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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (2. Oktober 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- ArtikelRatschläge eines Erfolgreichen 753
- ArtikelDie Uhr -und mißverstandene Sachlichkeit 754
- ArtikelTagung des Verbandes der Schwarzwälder Uhrenindustrie 755
- ArtikelGlück oder Arbeit? 757
- ArtikelSteuerfragen 758
- ArtikelVerschiedenes 760
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 763
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 764
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 767
- ArtikelGeschäftsnachrichten 768
- ArtikelPersonalien 768
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 768
- ArtikelBüchertisch 769
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 769
- ArtikelEdelmetallmarkt 769
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 770
- ArtikelAnzeigen 770
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 40 DIE UHRMACHERKUNST 761 sich aucli im Ausland versläikt. Inder Uhreiundusfi le ist in den Derichtsmonalen gegenüber den Vormonaten keine Veränderung eingetreten. Der Beschäftigungsgrad sei nach wie vor unbe- friedigend. (VI 1 726) Der Preußische Minister fiir Handel und Gewerbe gegen das Zugabeunwesen! folgendes Rundschreiben des Ministers an die Industrie- und Handelskammern sowie an die Handwerkskammern verdient im Hinblick auf den ständigen Kampf der l IIIRM A( III R- KlINSl gegen die Zugabe rege Beachtung unserer Kollegen: Mißt)rauche im /ugahewesen. In den leßfen Monaten sind mir in steigendem Maße langaben von Vereinigungen Ge werbetreibender zugegangen, deren Mitglieder sich durch das Llberhandnehmen von Auswüchsen des Zugabewesens in ihrer Existenz bedroht sehen. Bei der zweifellos zunehmenden Ver breitung der Zugabe als Werbemittel verdienen diese Klagen ernste Beachtung. Idt sehe hierbei zunächst davon ab. daß, wie auch der V orläufige Reichsvvu tschattsrat in seinem Gutachten über die wirtschaftlichen Wirkungen der Zugabe anei kennt, ein über mäßiges Anwachsen des Zugabewesens allgemein zur Ouahtals- verschlechterung oder aber zur Verteuerung der Verkaufsware fuhren und also auch die Verbraucher schädigen mußte. Den ersten Anspruch auf den hier eingreifenden ‘Schuß des Welt- bewerbsgeseßes haben „die ehrbaren Geschäftsleute, die sich im Wettbewerb der reellen Mittel bedienen, durch wirkliche Vorteile oder Verbesserungen in Erzeugung, Einkauf oder Betrieb dem Publikum die gleiche Ware zu billigerem Preise oder bessere Ware zu gleichem Preise wie andere Geschäfte anzubieten” (RGSI. 61, 56). Den berufenen Vertretungen von Handel und Handwerk erwachst deshalb liier die Aulgabe, (ebenfalls Miß brauchen im Zugabewesen nach Möglichkeit enlgegenzutieten und gegebenenfalls im Wege der Strafanzeige daraui zu halten, daß auch die Wertreklame treibenden binnen die vom Wetl- bew erbsgeseß gezogenen Grenzen beachten. Ihnen in der Zugabenreklame häufig anzutreffenden Miß brauch, der den dieses Werbemittel ablehnenden Gewerbe treibenden den Wettbewerb außerordentlich erschwert, sehe ich in Ankündigungen, die im Publikum irrtümliche Vorstellungen über die Voiteile des Angebots erwecken. So werden in zahl reichen nur vorliegenden Warenangeboten, selbst namhafter lärmen, Zugaben durch Wendungen, wie „kostenlos”, „gratis”, „Geschenk”, „Geschenke statt Reklame”, als Grahsleistungen be zeichnet. Diese Ankündigungen der Gralisverabfolgung von Zu gaben sind nach Ansicht des Reichswirtschaffsrates in ledern I alle wahrheitswidrig. Das Publikum bezahlt che. Zugabe, da selbst verständlich die Kosten der Zugabegewahrung wie die icder anderen Reklame in die Warenpreise einkalkuliert werden Im übrigen er hebt, wie auch das Reichsgericht anerkennt, schon der Ausdruck „Zugabe” in der Anpreisung den Anspruch, es werde dem Publikum liier neben dem, was die Konkurrenz biete, lur das g I ei che Geld noch ein Mehrwert geboten. Tatsächlich trifft das nur zu, solange der lur die Ware einschließlich der Zugatte geforderte Preis den ortsüblichen und angemessenen Preis von Waren gleicher Art und Gute nicht überschreitet. Der Händler, der auf die übliche Reklame verzichtet und den hierfür auf zuwendenden Betrag seinen Kunden in Gestalt von Zugaben uberlaßt, die Ware aber zu gleichem Preise und gleicher (Qualität liefert wie die ohne Zugatten arbeitende Konkurrenz, bietet in der Tat einen gewissen Mehrwert, dessen Bedeutung nur nicht übertrieben werden darf. Dieser Mehrwert entfallt jedoch, sobald die Zugabengewährung die Ware über den ortsüblichen Preis verteuert oder bei gleichbleibendem Preise die Qualität verringert. Dann wird, wie auch das Reichsgericht feststellt, schon durch die Verwendung des Ausdrucks „Zugabe” die Anpreisung zu einer unwahren Angabe, die geeignet ist, das Publikum von dem Auf suchen einer reelleren Kaufgelegenheit abzuhallen. Ich verkenne nicht, daß die Ermittelung des ortsüblichen Preises in der Praxis tiäufig Schwierigkeiten begegnen wird. An haltspunkte für das Vorliegen eines Verstoßes gegen die vom Reichsgericht aufgestellten Grundsäße werden immerhin dann ge geben sein, wenn Wertreklame tieibende Eirmen in großem Um fange auch von der Wertreklame Gebrauch machen oder Zugaben gewähren, deren Werl zu dem der Hauptware in auffälligem Mißverhältnis steht. Dr. Schreiber. (VI 1 662) Zur Höhe der Fernsprechgebühren. In einer Eingabe des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages an den Reichs postminister vom 15. September wird darauf hingewiesen, daß in folge der Not der Zeit dem Reichsverband aus den verschiedensten Kreisen des Handwerks ständig Klagen über die Hohe der Fern sprechgebühren übermittelt werden. Diese Klagen beziehen sidi teils auf die Höhe der Grundgebühren, teils darauf, daß Ermäßi gungen, besonders für Wenigsprecher, verlangt werden. Der Reichspostminister wird dringend gebeten, der Herabseßung der Grundgebütir oder der Gebrauchsgebühren für W'emgsprecher näherzutreten. RH. (VI 1 690) Änderungen der Gewerbeordnung. Nacli Mitteilungen in den Tageszeitungen soll durch Notverordnung eine Gewerbe ordnungsnovelle erlassen werden. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat dem Reichswirtschaftsmiruster gegen über dieser beabsichtigten Regelung seine Bedenken milgeteilt, gleichzeitig aber eine Zusammenstellung seiner Vorschläge zu den Änderungen der I itel II—V der Gewerbeordnung beigefügt, ln dem Begleitschreiben wird veimerkt, daß die gemachten Vor schläge es sachlich eist angebracht erscheinen lassen, eine Regelung des Geseßentw ui fs ciuic h Notverordnung vorzunehmen, da sie in ersten Eime einer Gelahrdung wichtiger Interessen der Allgemeinheit oder einzelner W 11 Ischallszweige enfgegenwirken winden, die bisherige Fassung des Geseßenlwurfs aber zu einem großen teil Änderungen der Gewerbeordnung in der Richtung der Festlegung behördlicher Zuständigkeiten bzw. in technischer oder redaktioneller Umsicht vorsieht. Der Reichsverband bittet um Berücksichtigung seiner Vorschläge. Die \ orsclilage des Reichsverbandes im einzelnen befassen sich mit der Anzeuge der Betriebsaufgabe bei der zuständigen Behörde, mit der Geiiehmigiiugspfhcht der Errichtung von Anlagen mit elementarer Krall anqeli icbeiier Hammer, mit der Beibringung eines Prufungszeugmsses für gewerbsmäßige und mchtgewerbs- maßige Betriebe des Huf- und Klauenbeschlages, mit der Ver pflichtung zur Einrichtung von Sperrbezirken für Schornsteinfeger durch ciie l.andesgeseße, mit dem Verbot von Gewerbebetrieben im llmherziehen m Dienslraumen von Staats- und Selbstver- wallungsbehoiden, mit dem Verbot des Ilaiisierhandels mit Leder- waren, lexhhen, Großuhren und Weckern, Maulwurf fetten und sonstigen Petzwaren, Polstei mobein aller Art sowie Matraßen, Im die ein Preis von mehr als 15 !)( gefordert wird, und mit elektrotechnischen Aihkehi aller Art sowie mit dem Verbot des I eilbielens von Vergroßei unejen von Lichtbildern usw. Rtt. (VI 1 692) Ordnungsstrafen der Innungen wegen Wettbewerbshand - hingen Die Zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche rung von Wirtschaft und I mauzen vom 5. Juni ermächtigte be kanntlich die Reichsi egici urig, im Benehmen mit den Spißen- orgamsationen des Handwerks Richtlinien über die Handhabung des ()rdnuii(|ss|rafreelils der Innungen und Zwangsinnungen in Ansehung solchei Ordnungsstrafen aufzustellen, die wegen W'ett- bewerbshandlungen der Mitglieder verhängt werden. Schon damals hatte der Reichsv ei band des deutschen Handwerks dieser Vorschrift gegenüber sein lebhaftes Bedauern zum Ausdruck gebiachl und darin eine Unterstützung der in der Öffentlichkeit eiliobenen Angriffe auf die Preispolitik des Handwerks erblickt, die um so weniger berechtigt ist, als die Innungen wiederholt ihre Bereitwilligkeit erklärt haben, lede Einschränkung der freien Selbstbestimmung des einzelnen Handwerksbetriebes in der Preis gestaltung zu vermeiden. Nunmehr hat der Deutsc he I landwerks- und Gew erbekammer tag eine Umfrage bei den Handwerks- und üewerbekammern veranstaltet, um bei den Innungen zahlenmäßige Feststellungen über die irn leßten Geschäftsjahr verhängten Ordnungsstrafen wegen Wettbewerbshandlungen vorzunehmen. Es liegen hierzu die Berichte von 55 Handwerks- und Gew er bekammern vor, unter denen sich die Handwerks- und Gewerbekammern Berlin, Hamburg, Köln, Breslau, Leipzig usw. befinden. Die Feststellungen haben ergeben, daß im leßten Geschäftsjahr von den rund 17000 vor handenen Innungen insgesamt 164 Ordnungsstrafen wegen Wett- bewerbshandlungen verhängt wurden. Besondere Beachtung ver dient, daß die Innungen des Nahrungsmittelhandwerks nur einen sehr gei mgen Anteil an diesen v erhängten Ordnungsstrafen haben. Wenn auch nicht alle Kammern auf die vorgenommene Umfrage berichtet haben, so zeigt das Ergebnis dodi auf alle Fälle, daß es wegen der geringen Anzahl der vorgenommenen Bestrafungen nictit notwendig war, einen ganzen Berufsstand in der Öffentlich keit in Mißkredit zu bringen. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag hat den Reichsvvirtschaftsmimster auf das Ergebnis der Umfrage aufmerk sam gemacht. RH. (VI 1 691) Widerstandsfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe. Der Konjunkturrückgang hat im Jahre 1930 zu einer beträchtlichen Einschrumpfung des gewerblichen Wirtschaftskörpers geführt. Die Zahl der von der Gewerbeaufsichtsstatistik erfaßten Betriebe mit 5 Arbeitnehmern und mehr ist gegenüber 1929 um 19400 oder 6,6 0 „, die Zahl der Arbeitnehmer um rund 1,4 Millionen Personen oder 13,1 ° 0 zurückgegangen. Im gesamten Gewerbe liegen die für 1930 festgestellten Betriebs- und Personalzahlen nur nodr wenig über den Tiefpunkten des Krisenjahres 1926. Im großen und ganzen deckt sich der von 1929 auf 1930 eingetretene Personal ruckgang mit der Zunahme der Arbeitslosenzahl von Ende Juli 1929 bis Ende Juli 1930 (1,5 Millionen). Die Kleinbetriebe (mit 1 bis 4 Arbeitnehmern) mit Kraft maschinenverwendung erhöhten ihren Bestand von 416196 Be trieben im Jahre 1929 auf 435014 Betriebe im Jahre 1930, somit eine Steigerung von 4,1 11 o. Die Zahl der Arbeitnehmer stieg im gleichen Zeitraum von 604299 auf 824292, auch hier eine Steige rung um 2,5%.
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