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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (29. Mai 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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306 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 22 f. Unter der Lupel Der Wippenaufzug „So können Sie die Uhr aber auf keinen Fall ab geben, Herr Kollege. Da springt ja während des Zeiger steilens die Krone immer wieder hinein!" „Was soll ich denn mit der billigen Uhr noch soviel Umstände machen. Lohnt ja gar nicht, wenn sie auch von mir gekauft ist.“ „Da haben wir schon die übliche Einstellung. Sie müssen doch aber beweisen, daß Sie Fachmann sind, sonst hat der Kunde ja auch für den Kauf einer bessern Uhr nicht das Vertrauen. Und die Abhilfe ist doch recht einfach.“ „Das können Sie mir gleich genauer erklären. Einen Augenblick, ich nehme gleich das Zifferblatt ab. Erst die beiden Zeiger, und dann . . .“ „Halt! Das können Sie doch einfacher haben. Nehmen Sie doch bloß den Minutenzeiger ab. Den Stundenzeiger lassen Sie auf dem Rad und heben alles miteinander ab.“ „Glänzende Idee! Also hier ist der Wippenaufzug." „Da sehen Sie, daß es gar keine scharfen Kanten gibt. Wenn die Sache in Ordnung ist, dann muß der Wippenaufzug so aussehen wie in der Abbildung. Der Winkelhebel A muß eine scharfe Spiße haben, und die Wippe muß unterschnitten sein, damit bei eingeschalteter Zeigerstellung die Wippe gewissermaßen den Winkel hebel umfaßt und zurückhält.“ „Demnach wird also die Wippe zunächst ein Stück zu weit geführt und springt dann zurück?“ „Richtig! Ebenso wird auch beim Hineindrücken der Krone zunächst dies Anzugsmoment überwunden.“ (Abbildung aus dem Lichtbildervorirag „Reparatur der Armbanduhr”) „Und in der Ruhestellung — also bei der Aufzug stellung — sieht der Wippenaufzug so aus wie in der oberen Teilzeichnung.“ „Dann muß man natürlich den Winkelhebel ein wenig strecken, wenn man die scharfen Kanten zurechtgefeilt hat. Und das weggefeilte Material läßt sich nur durch eine solche Maßnahme ergänzen." (III 881) Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung. Steuersyndikus des Reichsinnungsverbandes Für das Uhrmarher- handwerk Wann werden Hypothekenschulden beim Betriebsvermögen und wann beim Gesamtvermögen berück sichtigt? Zur Ermittlung des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs werden vomRohvermögen diejenigen Schul den abgezogen, die mit dem Betrieb oder mit einzelnen Teilen desselben in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Soweit hiernach Schulden nicht bereits beim Betriebsvermögen zu berücksichtigen sind, werden sie beim Gesamtvermögen in Abzug gebracht. Für den Abzug von Schulden vom Betriebsvermögen oder vom Gesamtvermögen ist demnach der wirtschaftliche Zu sammenhang zwischen Vermögen und Schulden von Be deutung. Schulden stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge, die das belastete Wirtschaftsgut betreffen, zurückzuführen ist. Durch Verpfändung wird noch kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuld und Pfandobjekt begründet, sondern nur ein rechtlicher; als solcher allein hat er aber keine Bedeutung für den Ab zug der Schuld. Wird z. B. ein Betriebsgrundstück für eine Privatschuld verpfändet, so besteht kein wirtschaft licher Zusammenhang zwischen der Hypothekenschuld und dem gewerblichen Betrieb, weshalb auch ein Abzug beim Betriebsvermögen nicht in Frage kommen kann. Wird andererseits z. B. ein Privatgrundstück für eine Betriebsschuld verpfändet, so ist der Abzug der Be- friebsschuld vom Betriebsvermögen nicht etwa deswegen ausgeschlossen, weil für sie ein nicht zum Betriebs vermögen gehörendes Grundstück verpfändet ist. Wenn ein solches Grundstück als Kreditunterlage für den ge werblichen Betrieb dauernd verwendet wird, so kann dies sogar dazu fuhren, daß das verpfändete Grundstück zum Betriebsgrundstück wird. Dient ein Grundstück nur zur Hälfte seines Werts oder zu einem geringeren Teil dem gewerblichen Betrieb, so rechnet es überhaupt nicht zum gewerblichen Betrieb, sondern gehört ganz zum Grundvermögen. Diese Vor schrift muß sich auf den Abzug von Hypothekenschulden, die mit dem Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, auswirken. Werden z. B. zwecks Eröffnung eines gewerblichen Betriebs eigene Wohnräume zu Geschäfts räumen umgebaut und die Mittel dazu durch Beslellung einer Hypothek besorgt, so wird die Darlehnsschuld erst beim Gesamtvermögen berücksichtigt, wenn das Grund stück auch nach dem Umbau zum Grundvermögen zu rechnen ist. Das gilt, obwohl die Schuld in wirtschaft lichem Zusammenhang mit dem Grundstücksteil steht, der dem gewerblichen Betrieb dient. Die Zurechnung dieses Grundstücksteils zum Grundvermögen hat zur Folge, daß auch die mit ihm in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Hypothek nidit beim Betriebsvermögen, sondern erst beim Gesamtvermögen zu berücksiditigen ist. Wird ein Grundstück, weil es zu mehr als der Hälfte seines Werts dem gewerblichen Betrieb dient, ganz als Betriebsgrundstück angesprochen, so würde z. B. die für den Aufbau eines Wohnstockwerks aufgenommene Hypo- thekenschuld beim Betriebsvermögen abzuziehen sein. Dies, obwohl die Schuld nur mit dem Grundstücksteil in wirtschaftlichem Zusammenhang steht, der nicht dem ge-
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