4!. Dresden, am 24. November 1845. Anwesend: Herr Staatsminister von Koenneritz, Herr Staatsminister von Nostitz-Wallwitz, Herr Geheimer Iustizrath Hanel. Die heutige öffentliche Sitzung, von 70 Kammermitgliedcrn besucht, wurde mit Verlesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls eröffnet und es bemerkte 165. Erinnerung des Herrn Vicevräsident Eisenstuck gegen das Protokoll. Herr Vicepräsident Eisenstuck, daß iu dem eben vorgclesenen Protokolle gesagt worden sei, daß man die erste Deputation mit der anderweiten Berichts« crstattung über die einzelnen Paragraphen des ersten Abschnittes des Gesetzes über den Schuldarrest beauftragt habe. Dieß sei aber, soviel er sich erinnere, nicht geschehen, sondern man habe die zu Berathuug der Wechselordnung niedergesetzte außerordentliche Deputation mit dieser anderwciten Berichtserstattung beauftragt, was auch der Herr Staatsmiuister von Koenneritz bestätigte. Sodann äusserte 166. Erinnerung des Herrn Abgeordneten Brockhaus gegen das Protokoll. Herr Abgeordneter Brockhans, daß bei der im Protokolle erwähnten Fragstel- luug über Annahme des Gesetzes über die Wechselordnung und der Vorlagen über falsche, verfälschte und verlorne Wechsel, zwar auch der von der Kammer beschlossenen Zusätze und Abänderungen, nicht aber der Anträge Erwähnung geschehen sei, die die Kammer zu stellen beschlossen habe und er müsse, da die- . ser Anträge bei der Fragstellung allerdings gedacht worden sei, ans Abände rung des Protokolls antragen. Herr Staatsminister von Koenneritz entgegnete hierauf, daß dieser Anträge _ nicht gedacht zu werden brauche und meinte, daß die Kammer durch Beschluß fassung über dergleichen Anträge sich präjudiciren könne, wogegen aber