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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 175. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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175. Sitzung. Donnerstag, den 11. März 1926 5948 (Adg. Blüher.) (L) Wohnungsbau bestimnit ist — muß gesetzlich so festgclegt werden, daß weder eine Gemeinde noch ein Bezirks verband noch ein Landtag an diese Mittel heran kann außer zu Zwecken des Wohnungsbaues. (Lebhaftes: Sehr richtig!) Über diese Fragen werden wir im Aus schuß uns noch lebhaft unterhalten müssen; sie sind die wichtigsten. Aber ich hoffe, es wird gelingen, auch auf diefenbekanntlich sehr umstrittenen Gebieten eine Einigung im Ausschuß herbeizuführen, damit wir möglichst bald gehen können an die dringlichste Aufgabe, nämlich an die Beseitigung der Wohnungsnot. (Bravo! b. d Dtsch.Vp.) Abgeordneter Bethke: Meine Damen und Herren! Ich darf wohl sagen, daß, wenn es zu Steuerfragen kommt, keine Partei einer Steuerfrage gern dann zu stimmt, wenn sie selber zahlen muß. Wenn ich heute die Klage der deutschnationalen Herren gehört habe, die die Landwirtschaft ggnz besonders in einem trüben wirtschaftlichen Bilde erscheinen ließen, und ich habe Herrn Kollegen Günther gehört, der offenbar den Mittel stand gleichfalls als wirtschastlich äußerst schwach hin stellte, und ich habe Herrn Kollegen Blüher andeutungs weise gehört, d.mn glaube ich, wenn ich in denselben Ton verfallen soll, daß, wenn es einen Stand und eine Schicht gibt, die gegenwärtig ganz besonders schwer zu tragen hat, es die Arbeiterklasse ist. Sie werdcn es mir nicht verübeln, wenn ich sage, wir haben es uns sehr, sehr reiflich überlegt und müssen es uns überlegen, ob in einem Zeitpunkt, wo Tausende und aber Tausende mit den allerbescheidensten Mitteln auskommen, eine Steuererhöhung eingegangen werden soll, selbst wenn es sich um Zwecke des Wohnungsbaues handelt. Wenn deshalb die Frage auftaucht, ob diese gg) Erhöhung am 1. April eintreten soll, so werden wir zu prüfen haben: Ist der Schaden, den der einzelne Arbeiter in der Zahlung des Anteils dieser Steuer zu tragen hat, größer als der Vorteil, der ihm entsteht bei der Zahlung der Steuer durch die Beschäftigungsangclegen- heit, die durch die Beschleunigung des Wohnungsbaues entsteht, und die erweiterte soziale Fürsorge, die in der Erhöhung dieser Steuer in den Bezirksverbänden mit einbegriffen ist. Das ist die rein sachliche Frage, von der aus wir im Rechtsausschuß an diese Vorlage Heran gehen wollen. Sonst, dars ich wohl sagen, ist die Vor lage durchaus keine politische, sondern sie ist eine reine Zweckmäßigkeitssrage, die uns obendrein noch zwangs läufig aufoktrohiert wird. Nun gestatten Sie mir, auf ein paar Bemerkungen kritischer Art, die hier laut geworden sind, einzugehen und zu versuchen, den Standpunkt der Regierungs vorlage, die wir zum größteir Teil decken, darzulegen. Es ist zunächst die Frage aufgetaucht, ob es notwendig sei, daß der Stnatsanteil 33^ v. H. betragen soll. Herr Kollege Blüher und alle Vorredner waren der Meinung, daß diese Höhe untragbar sei. Ich kann es vom Stand punkt des Vertreters einer Gemeinde sehr wohl begreifen, daß er sich sagt: Das bedeutet für mich, der ich in erster Linie zuständig bin für den Wohnungsbau meiner Ge meinde, eine ungeheure Einengung; ich muß doch in erster Linie, der ich in meiner Gemeinde die Mittel aufbringe, darüber verfügen, was mit dem Gelde geschehen soll; ob der Staat die Einsicht besitzt, bezweifle ich. Ich sage also, ich kann es vom Standpunkt des finanziell eingeeng ten Kommunalpolitikers sehr wohl verstehen, daß er sich sträubt, einen solch hohen Ante.il dem Staate zur Ver fügung zu stellen. Aber wer sagt denn, daß mit der reinen Verfügung der Gemeinde über diese Steuer dieser Not wirklich geholfen wird, da heute bereits statistisch bekannt (y) ist, daß diese Not ungeheuer verschieden auftritt. Ob die Judustriegemeinden, die das Glück haben, eine aufblühende Industrie in ihrer Mitte zu besitzen, damit aber auch gleich zeitig breite Massen der Landwirtschaft, der Neugeburten, agen wir einmal, aufzusaugen, und gleichzeitig wiederum oannt Wohnungsnot in erhöhtem Maße haben, ohne daß sie Steuerquellen sür den Bau dieser Wohnungen besitzen, ob diese Gemeinden selbst mit der freien Verfügung dieser Steuererträgnisse das Elend bannen können, das in anderen Gemeinden viel weniger hart austritt, ist doch eine ernste Frage. Meine Damen und Herren! Wie Sie auch immer vom kommunalpolitischen Standpunkt, das heißt in bezug auf die Eigenverfügung von Geldern, eingestellt sein mögen, der soziale Gerechtigkeitsstandpunkt mühte Sie dazu anhalten, sich doch die Frage vorzulegen, ob der ausgleichenden Gerechtigkeit von Staats wegen nicht viel besser Genüge geschehen kann, als wem: man restlos den Gemeinden diese Mittel zur Verfügung stellt. Wir werden deshalb im Rechtsausschuß sehr ernstlich zu prüfen haben, ob der sozial ausgleichende Gerechtigkeitsstandpunkt nicht das den Gemeinden und vor allen Dingen der Gesamt bevölkerung Dienende ist. Das Wohnungsproblem ist nicht bloß eine Frage der Mitglieder einer Gemeinde, sondern ein solches der gesamten Bevölkerung. Die zweite Frage ist aufgetaucht, ob man die Mittel der Gemeinden, die nur bis 5000 Einwohner haben, dem Bezirksverband überlassen soll, oder aber, ob man sie dem Landeswohnungsverband zuteilen soll. Auch das ist eine rein praktische Frage. Wir werden auch hier im ' Rechtsausschuß sehr ernstlich rind sachlich prüfen müssen, welche von beiden Organisationen das Problem am leich testen und praktischsten zu lösen in der Lage ist. Aber das darf ich doch wohl auch sagen: Sollte nicht der Bezirks-tv) verband als die Stelle, in der die ganzen gemeindlichen Fäden zusammenlaufen, aller 14 Tage besprochen werden und ihren Widerhall sinken, die Stelle, in der auch dauernd Vertretungen der Gemeinden aller 14 Tage oder 4 Wochen zu Worte kommen, nicht geeigneter sein, über den Woh- nungsbedars eines gewissen Landeskomplexes zu ent scheiden als der Landeswohnungsverband, diese große Zentrale, die letzten Endes auch diese Stelle wieder hören müßte, um eine gerechte Regelung herbeizuführcn? Ich sage, ohne ein letztes Werturteil zu fällen, auch hier muß ernstlich im Rechtsausschuß geprüft werden, welche Stelle die zuständige sein soll. Dann ist die Frage ausgetaucht, ob es überhaupt gleichzeitig damit zweckdienlich ist, daß der Staat über die 33VZ Proz. verfügt. Ich gebe zu, daß die Formulie rung über die Verfügung dieser Gelder eine sehr unglück liche ist (Sehr richtig! b. d. Dem.), indem sie den Anschein erwecken kann, daß der Staat mit diesen Mitteln auch anderes als Wohnungsbau treiben kann. Wir werden im Nechtsausschuß dafür sorgen müssen, daß diese Bedenken behoben werden und die Fassung eine so klare wird, daß der Grundsatz: diese Gelder dürfen nur für den Woh nungsbau verwendet werden! in einer veränderten Fassung zum Ausdruck kommt. Das muß unbedingt sichergeftellt werden. Sonst bin ich der Auffassung, daß in bezug auf Verteilung der Gelder durch den Staat dieser Staat genau so schnell, genau so präzis und umsichtig handeln und wirken kann, als das der Landeswohnnngsverband zu tuu in der Lage ist. Es handelt sich bloß darum, daß wir die nötigen Bestimmungen im Nechtsausschuß für ein solches Handeln schaffen. Ich gebe ganz gern zu, daß hier noch Mängel vorhanden sind, die ich auch sehe, die den Staats apparat zunächst einmal als schwierig und schwerfällig
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