12 dieselbe wolle mit der ersten Kammer die Staatsregierung um Ein schärfung der bestehenden münzpolizeilichen Vorschriften unter Benutzung der bestehenden Localblätter ersuchen. Bei der Berathung der vorliegenden Angelegenheit hat sich die Deputation nicht verhehlen können, daß die Mittel, welche zu Milderung des theils vorhan denen, theils gefürchteten Nothstandes vorgeschlagen worden sind, eben nur mo mentanen Einfluß üben werden, daß sie, so zweckmäßig und nothwendig sie auch gegenwärtig sind, doch nur die Oberfläche der sich hervorthuenden Uebel berühren, diese Nebel mehr verdecken und für den Augenblick unschädlich machen, anstatt sie vollständig an das Tageslicht zu ziehen, ihren Umfang, ihre Natur näher zu untersuchen und darauf Bedacht zu nehmen, ob und in wie weit es gelingen könnte, sie gänzlich zu entfernen und auszurotten. Es kommt der ' Deputation nicht bei, zu wähnen, daß es je möglich sei, den Unterschied zwischen Armuth und Reichthum völlig auszugleichen, daß es je möglich sei, philosophi schen Speculationen über das gegenseitige Verhältniß der Arbeit und des Capi- tals eine Geltung mit solcher Wirkung für das praktische Leben zu verschaffen. Sie wünscht nur, daß man untersuche, ob und in wiefern es möglich sei, Mittel ausfindig zu machen, daß die Armuth bei Anlässen, wie der vorliegende ist, nicht in so beklagenswerther Gestalt hervortrete, daß die den arbeitenden Elasten Angehö rigen für Zeiten der Verdienstlosigkeit gegen Mangel möglichst gesichert sind. Sie wünscht, daß man damit zugleich Mittel ausfindig mache gegen eine gänz liche Verarmung und gegen die Immoralität und die Verbrechen der Armuth. Ob es möglich sei, dergleichen Mittel ausfindig zu machen, muß zwar für jetzt dahin gestellt bleiben; Wünschenswerth bleibt es jedoch jedenfalls, daß die einschlagen den Fragen einmal gründlich erörtert und beantwortet, daß sie, die immer wieder von Neuem namentlich auch in deutschen Ständeversammlungen Anregung fin den, einmal zur Erledigung gebracht werden. Es kann nicht die Absicht der Deputation sein, alle die einschlagenden Fragen der Reihe nach zu erwähnen oder zu erschöpfen; nur einige derselben, welche besonders gegenwärtig stärker hervortreten, sollen vorzugsweise berührt werden. Dahin gehört die Reform des Jnnungswesens. In dem Jnuungswesen besteht noch zwischen den einzelnen Gewerben eine widernatürliche, die Entwicke lung der Kräfte des einzelnen Handwerkers geradezu hemmende Trennung des Arbeitsgebietes. In dieser Trennung liegt der Grund nicht blos zu den ärger lichsten Streitigkeiten, sondern auch, wie die Deputation sich überzeugt hält, zu gleich der Grund, weshalb manche Capacität in dem einzelnen Handwerke ver kümmert, weshalb auch der materielle Wohlstand dieser Elaste der Staatsbürger im Allgemeinen noch nicht in der erwünschten Maase gefördert ist. Je weiter