Bericht dcr vierten Deputation der ersten Kammer, Hannen-Dorotheen verehelichten Mosch Beschwerde betreffend. Eingcgangcn am 13. August 1834. Schon unterm 7. Februar v. I. hatte Hanne Dorothee verehl. Mosch ver- wittwct gewesene Göthel in Borstendorf eine Beschwerde in Betreff einer wider sie anhängigen Accisrügensache bei der Ständevcrsammlung cingcreicht, war aber damals von den vierten Deputationen beider Kammern, an welche die Be schwerde abgegeben, mit solcher um deswillen abgewicsen worden, weil sie den H. 211. der Verfaffungsurkunde vorgeschriebenen Weg noch nicht zurückgelegt gehabt hatte. Unterm 7. November v. I. ist dieselbe nun mit einer anderweitcn, an beide Kammern gerichteten, Vorstellung eingekommcn, in welcher sie anführt, daß sie ihre Beschwerde nun auch bis an das Ministerium der Finanzen ge bracht, aber auch dort keine Abhülfe gefunden habe; und sie hat dieses An- sühren durch eine beigelegte Verfügung des Accisamles Schellenberg bescheinigt, mit welcher ihr die diesfallsige Verordnung des besagten Ministeriums vom 21. September v. I. zugcfertiget worden ist. Die unterzeichnete Deputation, wel cher die Sache von ihrer Kammer anderweit zur Prüfung zugewiesen worden, hat daher nun kein formelles Bedenken mehr gefunden, auf die Beschwerde näher einzugehen, und sich vielmehr für verpflichtet geachtet, dcr Kammer dar über hiermit Bericht zu erstatten. Die Bittstellerin führt an: zu Ende des Jahres 1824. als sie noch im Witlwenstande gelebt, habe sie von den Leinwandwebern zu Lippersdorf, Forch heim und Meilenberg, den Auftrag erhalten, rohes leinenes Garn, zu Ver fertigung ordinairer Leinwand und Packleinwand für sie cinzukaufen. Sie habe Berlage zur zweiten Abtheilung. 3te Sammi. r