14 Zugleich stellen Wir den getreuen Ständen anheim, !) auf das Erforderniß wegen der Kosten des gegenwärtigen Landtags, so wie auf den bei künftiger Einberufung einer ständischen Deputation zu Abnahme der Steuer- Hauptrechnungen auf die drei letzten Jahre der laufenden Bewilligung entstehenden Auf wand Bedacht zu nehmen und die Mittel dazu anzuweisen. Hinsichtlich des neuen und erhöheten Staatsbedarfs erwarten Wir von den getreuen Ständen die Bewilligung 1. ) von Dreihundert Sechs Tausend, Siebenhundert Thalern jährlich, zur Verzinsung und zu der, in Gemäßheit des ständischen Avertissements vom 27sten Juli 1824 zu bewirkenden Tilgung der neuen vierprocentigen Anleihe vom Jahre 1821, und 2. ) Neunhundert Thaler jährlich, wegen der auf diesen Theil der Landes ¬ schuld zu rechnenden Verwaltungskosten bei der Steuer-Credit-Lasse; ferner 3. ) den unter den erhöheten Staatsbedürfnissen in Ansatz kommenden Beitrag zum Miiitair-Erfordernisse, welchen Wir wiederum auf die jährliche Summe von Einhundert Drei und Fünfzig Tausend Thalern beschränken, und wobei Wir sowohl für die jetzt noch laufende, als für die neue Bewil- ligungszeit diejenige Zusicherung wiederholen, welche wegen eines von den Schönburgi- schen Receßherrschaften zu leistenden Beitrags in der Proposition vom 6'" Januar 1824 dem Lande ertheilt worden ist. 4. ) Zur Unterhaltung der Gendarmerie bedarf es einer Bewilligung von Vier und Dreißig Tausend, Zweihundert Sechszig Thalern 10 Gr. 4-^ Pf. jährlich, als so hoch sich die Kosten dieser Landesanstalt, nach dem Durchschnittsbetrage der Jahre 1825 bis mit 1828, nach Abzug des auf Unsere Lassen übernommenen Zehn theils, belaufen haben, und hegen Wir zu den getreuen Ständen das Vertrauen, daß sie der vollständigen Deckung dieses Postulats, in Beachtung der ihnen darüber durch das Decret vom 30^« Juli 1824 gemachten Eröffnung, sich nicht entbrechen werden. Endlich haben, wegen des Bedarfs des ständischen Gehaltserhöhungsfonds und einer beabsichtigten Verbindung desselben mit der Fleischsteuer-Besoldungs-Casse, ferner wegen des den Chausseebau betreffenden Ansinnens, sowohl eines zu errichtenden Fonds zu Un terstützung bei Damm- und Uferbauen, wegen des Mehraufwands bei der Natural-Ver- pflegung der Armee, nicht minder in Ansehung der Universität zu Leipzig und anderer Lehr- und Bildungs-Anstalten, auch zu kirchlichen Zwecken, wegen der allgemeinen Straf-