32 Anlangend den Ersten Theil, so gab die Ueberschrist „Allgemeiner Theil" insofern zu Bedenken Anlaß, als das Wort „Theil" unmittelbar hinter einan der zweimal vorkommt, auch die in den folgenden Abteilungen enthaltenen besondern Bestimmungen keine weitere gemeinschaftliche Ueberschrist erhalten haben, mithin eine dem „allgemeinen Theile" entsprechende weitere Bezeichnung (besonderer Theil) mangelt, cs soll daher statt „Allgemeiner Theil" gesetzt werden: „Allgemeine Bestimmungen." In der Ersten Abteilung, von den bürgerlichen Gesetzen überhaupt fand man die Fassung des 8 1. insofern nicht entsprechend, als durch die Worte: „unter sich" dem Privatrechte zu enge Grenzen gezogen werden würden, indem es sich zugleich auf gewisse Verhältnisse der Einwohner des Staats zu diesem selbst, zu dem Staatsober haupte, sowie zu Ausländern und umgekehrt bezieht. Von Vorschlägen zu einer veränderten Fassung ist aber abgesehen worden, da man es aus den schon im Berichte angegebenen Gründen zweckmäßig fand, den Paragraphen zu streichen und das Gesetzbuch ohue Weiteres mit näheren Bestimmungen über die Wirk samkeit der Gesetze beginnen zu lassen, wodurch zugleich der Ueberschrist der ersten Abthcilung vollständig entsprochen wird. Um hicrnächst die ihrem Inhalte nach verwandten Bestimmungen noch mehr als im Entwürfe geschehen ist, zu verbinden, auch ans diese Weise Wiederho lungen thunlichst zu vermeiden, sollen §§ 2. 4. 19. und 20. des Entwurfs (künftig §§1.2.3. und 4.) die nachstehende Reihenfolge und Fassung erhalten: 8 2. 2 n n 7 Anfang der Wirksamkeit der Gesetze. „Gesetze treten mit der in Gemäßheit der politischen Gesetze geschehenen Be- -7 kanntmachung in Wirksamkeit, es wäre denn, daß hierüber in ihnen selbst st, etwas Anderes bestimmt worden."