juristischen Beiraihs beraubt werden würden, ein Uebel für die Stadt, sondern auch deshalb sehr bedenklich sein würde, weil dadurch eine gute Handhabung der Polizei, die in Jöhstadt wegen der Nähe der böhmischen Grenze besonders schwierig und wichtig ist, gefährdet werden könnte. In natürlicher Folge die ser Umstände ist nun die Stadt Jöhstadt bereits sieben Mal bei dem hohen Justizministerium mit dem Gesuch eingekommen, die Jurisdiction unter der Be dingung der Errichtung eines ständigen Königlichen Gerichts oder eines Aciua- riats in Jöhstadt zu übernehmen, allein sie ist stets abfällig beschieden wor den, weil das hohe Justizministerium Bedenken trägt, einer Stadl eine derar tige Eoncession zu machen, von der sich nicht voraussehen läßt, ob sie künftig bei einer möglichen neuen Organisation der Untergerichte der Sitz eines ständi gen Gerichts bleiben könne. Die Deputation muß die Nichtigkeit dieses Beweggrundes des Justizmiui- sterii anerkennen und zwar sowohl wegen künftig möglicher Unausführbarkeir einer solchen Zusage, als auch rücksichtlich der mit Errichtung eines ständigen Gerichts jedenfalls verbundenen Kosten; allein sie würde in Berücksichtigung der etgenthümlichen und drückenden Verhältnisse der Petenten die Errichtung eines ständigen Actuariats gern bcvorwortcn, weil dieß den Bedürfnissen der Peten ten fast eben so gut zu entsprechen scheint, als ein ständiges Königliches Ge richt, und weil, da die Stadt Jöhstadt dem Vernehmen nach die zu einem Aetuariat erforderlichen Räumlichkeiten unentgeltlich gewähren will, bei dieser Maaßregel das Bedenken der Kosten hinwegfallen würde, wenn nicht auch die sem Auskunstsmittel folgende Bedenken entgegen ständen. 1 .) Es erscheint der Deputation allerdings bedenklich, zu einer Zeit, wo au eine Umgestaltung der Gerichtsverfassung gedacht wird, neue derartige Ein richtungen zu treffen, die sich wieder auslösen würden, sobald jene neue Orga nisation einträte und es ist dieses Bedenken im vorliegenden Falle um so erheb licher, da 2 .) die Lage von Jöhstadt von der Art ist, daß fast mit Bestimmtheit vorauszusehen ist, daß es im Fall einer Umgestaltung der Untcrgerichte nicht mehr zu Wolkenstein, sondern zu einem weit näher gelegenen Ort geschlagen werden würde, wodurch sich schon allein die meisten Beschwerden der Peten ten heben würden. 3 .) Würde, wenn Jöhstadt dieser Wunsch gcwäbrt würde, das hohe Ju stizministerium noch von vielen andern Städten mit ähnlichen Bitten bestürmt werden, die ohne den Vorwurf ungleicher Beurtheilung nicht füglich abgeschlagen werden könnten und deren Gewährung doch unausführbar sein würde.