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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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(Abg. Böttcher.) 156. Sitzung. Dienstag, den 8. Dezember 1925 5389 lL) gehenre Notlage der Beamtenschaft lindern will oder ob ! auch er für die Beamten nur schöne Worte übrig hat. Präsident: Der Antrag ist noch nicht gedruckt und infolgedessen als Ganzes weder dem Präsidium noch den einzelnen Fraktionen zur Kenntnis gelangt. Ich lasse über den Antrag Böttcher abstimmen. Wer dafür ist, bleibe in seiner Verfassung, wer dagegen ist, erhebe sich. Gegen wenige Stimmen abgelehnt. Zur heutigen Tagesordnung schlägt Ihnen das Prä sidium vor, Punkt 9 von der Tagesordnung ab zusetzen, da er mit einer anderen gleichen Materie be handelt werde»'soll.j Das Wort hierzu hat der Herr Abg. vr. Siegert.— Er ist nicht da. Ist das Haus damit einverstanden, das; Punkt 9 von der Tagesordnung abgesetzt wird? Das ist der Fall. Wir treten in die Tagesordnung ein. 1. Kurze Aufrage des Abg. Börner u. Gen., betref fend die Fürsorgcsätze für die Sozial- und Kleinrentner. (Drucksache Nr. 1S2S.) Abgeordneter Börner: Meine Fraktion hat am 4. No vember folgende Kurze Anfrage an die Negierung ge richtet: In der Verordnung vom 7. September d. I. hat der Neichsarbeitsminister die Fürsorgesätze für die Sozial- und Kleinrentner und die ihnen gleichstehenden alten oder durch geistige oder körperliche Gebreche» M erwerbsunfähig gewordenen Personen um 2b Proz. erhöht. Diese höheren Unterstützungssätze sind noch nicht in allen Genwinden Sachsens zur vollen Auszahlung gekommen. Hat die Staatsregierung die notwendige» Maß- »ahme» getrosfe», um der geuaunte» Verordnung des Neichsarbeitsnünisters im Freistaat Sachsen Geltung zu verschaffen? Ministerialrat I)r. Maier: Das Arbeits- und Wohl- fahrtsministerium hat auf die Kurze Anfrage Nr. 1525 folgendes zu erwidern. Die Anfrage geht von einer falschen Voraussetzung aus, da sie den Inhalt der Reichsverordnung vom 7. September 192b unrichtig wiedergibt. Durch die Verordnung vom 7. September ist nicht, wie es die Anfrage irrtümlick annimmt, eine Erhöhung der be stehenden Fürsorgesätze für die Sozial- und Kleinrentner um 25 Proz. angeordnet, sonder» nur bestimmt, daß seitens der obersten Landesbehörde oder den von ihr bestimmten Stelle» den örtlichen Verhältnissen an- gepaßtc Richtsätze für die Bemessung des notwendigen Lebensunterhalts der Hilfsbedürftigen festzusetzen sind und das; bei der Bemessung der Unterstützung für Sozial- und Kleinrentner und die ihnen Gleichstehenden angemessene Mehrleistungen zu geben sind, die in der Regel wenigstens ein Viertel des allgenreinen Richt satzes betragen. tAbg. Börner: Also 25 Proz.!) Die Ver ordnung voll Richtsätzen für das Reich enthält eine Regelung, die nach K 11 Abs. 4 des sächsischen Wohl- sahrtspslegegesetzes :n Sachsen bereits Rechtens war. Die Bestimmung über die Bemessung der Richtsätze für Sozial- und Kleinrentner bedeutet nur eine nähere Auslegung der 14 und 16 der am 4. Dezember 1924 veröffentlichten Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art 0) und Maß der öffentlichen Fürsorge. Die sächsische Re gierung war daher nicht in der Lage, nach der in der Anfrage geforderten Weise für die Sozial- und Klein rentner Maßnahmen zu treffen, weil Maßnahmen, die der Anfrage entsprechen, einen mit den Gesetzen nicht zu vereinigenden Eingriff in die Selbstverwaltung dar- gestellt hätten. Das Arbeits- »nd Wohlfahrtsministerium war aber bemüht, im Nahmen der Gesetze für eine weitmöglichste Fürsorge für Sozial- und Kleinrentner Sorge zu tragen. Dies geht schon daraus hervor, daß das sächsische Wohl- fahrtspslegegesetz in der Bestimmung des 811 der nun mehr erfolgten Reichsgesetzgebung vorangeeilt ist. Ferner hat das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium die von den Bezirksfürsorgeverbänden festgesetzten Richtsätze ständig überwacht und dort, wo diese ungenügend er schienen, auf eine Erhöhuug hingewirkt. In einer Ver ordnung vom 18. April 1925 hat das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium den Bezirksfürsorgeverbänden anheimgegeben, die Rentencrhöhung der Sozialrentner bei der Bemessung der Unterstützung nicht voll in An satz zu bringen. Neuerdings hat es eine Rundfrage er lassen über die am 1. Dezember in Geltung befindlichen Fürsorgesätze, deren Ergebnis naturgemäß noch nicht feststeht. Der Sächsische Gemeindetag hat zusammen mit dem Verband der Bezirksverbände unter Hinzuziehung eines Vertreters des Arbeits- und Wohlfahrtsministeriums die zweckmäßigste Art der Durchführung des § 33a der Neichsgrundsätze beraten und ein entsprechendes Rund schreiben an die Bezirksfürsorgeverbände erlassen, i» dem auf eine loyale Durchführung des § 33a hinge wirkt wird. Das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium D) ist überzeugt, daß die großen Verbände der Selbstver waltung nach ihrer finanziellen Möglichkeit dieser Auf forderung Nachkommen werden. Es wird auch weiter hin in jeglicher Weise sich bemühen, die Fürsorge sür Sozial- und Kleinrentner, wie alle anderen Hilfshe- dürftigen zu fördern. Andererseits darf nicht verkannt werden, daß die Klagen, die gerade im Laufe des Sommers und Herbstes aus den Kreisen der Klein rentner erhoben werden, zu einem großen Teile auf den enttäuschten Hoffnungen beruhen, die diese Kreise nach den ihnen vorher gemachten Versprechungen auf die Aufwertung gesetzt hatten. (Abg. Or. Seyfert: Sehr richtig!) Die Fürsorge ist, wie das Arbeits- und Wohlsahrts- ministerium ständig auch bei früheren Anfragen betont hat, nnr in der Lage, den einzelnen notleidende» Sozial- und Kleinrentnern individuell zu helfen. Sie vermag aber nicht, einen Schadenersatz für eine unzu längliche Aufwertung zn gewähren. Stellvertretender Präsident vr. Eckardt: Wir kom men zu Punkt 2: Erste Beratung über den Antrag des Abgeordneten Renner ». Gen., betreffend die Richtlinien über Rnhclohn nnd Hinterbliebenen- versorgnng sür die Gcmeindcarbeiter. (Drucksache Nr. 1S78.) Abgeordneter Gäbel (zur Begründung): Jur Ge setzblatt Nr. 25 vom 25. August d. I. hat die sächsische Negierung eine Bekanntmachung über die Ruhestands- bezüge von Gemeindeangestellten und «arbeiten: erlas sen, die die bisherigen Rechte dieser Angestellten und Arbeiter wesentlich einschränkt und, verglichen mit den Rechten, die die Gemeindeangestellten und -arbeiter 780*
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