:r»6 müsse nunmehr, da sich die Kammer gegen diesen Vorschlag erklärt, auch hier ihr Gutachten abändern. Herr Abgeordneter Clauß sprach sich sür die Deputation aus, da die Wech selfähigkeit stets nach sächsischen Gesetzen in Sachsen entschieden werden müsse, die in der Vorlage ausgestellte Bestimmung nur eine Menge Schwierigkeiten, die in vielen Fällen der Richter gar nicht überwinden könne, herbeiführe. Obgleich Herr Abgeordneter Georgi nicht glaubte, daß die Beschlußfassung über § 1. einen Einfluß auf die Entscheidung über § 25 6. ausüben könne, wenigstens hieraus nicht folge, daß gerade der Vorschlag der Deputation der ersten Kammer anzunehmen sei, so hielt er doch die Aufnahme einer Bestim mung hierüber für angemessen, dazu aber weder die Vorlage noch die Vor, scbläge der jenseitigen Deputation für hinreichend. Er beantragte daher, diesen Paragraph zur auderwenen Berathung an die Deputation zurückzugeben und es macbte die Deputation auf Umfrage diesen Vorschlag zu dem ihrigen; er wurde nach einer beifälligen Bemerkung des Herrn Abgeordneten Sachße von der Kammer einstimmig angenommen. Bei 8 257. entstand über die Wechselfähigkeit und den Eintritt der Wechselmündigkeit eine längere Debatte, an welcher die Königl. Herren Commissarien, O Einert und Thienot, so wie die Herren Abgeordneten I). Joseph, Referent D Haase, Heu sel It, Oehmichen, I) Geißler, Brockhaus, Jani, Georgi, Clauß, Meisel, Rittner, Poppe, Metzler, Klien, Vicepräsident O Eisenstuck, Sörnitz, Klinger, Ziegler, aus dem Winckel, Cubasch, Rewitzer, Scholze und I) Platzmann Theil nahmen. Die Königl. Commissarien vertheidigten die Gesetzesvorlage, indem dieselbe auch die Erfahrung aus einer langen Zeit für sich habe. Die Deputation gehe zu weit, wenn sie die Wechselmündigkeit mit dem 21sten Jahre eintreten lasse, und das weibliche Geschlecht wechselfähig erkläre. Bei dem Wechselrecht müsse die größte Vorsicht angewendet werden, damit nicht die unerfahrne Jugend und das weibliche Geschlecht in Nachtheil gebracht werde. Auf jeden Fall müßten hier drei Fragen gestellt werden, auf den Anfang der Wechselmündigkeit, auf die Wechselfähigkeit des weiblichen Geschlechts und den Eintritt der Wechselmün digkeit des Letztem. Der Schriftzug bei Wechseln sei ohne Zweifel gefährlicher, , als bei andern übrigen Geschäften, da die Wendungen und Ausdrücke nur den Eingeweihten bekannt wären und Laien wenig Kenntniß davon hätten. Wolle