aä H. Dem hier geschehene» Anträge ist durch das Oeueralo vom 12"" November 1828. §. 6. Gnüge geschehen. all m. Die in gedachtem Oeoerali aä §. 1. lr. 7. nur provisorisch zugestandene Befreiung derjenigen Ortschaften, welche nicht über eine halbe Meile von dem Geleitsorte entle gen sind, ist, wie gedacht, in dem Oonerali vom 12"" November 1828. §. 5. für fortdauernd erklärt, auch diefe Befreiung auf die Bekgeleits-Einnahmen erstreckt worden. aä IV. Die in der Geleitsordnung regulirten neuen Geleitssatze von der inländischen Schaf wolle, dem Bier, dem Branntewein und dem Essig, in Hinsicht deren insonderheit den Rittergütern ihre allgemeine Geleitsbefreiung ohnedieß schon zu Statten kommt, sind bereits viel geringer als die zeilherigen, da die Schafwolle in den alten Geleitsrollen meistens mit— 1 Gr.-- bis — - 2 Gr. — - pro Cemner, und die übrigen genann ten Gegenstände Mit 2. 4. 6. 10 Gr. - - und mehr pro Faß angesetzt sind. aä V. et VI. ist dem ständischen Gesuche durch die in dem OoveraU vom 12ten November 1828. §. 4. enthaltene Erläuterung gewillfahrt worden. Die aä VII. gewünschte Befreiung würde nicht sowohl den ärmern Volksclassen, welche sich zu ihrem eigenen Bedarf Gegenstände der ersten Classe nicht in großen Quantitäten zu erholen pflegen, sondern vorzugsweise den Krämern und Hausirern zu Statten kommen, es sind jedoch deshalb Erörterungen angestellt worden, nach deren Beendigung nach Befinden eine Erleichterung gewährt werden wird. aä VHI Nach dem Inhalte des angezogenen Rescripts vom 21sten December 1785. soll die Geleusbefreiung der Vorspannpferde nur an Orten Statt finden, wo die Fuhrleute ohne solche nicht fortkommen könnten, und die Geleits-Commissarien hatten diese Orte beson ders anzugeben. Eine allgemeine Befreiung der Vorspannpferde ist nirgends ausgesprochen, und die Nothwendigkeit derselben fällt mit dem fortgesetzten Chaussee- und Straßenbau immer mehr hinweg. Indessen ist selbige an einzelnen Orten, wo Local-Verhältnisse dafür sprechen, z. B. in Nossen, Hellendorf, Reitzenhayn, Marienberg u. s. w. so wie im Voigtlande, ohne Anstand bewilligt worden. 4*