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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 173. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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173. Sitzung. Donnerstag, den 4. März 1926 5879 «FinanzMinister 0r. Dehne.) (^) Rede beweist, dast der Herr Redner über den Begriff der Schatzanweisungen durchaus nicht im Bilde ist und daß er von unserem Etatrechte eigenrlich — Herr Abg. vr. Schmincke, nehmen Sie es mir nicht übel — nicht die leiseste Ahnung haben kann. Denn das weiß doch jedes Kind, daß wir damit irgendeine Vollmachr, Aus gaben zu machen, nicht bekommen, sondern daß die Schatz- anweiiungen lediglich das Instrument sind, die Mittel zu beschaffen, um die Ausgaben zu bestreiten, die Sie bewilligen werden und die Sie, Herr Abg. vr. Schmincke in erhöhtem Maße jederzeit zu bewilligen bereit sind. Der Regierung würden Sie letzten Endes keinen sehr großen Tort antun, wenn Sie sagten: Nein, die Schatz- anweiiungen werden nicht ausgegeben! Wir würden Ihnen dann sogen müssen: Es tut uns leid, für die Aus. gaben, die Sie haben wollen, hat die Regierung kein Geld und kann es auch nicht beschaffen, weil Sie uns nicht die Möglichkeit dazu gegeben haben. So liegen also die Dinge. Ich glaube, mit diesen Worten das Gesetz genügend begründet und die Bedenken des Herrn Abg. vr. Schmincke wirksam zerstreut zu haben. Abgeordneter vr. Schmincke: Meine Freunde und ich haben uns nicht überzeugen lassen können durch die paar Worte, die der Herr Finanzminister eben gesprochen hat, daß es wirklich eine solche Bagatelle ist, wenn der Landtag der Regierung 30 Millionen Schatzanwetzungen bewilligt, weil er sagt, die Ausgaben könnten sonst nicht bewilligt werden. Letzten Endes ist es doch eine Be willigung einer Summe an die Regierung, und wir haben zu der Regierung, wie ich ausgesührt habe, nicht das allermindeste Vertrauen, daß die 30 Mill. M. in dem Sinne verwandt werden, in deni wir Geld von der Re- , gierung verlangen. Das beweist doch der Etat. Eine ^Negierung, die für die Polizei bei der vorhandenen Not der Bevölkerung 48 Mill M. ausgeben kann, eine Regierung, die 35 Mill. M. ausgibt für die Justiz, das ist kerne Regierung im Interesse der breiten notleidenden Massen, der arbeitenden Bevölkerung, sondern eine Re gierung im Interesse der Kapitalisten. Präsident: Wünscht noch jemand das Wort? Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen. Es ist beantragt, die Vorlage zur weiteren Beratung an den Haushaltausschuß zu überweisen. Wer damit einverstanden ist, bleibe in seiner Verfassung, wer dagegen ist, erhebe sich. Gegen 1 Stimme. (Abg. Renner: Ich auch!) Das ist zu spät. Wir kommen zu Punkt 2: Erste Beratung über die Vorlage Rr. 208 zum Entwurf eines Gesetzes zur Ande- rnng des Gesetzes, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend. Wortmeldungen liegen nicht vor. Anträge zur weiteren Überweisung an einen Ausschuß liegen auch nicht vor. Sind Sie der Meinung, daß wir die Vorlage in sofortige Schlußberatung nehmen? <Abg. Beutler: Wir wider sprechen. Ich beantrage, dis Sache an den Rechtsausschu zu überweisen.) Es wird beantragt, die Vorlage dem Rechtsausschuß zur weiteren Beratung zu über weisen. Wer dafür ist, bleibe in seiner Verfassung, wer dagegen ist, erhebe sich. Einstimmig. Der Vorstand schlägt Ihnen vor, die Punkte 3 und'4 zemeinsam zu behandeln. lZuruf rechts: 5 auch! — !lbg. Nenner: Dagegen protestieren wir!) Es ist bean tragt, auch Punkt 5 gemeinsam mit den beiden anderen zu behandeln. Abgeordneter Böttcher (zur Geschäftsordnung): Wir ind dagegen, daß der Punkt 5 mit der Beratung der Etat ragen verbunden wird. Es ist, von allen Gesichtspunkten ms betrachtet, ganz unmöglich, eine Gesetzesvorlage der Regierung mit Etatkapiteln zusammen zu behandeln. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Insbesondere aber ist das unmöglich, weil diese Vorlage der Negierung eine ganz besondere Geschichte hat, auf die ebenfalls eingegangcn werden muß. Bei der Beratung des Etats handelt es sich darum, daß die Parteien zum Etat Stellung nehmen, ihre Kritik am Etat zum Ausdruck bringen und ihre Zustimmung zu den einzelnen Etalkapiteln aussprechen. Bei der Gesetzesvorlage über die Amnestie handelt es sich aber um ein völlig getrenntes Gebiet. Es handelt sich um ein G-setz, das von den übrigen Vorlagen absolut getrennt zu behandeln ist. Wir wenden uns also dagegen, daß diese Dinge hier vermaischt werden sollen, und verlangen, daß, wie cs im Vorstande beschlossen worden war, die Be ratung getrennt durchgesührt wird. Präsident: Ich möchte das Haus bitten, es bei dem Vorschläge des Vorstandes zu belassen, und zwar die Punkte 3 und 4 gemeinsam und Punkt 5 für sich zu be handeln. — Das Haus ist damit einverstanden. Wir kommen zu Punkt 3 und 4: Zweite Beratung über Kap. 22 (Ministerium der Justiz) des ordentlichen Staatshaushaltplans für das Rechnungsjahr 1S2K sowie über eine hierzu vorliegende w) Eingabe. (Mündlicher Bericht des Haushaltansschusses Drucksache Rr. 1717.) Zweite Beratung über Kap. 23 (Gerichte, Staats anwaltschaften, Gefangcnenaustaltcn) — mit Ausnahme vonTit. 17 unter b — des ordentlichen Staatshaushalt- Plans für das Rechnnngsjahr 1926 sowie über die hier zu vorliegenden Eingaben (Tcilbericht). (Mündlicher Bericht des Haushaltausschusscs Drucksache Rr. 1718.) Als Berichterstatter zu diesen Punkten hat das Wort Herr Abg. vr. Seyfert. Berichterstatter Abgeordneter vr. Seyfert: Ich darf wohl die Berichterstattung über die Kap. 22 und 23 ver binden. Zu Kap. 22 ist im Ausschüsse verhältnismäßig wenig gesprochen worden, und alle die Fragen, die hier etwa zu behandeln wären, sind gleichzeitig mit Kap. 23 besprochen worden. Zunächst spielte in den Ausschußberatungcn das Amnestiegesetz eine gewisse Rolle. Die Regierung wurde gefragt, ob das, was in den Zeitungen über die Veröffent lichung eines Amnestiegesetzes bekannt geworden wäre, den Absichten der Regierung entspräche, ob dieses Gesetz auch den Mehrheitsbeschlüssen des Landtages entsprechen würde. Was die Regierung darauf geantwortet hat, will ich hier nicht vorausnehmen, weil es wahrscheinlich an einem anderen Punkte der Tagesordnung von der Regie rung selbst gesagt werden wird. Bei der Gelegenheit wurde von einer Seite auch der Fall Asmus beanstandet. Es wurde bemerkt, daß wäh rend der Verhandlungen fortwährend neues Material her beigezogen werde, was dem üblichen Brauche nicht ent spreche, so daß in weiten Kreisen der Eindruck entstanden 852»
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