26 können, so lange ihr nicht ersecutive Mittel gegen die Compagnie zu Gebote stehen. Die Rücksichten aber, welche auf diesen Staatsvertrag zu nehmen sind, bilden sicherlich einen nicht unwesentlichen Grund für die Uebernahme der sächsisch- Layerschen Eisenbahn. Die Deputation glaubt endlich, noch einen Punct berühren zu müssen, welcher, hier einschlagend, wohl Beachtung zu verdienen scheint. Die Richtung der Bahn erheischt Besiegung großer Terrainschwierigkeiten, es sind ungewöhnliche, ja kühne Kunstbaue auszuführen, deren Vollendung durch den Staat jedenfalls mehr Ga rantie bietet, als wenn solche durch eine Privatgesellschaft erfolgt, bei welcher der Regierung nur eine mittelbare Einwirkung gestattet ist. In allen Fällen hat der Staat ein weit dringenderes Interesse an einer von Haus aus möglichst soliden Herstellung der Bahn, als die Compagnie , theils in Hinblick auf die künftige Erwerbung der Bahn, theils in Berücksichtigung des Umstandes, daß wegen des zwischen Staat und Compagnie bestehenden Verhält nisses größere Reparatur und Unterhaltungskosten immer vorzugsweise den Ertrag vom Staatsantheil an der Bahn airfheben oder schmälern werden. Die Deputation gelangt nun dazu, nachdem sie diese Angelegenheit aus den vorstehenden Gesichtspunkten geprüft hat, ihre Ansicht über dieselbe in finanzieller Beziehung auszusprechen. So verschieden auch die Ansichten in der Mitte der Deputation selbst über die künftige Rentabilität der Bahn waren, welche, voll endet, zu den kostspieligeren in Deutschland gehören wird, so war man doch all seitig darüber einverstanden, daß auch bei Betrachtung der in Frage stehenden Angelegenheit lediglich aus dem finanziellen Standpunkte, nicht das Verhältniß der Anlagekosten der Bahn zu einem zu hoffenden Ertrage allein in Erwägung gezogen werden dürfte, sondern die Zugeständnisse, welche der Staat der Com pagnie bezüglich Betheiligung, Rücktritt an Dividende und Zinsengarantie bereits gemacht hat, zugleich mit in Rechnung gestellt werden müssen, um zu dem Gesichts punkt zu gelangen, von dem allein aus sich jetzt ein Urtheil fällen läßt. Vergegenwärtigt man sich nämlich das Verhältniß, welches eintreten würde, wenn der Staat die Bahn nicht übernähme, so gelangt man zu folgenden Be trachtungen. Die Mittel der sächsisch-bayerschcn Eisenbahngesellschaft sind erschöpft. Es scheint derselben nicht möglich, eine Anleihe unter günstigem Bedingungen zu contrahiren, als dies der schlesisch-märkischen und der potsdam-magdeburger Eisen bahngesellschaft gelungen ist, deren 5 vom Hundert Zins tragende Prioritäts- Aktien an der Börse zu Berlin noch vor Kurzem zu dem Nennwerthe und dar unter veräußert worden, und die dem Vernehmen nach ihre Anleihen seiner Zeit nur durch die kräftige Hülfe der preußischen Kreditinstitute zu Stande brachten.