren. Es ist eine einmalige Spende. Parteiabzeichen (Hoheitsabzeichen, auch die kleinen) dürfen von Uhrengeschäften ab 15. Sept. 1933 nicht mehr verkauft werden, auch nicht gegen Vorzeigen eines Ausweises. Manuskripte lür diesen Teil erbitten wir spätestens zum Montag teder Wodie, andernfalls ist die Aufnahme in der jeweiligen Nummer fraglich Dieselben werden dann nur von den zuständigen Ortsgruppen ver kauft. Ein an eine hiesige Schneiderfirma gerichtetes Schreiben wurde verlesen, wonach dieselbe ersucht wurde, den Verkauf von Hakenkreuzschmuck einzustellen, anderenfalls sie als Be kleidungslieferantin lür unsere Mitglieder und deren Angehörige nicht in Betracht kommen würde. Der Vorstand wird sich mit der Stadt Kassel umgehend wegen der Bedarfsscheine aus den Ehestandsdarlehen in Verbindung seben. (VII/433) Bruno Fischer, I. Schriftführer. Unterverband „Nordwest«, Sib Bremen II. Obermeisterfag am 1ö. Juli. Mit Ausnahme von Blumen thal, Emden und Papenburg hatten alle angeschlossenen Innungen und Vereine Vertreter entsandt. Kollege Epple (Wilhelmshaven) erstattete Bericht über den Verlauf der Reichstagung. Vom Kollegen Möller (Vegesack) wurde bekanntgegeben, dab einige angeschlossene Innungen ein kleines Guthaben beimUnterverband besiben. Es wurde beschlossen, dieses den betreffenden Innungen zurückzuzahlen. Der Innung Wilhelmshaven wurde die beschlossene silberne Tischglocke überreicht, wofür HerrEpple herzlichst dankte. Ein Unterverbandstag findet im September in Oldenburg in Form einer reinen Arbeitstagung statt. Die Innung Oldenburg wurde mit der Durchführung beauftragt. Es wurde beschlossen, den Vor stand wieder aus fünf Herren bestehen zu lassen, wie im Statut vorgesehen. Da Herr Bierhenke von seinem Amte entbunden zu werden wünschte, wurde Herr Epple (Wilhelmshaven) einstimmig zum Vorsibenden gewählt. Herr Epple dankte für das Vertrauen und nahm die Wahl an. Verschiedenen Wünschen nachkommend, erklärten sich die Herren Möller (Vegesack) und Brebbermann (Syke) bereit, bis zum Jahresschlub in ihren Ämtern zu ver bleiben, um am 1. Obermeistertage 1934 durch neue Kollegen erseht zu werden. Ferner wurde Herr Böhning (Bremen) in den Vorstand gewählt. Als lebter Punkt wurde die Besteckpreisfrage besprochen. Der Zenfralverband soll aufgefordert werden, an der kürzlich getroffenen Regelung feslzuhalten. (VII/437) W. B., S.
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