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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 5.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-188101002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-18810100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-18810100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1881)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innere Schulordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Compensation von Pendeluhren, Taschenuhren und Chronometern (Fortsetzung)
- Autor
- Rigg, Edward
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 5.1881 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1881) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1881) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1881) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1881) 23
- AusgabeNr. 5 (1. März 1881) 31
- AusgabeNr. 6 (15. März 1881) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1881) 47
- AusgabeNr. 8 (16. April 1881) 55
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1881) 63
- AusgabeNr. 10 (18. Mai 1881) 71
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1881) 79
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1881) 87
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1881) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1881) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1881) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1881) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1881) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1881) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1881) 145
- ArtikelBekanntmachung 145
- ArtikelInnere Schulordnung 145
- ArtikelUeber die Compensation von Pendeluhren, Taschenuhren und ... 146
- ArtikelEine alte Uhr mit Torsionspendel 147
- ArtikelEine Studie über die Construction der freien Ankerhemmung für ... 147
- ArtikelAus der Werkstatt 148
- ArtikelSprechsaal 149
- ArtikelVereinsnachrichten 149
- ArtikelVermischtes 150
- ArtikelBriefkasten 151
- ArtikelInserate 152
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1881) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1881) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1881) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1881) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1881) 185
- BandBand 5.1881 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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des Schulbesuchs sofort initzubringen, aDdernfalls sie nicht mehr be rücksichtigt werdeu kann. Eine solche Entschuldigung wird wirkungslos, wenn der angeblich Kranke Abends ausser seiner "Wohnung angetroffen wird. Jede unbegründete Abwesenheit zieht für jeden halben Tag 50 Pf. Strafe nach sich, unbeschadet anderer Strafen, welche die Umstände noch nothweudig inacheu können. § 0. Es wird in einem Buche das Betragen und der Fortschritt der Zöglinge im theoretischen und praktischen Unterricht aufgezeichnet werden. § 7. Wer Morgens oder Mittags nach beendigter Kontrole in die Schtüe kommt, hat sich sofort bei dem kontrolführenden Lehrer als an wesend zu melden. So lange diese Anmeldung nicht gesehen ist, wird er als nicht auwesend betrachtet. § 8. Jeden Montag Vormittags sind die schriftlichen Aufzeichnungen der in der vorhergegaDgenen Woche angefertigten Arbeiten dem be treffenden Lehrer zu übergeben. § 0. Die schriftlichen Arbeiten sind pünktlich zu der von dem be treffenden Lehrer festgesetzten Zeit eiuzuHefern. § 10. Das Leihen von Werkzeugen unter Schülern darf nur aus nahmsweise stattfinden. § 11. Jeder hat ihm geliehene Werkzeuge oder Theile derselben, sowie auch ihm übergebenes Material, sobald er deren nicht mehr be- uöthigt ist, zurüclczugebeu. Dasselbe gilt von Werkzeugeu zum all gemeinen Gebrauch, welche sofort an den für dieselben bestimmten Platz zu befördern sind. Unter keinem Vorwande darf ein Schüler dergleichen einschliessen. § 12. Niemand darf sich mit anderen als den ihm aufgetragenen Arbeiten beschäftigen; jede andere Arbeit ist von dem betreffenden Lehrer wegzuneliracn. § 13. Jeder hat beim Eintritt in die Arbeitssäle sofort die Fuss- bekleidung zu wechseln, wenn er nicht im Schulgebäude wohnt. Niemand darf mit der Fussbekleidung, mit welcher er über die Strasse gegangen ist, in diesen Sälen sich aufhalten. 1 ] k § 14. Wer ohue vom Lehrer als genügend erachteten Grund wäh rend der Arbeitszeit au einem anderen Platze, als dem seinigen an getroffen wird, zur Unordnung Veranlassung giebt., Bücher oder zum Unterricht gehörige Gegenstände mitzubriugen vergisst, sowie den Be- stimmuugen von §§ 8, 9, 11, 12 und 13 zuwiderhandelt, verfällt in eine Strafe von 25 Pf. § 15. Kein Zögling darf, bei Verlust seiner Ansprüche. seiuemMit- schiilcr Geld leihen. § 16. Die Zöglinge haben der Leihe nach, jeder während einer Woche, diejenigen kleinen Arbeiten zu verrichten, die zur Erhaltung der Ordnung etc. erforderlich sind. § 17. Den Anordnungen der Lehrer ist unverzüglich Folge zu leisten. Offene Widersetzlichkeit gegen solche Anordnungen kann der Direktor durch sofortige Haft bis zu 2 Stunden bestrafen. § 18. Der Zeichensaal steht den im Schulgebäude wohnenden Zög lingen Sonntags, zur Frühstücks- und Vesperzeit"und Abeuds im Sommer bis 10 Uhr, im Wiuter bis 11 Uhr offen, und wird zu diesem Zwecke be leuchtet, beziehentlich geheizt werden. Jedoch steht auch den anderen Zügliugen der Zutritt frei. Alle aber haben sich daselbst ruhig uud an ständig zu verhalten. Zuwiderhandlungen werden je nach den Umstanden bestraft uud können das Verbot der Weiterbenutzung seitens des Betroffeueu nach sich ziehen. § 19. Jeder hat sich zur festgesetzten Zeit pünktlich zu dem theo retischen Uuterricht einzufinden. Nachlässigkeiten 111 dieser Hinsicht werden als Verspätungen behandelt, wenn sie 5 Minuten überschreiten. § 20. Es ist allen Zöglingen untersagt, gewöhnliche öffentliche Tanz musiken zu besuchen. § 21. Es ist den Zöglingen gestattet, unter nachfolgenden Be dingungen zu anderen als den in § 2 festgesetzten Zeiten praktisch zu arbeiten. Wer dieses beabsichtigt, hat sich beim Direktor die Erlaubuiss dazu zu holen. Dieselbe wird denjenigen nicht ertheilt, beziehentlich wieder entzogen, die ihre häuslichen Arbeiten nicht pünktlich liefern oder nicht zur Zufriedenheit der Lehrer machen. An Sonn- und Festtagen darf nicht während des Gottesdienstes und nur, so lange es Tag ist, gearbeitet werdeu. An Wochentagen darf des Abends im Sommer bis 10 Uhr, im Winter bis 11 Uhr gearbeitet werden. Ebenfalls darf während der Reinigung des Saales nicht gearbeitet werden. Die Bestimmung von § 13 findet auch zu diesen Zeiten ihre Anwendung. Nur diejenigen dürfen auch ausser den in § 2 festgesetzten Zeiten sich in den Arbeitssälen aufhalten, welche Erlaubniss zum Ar beiten haben. Die während dieser Zeit gefertigten Arbeiten unterliegen ebenso der Kontrole der Lehrer, wie jede andere in der Schule angefertigte Arbeit. Falls dergleichen nach ausserhalb bestimmt sind, oder der Zögling sie später mit sich nehmen will, müssen sie zuvor die Genehmigung des Direktors erhalten. Der Direktor kann iu jedem Saale einen oder mehrere der Arbei tenden mit der Aufsicht und Auirechthaltung der Ordnung beauftragen, auch die Erlaubniss daran knüpfen, dass einer oder mehrere die Verant wortlichkeit für Aufrecbthaltuug der Ordnung auf sich nehmen. § 22. Der Ertrag der Strafen fällt in die Bibliothckkasse. und wird zur Anschaffung von Büchern und Lehrmittel verwendet. Ueber die Compensation von Pendeluhren, Taschen uhren und Chronometern. (Ein Vortrag von Herrn Edward Rigg in London.) (Fortsetzung.) Ohne in Betreff der Letzteren auf Einzelnheiten der Constrnction näher einzugehen, wird die Andeutung genügen, dass das Gewicht von einem kleinen Doppelmetall-Ring in zwei Hälften getragen wird, welcher Ring durch einen Arm mit einem Block verbunden ist, der in beliebiger Position längs des Doppelmetall - Reifens der Unruh angebracht werden kann. Zwecks Adjustirung ist das Gewicht am Unruhreifen verschiebbar, und das ganze Gewichtssystem kann um den Mittelpunkt dieses Ringes gedreht werden. Es ist klar, dass die Bewegung des Gewichts die Resultante der Bewegung der beiden Doppelmetall-Streifen ist, und die Adjustiruug be steht darin, letztere so anzuordnen, dass die innere Bewegung vergrössert und die äussere verringert wird. Eine andere Unruhe dieser Klasse ist noch zu erwähnen; es ist die von Loseby, welche die Auwenduug von Quecksilber bedingt. Dasselbe ist in zwei, gegen den Mittelpunkt der Unruhe gekrümmten Thermometern enthalten, und vor einigen Jahren sind damit befriedigende Resultate durch den Erfinder erzielt worden. Aber Quecksilber uud Glas sind durchaus verwerfliche Materialien für diesen Zweck und finden jetzt keine Anwendung mehr. Eine Unruhe, ganz verschieden im Princip von den oben erwähnten, ist kürzlich von Woerd iu Amerika erfunden worden, und charaeterisirl sich dieselbe durch das gänzliche Wegfallen der Doppelmetall - Streifen. Woerd’s Unruhe besteht aus einem einfachen Reif aus Stahl, der in der gewöhnlichen Weise dicht an den Schenkeln durchschnitten ist. Die da durch gebildeten Arme sind ihrer ganzen Länge nach mit sägenartigen Zalm-Einschuitteu versehen, welche mit einem änsscrst dehnbaren Metall ausgefüllt sind. Der nicht eingeschnittene Tlieil des Stahls, welcher Schrauben trägt, wird so durch ein. von der Anzahl der Zähne abhängen des Quantum zu einer Bewegung nach oder von dem Mittelpunkte ge trieben. Der Erfinder behauptet überdies, dass die Grade der inneren Bewegung sich, in Uebereinstimmung mit den Forderungen der Theorie, successive vergrösseru, oder mit ändern Worten, dass die Spannung der Spiral-Feder und das Trägheitsmoment der Unruhe in allen Temperaturen dasselbe Verhältnis« zu einander bewahren; erwiesen ist jedoch nicht, warum dies der Full sein sollte. Endlich will ich noch eine Modification der gewöhnlichen Unruhe er wähnen, die von Saunier vorgeschlagen ist. Die Idee scheint wohl werih zu sein, ansgefiilirt zu werden, und der Genannte spricht die Hoffnung aus, dass irgend ein Uhrmacher einen Versuch durch eine Probe-Unruhe machen werde. Die beiden Hälften der Unruheschenkel anstatt Theile einer geraden Stablschienc zu bilden, sind halbrunde Doppelmetallstücke mit dem Messiug auf der Innenfläche. Sie sind so angebracht, dass Teniperaturwechsel sowohl in Wärme als in Kälte die Bewegungen der Compensationsgewichte vergrössern. ln Erwägung der Bewegungs-Cmn- binatioti scheint es sicher zu se.in, dass die Wirkung eines solchen Ar rangements darin bestehen wird, dass die Bewegung der Gewichte in der Wärme sich dirccter, in der Kälte dagegen weniger direct gegen den Mittelpunkt richtet, wodurch die Abweichung in der Mitteltemperatur wesentlich reducirt wird. Bei sorgfältiger Herstellung würde die Festig keit der ünnibschenk.-l gleich derjenigen der gewöhnlichen Art sein, die Schwierigkeit der Constrnction sich nicht gross erweisen und die Ad- justirungen würden unverändert bleiben. Eine Prüluug der erwähnten Unruheformen, welche unter der ausserordentlich gmssen Menge von Unruhen, die als Mittel zur .Sicherung eiuer genauen Zeitmessung vorgeschlagcu worden sind, ausgewählt wurden, zeigte jedoch, dass noch verschiedene Punkte von ihrer befriedigenden Lösung weit entfernt sind. Ein Punkt, welcher der Aufmerksamkeit uicht entgehen kann, ist der Umstand, dass die Adjustirung eines Chronometers, selbst wenn sie durch den geschicktesten Arbeiter staltfiiidet, heute noch fast eben so viele Versuche und ebensoviel Zeit erfordert, als in den Zeiten Arnolds und Earnchaws. Sicher ist es nicht unbillig, zu erwarten, dass ein Thcil des Scharfsinns und der Kunstfertigkeit, welche auf die Herstellung von neuen Hülfsmitteln zur Compensation gerichtet wird, darauf angewendet werden möchte, ein schnelleres Verfahren für die Adjustirung der ursprüng lichen Compensationcu zu erfinden und dadurch die Herstellungskosten von Werken ersten Ranges zu verringern uud die Gefahr zu vermindern, die Spiralfeder zu sehr anzustrengen oder den Mechanismus zu beschädigen, was selbst hei der grüssten Sorgfalt jetzt nicht immer vermieden werden kann. Es erscheint in der That merkwürdig, dass, währeud in fast allen mechanischen Künsten die Arbeit so viel als möglich verringert wird, die Chronometer - Fabrikanten iu dieser Hinsicht noch wenig vor geschritten sind. Ein anderer Punkt, welcher Beachtuug verdient und iu hervor ragender Art durch die Jahresberichte über die in Greenwich statt findenden Chronometer-Prüfungen illustrirt wird, ist der Umstand, dass keine einzige ünrnhfonu im .Stande gewesen ist, ihre unabänderliche Ueberlegenheit über die andere zu erweisen, uud dass selbst Unruhen, die zu den besten gehören, in den Listen unten figuriren. Das häufige Vorkommen dieses Umstandes würde kaum erklärlich sein, wenn wir nicht zugeben, dass Verhältnisse, die ausser der Controle eines jeden Fabrikanten stehen, den Gang beeinflussen, uud dass, wenn der Gang eines Chronometers ein aussergewölmlich guter ist, die Bahn der Corn- pensationsgewichte zufällig mit den verschiedenen Einflüssen, durch welche die Bewegung der Unruhe modificirt wird, iu Uebereinstimmung ist. Die Mischung des Messings, die Feinheit des Stahls, das Verfahren seiner Herstellung, die Glätte der wirkenden Oberflächen, das Spiel der Un ruhezapfen, der gezwungene Molecnlarzustand der angewendeten Metalle, und vor Allem, die Natur des Oels, alle diese Punkte mögen bis zu inem gewisseu Grade für die Compensation vollständig befriedigend sein;
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