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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 175. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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175. Sitzung. Donnerstag, den 11. März 1926 (Abg. Blüher.) wieder! Aber erstens, wie lange dauert das, ehe sie das Geld wicderkriegt, (Sehr richtig! b. d. Dtsch. Vp.) und welcher Kampf wird losgehen! Wir haben das früher durchgemacht. Was war das für ein Rennen und ein Kämpfen um diese Anteile. Also wenn man sich darüber klar ist, daß man in den Großstädten die Notwendigkeit hat, ungefähr dasselbe wieder aus dem Ausgleichsstock auszugeben, was hereinkommt, da muß ich schon sagen, viel unpraktischer kann man die Sache nicht anfangni. Es mag das theoretisch sehr schön klingen, aber wir wollen hier praktisch arbeiten. Ich meine also: mehr als 10 Proz. ist vom Übel; und dabei gehe ich davon aus, daß von diesen 10 Proz. die kleinen Gemeinden profitieren werden, denn erfahrungsgemäß kriegen die Großstädte überhaupt nichts aus sonstigen Ausgleichs stöcken. Aber noch schwieriger als die Frage, wie hoch der Ausgleichsstock zu dotieren ist, ist die Frage: Wem gehört der Ausgleichsstock, und tvie ist er zu verwalten? Die Regierungsvorlage entscheidet diese Frage dahin, daß der Ausgleichsstock den: Staate gehört und von der Regierung zu verwalten ist. Dagegen haben wir die erheblichsten Bedenken, denn, tvie Herr Kollege Beutler ganz richtig ausgeführt hat, wenn Sie den Ausgleichs stock dem Staate geben, führt das einmal dazu, daß die ganze Mietzinssteuer, die für den Wohnungsbau bestimmt war, letzten Endes für ganz andere Zwecke verwendet wird. (Sehr richtig! b. d. Dtsch. Vp.) Wir haben in der Fraktion gesagt, daß letzten Endes einmal der ganze Ausgleichsstoa den Weg der Moritzburger Karpfen geht. (Heiterkeit rechts.) Das wünschen wir nicht, und des wegen müssen wir den Ausgleichsstock dem Zugriff der Regierung und des Landtages entziehen und wollen diesen Nusgleichsstock einer besonderen Anstalt oder, sagen wir, einem Selbstverwaltungskörper übertragen (Abg. Günther (Planens: Viel neue Beamte!), der dem Land tage nicht untersteht. Der Landtag mag jemanden mit hineinschicken in den Aufsichtsrat oder in den Verwal tungsrat, aber wenn wir cs, wie das das Gesetz in § 10a vorsieht, machen, daß über die Verwendung der zurück- fließenden Zinsen und Tilguugsbeträge jährlich im Gesetz über den Staatshaushalt Bestimmung zu treffen ist, fo wette ich hundert gegen eins, daß für den Wohnungs bau nichts übrig bleibt. (Sehr richtig! b. d. Dtsch. Vp. — Finanzminister vr. Dehne: Nur zum Zwecke des Wohnungsbaues!) Nein, Herr Finanzminister, das ist leider nicht ganz richtig. (Finauzminister vr. Dehne: Das ist leider nicht ganz glücklich ausgedrückt!) Nein, es ist ganz klipp und klar. Bei den Gemeinden ist es richtig gesagt, da heißt es in 8 26: „die für den Woh nungsbau aufzuwendenden Stcuererträge müssen, auch wenn sie aus der Tilgung von Baubeihilfen später zu rückfließen, dauernd zur Förderung der Wohnungswirt- schaft verwendet werden"; aber dieser 8 26, in dem diese richtige Bestimmung steht, beginnt mit den Worten „Soweit sich aus 810a nichts anderes ergibt", und in 810a, steht diese ominöse Bestimmung vom „Be stimmung Treffen im Staatshaushalt". Daraus ergibt sich mit aller Deutlichkeit, daß im Gesetz über den Staats haushalt Bestimmung getroffen werden kann für andere Zwecke als für den Wohnungsbau, denn sonst brauchte der Ausnahmeparagraph in 8 26 nicht hervor- gehoben zu werden. Wir sind also der Meinung, daß dieser Ausgleichsstock einer besonderen Anstalt oder einem Selbstverwaltungskörper zuzuführen ist. Der Herr Kollege Günther warf ein „Neue Beamte!". Nein, meine Damen und Herren, der Landeswohnungsverband 5tz47 hat jetzt schon diese Sache gemacht ohne neue Beamte, (0) und wir fürchten im Gegenteil, daß, wenn der Entwurf der Regierung Gesetz wird, damit nicht bloß das Lan deswohnungsamt verewigt wird, sondern auch das Ideal gewisser Herren, eine Landeswohnungskasse, eine Lan deswohnungsbank durchgeführt wird. Man hat bei uns schon dieses Gesetz genannt das Gesetz zur Erhaltung des Landeswohnungsamtes. In dieser Richtung liegen die Besorgnisse, nicht in der Richtung, daß der Selbst verwaltungskörper, dem der Ausgleichsstock überwiesen würde, etwa sehr viel Beamte haben würde. (Sehr richtig! rechts.) Wir haben den Wunsch, daß man die Mittel aus der Mietzinsftener dauernd für die Wohnungswirtschast ver wendet. Es wird, leider Gottes, noch nicht sobald möglich sein, die Wohnungszwangswirtjchaft aufzuheben. Ich bin mit Herrn Kollegen Beutler durchaus der Meinung, daß wir den Tag segnen werden, wo wir die Wohnungs ämter beseitigen können, und, meine Herren, diejenigen Herren, die in den Wohnungsämtern sitzen, werden diesen Tag ganz besonders festlich begehen und begießen. Dessen können Sie sicher sein. Aber solange Sie nicht auf dem Wohnungsmarkt einigermaßen das Gleichge wicht in Angebot und Nachfrage Herstellen, können wir natürlich die Wohnungszwangswirtschaft nur lockern, aber nicht aufheben. Der Hauptgrund, weswegen die Mietzinssteuer unbedingt notwendig ist, ist der, daß wir nur ans dem Wege über die Neuherstellung von Woh nungen zur Herstellung des Gleichgewichts in Angebot und Nachfrage kommen können. Immerhin wird ja vielleicht einmal der Zeitpunkt kommen, wo man sagt: Für den Neubau von Wohnungen brauchen wir, um Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht zu bringen, die Mietzinssteuer nicht mehr. Aber auch dann wird (0) auf dem Gebiete der Wohnungswirtschaft noch viel zu bessern sein. Da bin ich allerdings gar nicht der Mei nung des Herrn Kollegen Günther, daß wir bei uns zu viel Land verschwenden. Meine Damen und Herren! Es darf nicht der Ehrgeiz sein, die Wohnungspolitik weiterzutrciben, die in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahrhunderts in den deutschen Großstädten getrieben worden ist. (Sehr richtig!) Wenn Sie nach Holland, Belgien, England fehen, so ist dort das Einfamilienhaus im wesentlichen das jenige, was benutzt wird. (Abg. Günther (Plauen): Aber mit größeren Räumen!) Im Einfamilienhaus werden die Räume durchschnittlich auch nicht größer sein als in den größeren Häusern. (Abg. Günther (Plauen): Letzte Jahresschau Deutscher Arbeit in Dresden!) Was wir im gegenwärtigen Zeitpunkt in der Zeit der Geld knappheit haben, ist doch nicht vorbildlich. Wir sprechen vom Ideal. Das Ideal wird immer sein, daß möglichst — „möglichst" sage ich — jeder Mensch, der es will, sein eigenes Heim haben kann. (Sehr richtig!) Das ist vom Standpunkt der Volksgesundheit, der Heimatpflege und des Heimatsinns dasjenige, was unbedingt erstrebt werden muß. (Lebhastes Sehr richtig! — Zuruf des Abg. Röllig.) Ja, Herr Kollege Röllig, im Himmel wird es keine Hausbesitzer geben. (Heiterkeit.) Es wird also immer noch in Deutschland an der Wohnungswirtschaft viel zu bessern geben, auch wenn wir mit der Beseitigung des gröbsten Wohnungselendes fertig sind. Wenn wirklich einmal der Tag kommen sollte, wo es nicht mehr not wendig ist, am Wohnungswesen selbst zu bessern, werden diese Mittel jedenfalls da sein, um die Frage der zweiten Hypotheken zu lösen. Deswegen sind wir der Meinung: die Mietzinssteuer — immer nur der Teil, der für den
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