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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190301002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19030100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19030100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Weltausstellung in St. Louis 1904
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geräuschloses Rechengesperr an Uhrschlagwerken mit Vorrichtung zum Anheben und zu sanftem Abfall der Einfallschnalle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Befähigungsnachweis
- Autor
- Jacobskötter, J.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1903 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 54
- ArtikelCentral-Verband 53
- ArtikelDer Central-Verbandstag 54
- ArtikelUnsere Zeit- und Streitfragen II. 54
- ArtikelCentral-Verband der deutschen Uhrmacher 57
- ArtikelVernbandstag und Organfrage 58
- ArtikelWeltausstellung in St. Louis 1904 59
- ArtikelGeräuschloses Rechengesperr an Uhrschlagwerken mit Vorrichtung ... 60
- ArtikelDer Befähigungsnachweis 60
- ArtikelZur Erwiderung: Unsere Zeit- und Streitfragen betreffend 61
- ArtikelInnunngs- und Vereinsnachrichten 62
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 64
- ArtikelVerschiedenes 65
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 67
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 83
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 95
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 123
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 137
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 153
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 167
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 183
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 199
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 215
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 231
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 245
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 259
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 271
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 283
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 297
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 311
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 327
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 28.1903 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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60 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 5. auf dem Gebiete des Patentwesens aus Anlass und für die Dauer von Weltausstellungen erfolgt ist, ist hiernach nicht erforderlich gewesen. Dementsprechend ist auch für die Weltausstellung in Chicago 1893 von dem Erlass eines besonderen Gesetzes abgesehen worden. Nach den damals gesammelten Erfahrungen ist den deutschen Ausstellern aus der Ausstellung patentierter oder sonst geschützter Gegenstände keinerlei Nachteil erwachsen. Auch hat sich der dem Ausländer durch das amerikanische Recht gewährte Markenschutz für die Aussteller als ausreichend erwiesen. • Geräuschloses Rechengesperr an Uhr- sclilagwerken mit Vorrichtung zum Anheben und zu sanftem Abfallen der Einfallschnalle. Deutsches Reichs-Patent Nr. 138690; von Jos. Buschmann in Hildesheini. [m die Geräuschlosigkeit der Rechengesperre zu erreichen, wird bei den bisher bekannt gewordenen Schlagwerken eine Vorrichtung auf der Schöpfer welle angewendet, welche bewirkt, dass die Einfallschnalle während der Dauer des Schöpfens eines Rechenzahnes angehoben wird und darauf sanft in die nächstfolgende Zahnlücke hinabgelassen wird, Fig. 1. wodurch das Geräusch, welches die plötzlich abfallende Einfall- schnalle verursacht, vermieden ist. Bei diesen Einrichtungen ist jedoch stets ein besonders gearteter Schöpfer erforderlich, auch besonders geformte Eintall- schnallen. r - r Fig. 2. Bei vorliegender Neuerung geschieht nun das Anheben und nachfolgende sanfte Abfallen der Einfallschnalle anstatt von der Schöpferwelle von der Hebnägelwelle. Es können zu diesem Zwecke die auf der Hebnägelwelle befindlichen und mit ihr umlaufenden Hebnägel oder Daumen unter Umständen dieselben sein, welche das Heben des Schlag hammers bewirken, jedoch können auch beide getrennt von einander sein. Fig. 1 zeigt die in Betracht kommenden Teile des Schlag werkes in der Ansicht, Fig. 2 im Grundriss, r ist der Rechen, dessen Zähne durch die Einfallschnalle /' gesperrt werden; h ist die Hebnägelwelle; s sind eine Anzahl Hebdaumen, welche bei ihrer Bewegung mit der Hebnägelwelle gegen den Stift i der Einfallschnalle drücken, diese dadurch heben und sie alsdann vermöge der Rundung des Stiftes langsam wieder abfallen lassen, wodurch das bekannte Geräusch der gewöhnlichen Rechengesperre vermieden wird. Der Befähigungsnachweis 1 ). Von J. Jacobskötter, Mitglied des Reichstages. nter den Petitionen, welche den Reichstag beschäftigen, steht schon seit vorigem Jahr an der Spitze eine solche der Handwerkskammer in Liegnitz um Einführung des Befähigungsnachweises für das Baugewerbe. Ueber die selbe Frage haben im vergangenen Jahre Umfragen bei sämtlichen Handwerks- und Gewerbekammern stattgefunden, von denen nur eine sich im verneinenden Sinne ausgesprochen hat, während eine ganze Anzahl den Befähigungsnachweis im weitesten Sinne befürwortet haben. Auch bei der letzten Etatsdebatte im Reichs tag ist er, wenn auch nur flüchtig, gestreift worden, so dass es sich wohl verlohnt, der Frage etwas näher zu treten und sie rein sachlich zu erörtern. Der Befähigungsnachweis spielt in Handwerkerkreisen und in der sogen. Handwerkerbewegung eine grosse Rolle. Ungezählte Resolutionen zu seinen Gunsten sind von Handwerker-, Innungs und anderen Versammlungen gefasst worden, zumeist in der Fassung: „dem Handwerk 11 (im allgemeinen) oder „unserem Handwerk“ (im besonderen) kann nur der Befähigungsnach weis helfen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 26. Juli 1897 hatte diese Bewegung etwas abgeflaut, wie aus den Reso lutionen dieser Zeit deutlich hervorgeht, neuerdings jedoch und namentlich seit dem vorjährigen Innungstage in Gotha ist sie wieder im Wachsen und wird von einzelnen Stellen mit einem wahren Fanatismus gepflegt. Tatsächlich ist der Befähigungsnachweis, d. h. die gesetzliche Bestimmung, wonach nur derjenige ein Handwerk selbständig betreiben darf, welcher die Befähigung dazu nachgewiesen (seine Meisterprüfung bestanden) hat, eine alte Forderung und gründet sich im wesentlichen auf das vielhundertjährige Recht im Hand werksleben, auf die herrschende Meinung von der guten alten Zeit im Handwerk als einer Wirkung dieses Rechts und nicht zuletzt auf das Gefühl verletzter Standesehre gegenüber den akademischen Berufen, den Lehrern und Beamten, welche sämt lich den Befähigungsnachweis haben. Grosse politische Parteien (Konservative und Centrum) sind bisher stets dafür eingetreten, desgleichen grosse Staatsmänner (von Bismarck im Jahre 1849 und Freiherr von Berlepsch als rheinischer Oberpräsident), so dass sich bei den Handwerkern der Gedanke festgesetzt hat,’ die Einführung des Befähigungsnachweises scheitere nur an dem Willen der Regierungen, genährt durch die Feinde des bösen Handwerks: Grosskapital, Handel und Industrie und unterstützt von allen denen, welche die Bedeutung des Handwerks nicht anerkennen oder ihm aus irgend welchem Grunde feindlich gegenüber stehen. Leider ist die Diskussion in letzter Zeit so persönlich geführt worden, dass man als Handwerker Bedenken tragen könnte, seine Meinung darüber offen auszusprechen, indessen meine bisherigen Aeusserungen zur Sache haben mir schon so viel Feindschaft zugezogen, dass ein Mehr kaum mög lich ist, auf eine sachliche Widerlegung habe ich bis heute ver gebens gewartet. Dass der Befähigungsnachweis einen hohen erzieherischen Wert hat, ist meiner Auffassung nach selbstverständlich. Wenn der Lehrling weiss, dass er ohne bestandene Gesellenprüfung später nicht zur Meisterprüfung zugelassen wird, und wenn letztere die Vorbedingung der Selbständigkeit ist, so kann das nur die gute Wirkung haben, dass Lehrlinge und Gesellen ihre technische Ausbildung und V ervollkommnung viel ernster nehmen als bisher; letzteres aber liegt ebensowohl im Interesse des Hand werks als unserer ganzen gewerblichen Entwicklung und somit im Interesse der Allgemeinheit. Der schwerste Vorwurf, den 1) Dem „Der Tag“ entnommen, mit freundlicher Gewährung Verfassers. i Herrn
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