Der Herr Staatsminister von Koenneritz bezeichnete insonderheit nach dem Einbringen des Antrags Seiten des Herrn Abgeordneten von Thielau den ge genwärtigen Sachstand näher und stützte die Ansicht der Regierung, daß eine einseitige Adresse nicht erlassen werden könne, auf 8 109- der Verfassungs- Urkunde und überhaupt auf das Zweikammersystem; derselbe erklärte, daß aller dings der Regierung daran gelegen sei, die Wünsche und Bedürfnisse des Volks kennen zu lernen, doch daß sie, so leid es ihr auch sei, wiederholen müsse, daß eine einseitige Adresse nicht angenommen werden und mithin das Ministerium auch nicht an der Beralhung hierüber Theil nehmen könne. Nach der Unterstützung des von Herrn Abgeordneten von Gablenz gestellten Antrags sprach sich auch der Herr Staatsminister von Falkenstein in gleicher Weise aus und wieß darauf hin, daß, wenn wirklich die Mißstimmung und das Mißtrauen so er heblich sei, als wie behauptet werde, kaum noch von einer einseitigen Adresse die Rede sein könne, vielmehr würden solchenfalls beide Kammern gemeinschaft lich die vorhandenen Wünsche zur Kenntniß der Regierung bringen, daher, un ter Verwahrung des behaupteten Rechts wegen einseitiger Erlassung, wenigstens der Versuch zu einer gemeinschaftlichen Adresse beider Kammean als das ein fachste Auskunftsmittel zu unternehmen sein möchte. Uebrigens wurde insonderheit bei der Rechtserrigung des vom Herrn Ab- geordneten von Thielau gestellten Antrags darauf hingcdeuter, daß wenn die Regierungsorgane an der Lerathung der Adresse nicht Theil nehmen sollten, die Ansichten sich nicht läutern würden und somit durch eine solche Verhand lung das Mißtrauen erhöht und die Beschwerden vermehrt werden könnten. Als nach dem endlichen Schlüsse der Debatte der Herr Präsident Braun zur Fragstellung überging, war zunächst die Kammer mit der Ansicht einhellig einverstanden, daß der Antrag U. des Herrn Abgeordneten von Thielau durch die Erklärung des Herrn Staatsminister von Koenneritz seine Erledigung erhalten habe. Dann zeigte der Herr Präsident, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Todt zweckmäßig in folgende fünf Theile: „Die Kammer wolle beschließen, 1 .) eine Adresse auf die Thronrede abzugeben, 2 .) zu dem Ende eine außerordentliche Deputation erwählen, welche den Entwurf der Adresse zu beraihcu und mit möglichster Besckleu nigung an die Kammer zu bringen hat, 3 .) oder auch eine der gewöhnlichen Deputationen mit diesem Geschäfte beauftragen, (5) Uritte .VbtkeUlinA.