ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ANLAGE UND BET BI ED DER ELEKTRIZITATS-ERZEl (iEK-GRUPPEN Erster Artikel. — Art der Lieferung. An der Ausstellung von H)0() soll die Lieferung der elektrischen Energie mit Hülfe von Elektrizitäts-Erzeuger-Gruppen erfolgen, deren Dampfmaschine mit einem Kondensator versehen und deren Dynamomaschine direkt mit der Triebwelle gekup pelt sein muss, unter Ausschluss jeder Kraftübertragung durch Riemen, Seile u.s.w. Die Verwaltung kann entweder mit einem einzigen Lieferanten für das Ganze unter handeln oder separat mit dem Lieferanten der Dampfmaschine und demjenigen des Generators. Art. 2. — Technische Bedingungen. Der für den Betrieb der Maschine nötige Dampf soll in der Hauptleitung eine effektive mittlere Spannung von 10 Atmosphären haben. Diese Spannung darf um 10 Prozent mehr oder weniger betragen. O O Der elektrische Strom wird an einem dem Lieferanten gehörenden Schaltbrett entnommen unter einer hiernach bezeichneten regelmässigen Spannung: O fS I {“> Gleichstrom: 125, 250 oder 500 Volt; Wechselstrom : 2200 Volt, Periodenzahl 50; Drehstrom : gleiche Volt- und Periodenzahl 1 . Art. 3. — Spezial-Charakter der Lieferung. Die aufgestellten Apparate werden als Ausstellungsgegenstände angesehen und sind den Bestimmungen der allgemeinen Ausstellungsverordnung unterworfen. Sie 1 Die endgültig gemäss den Wünschen der verschiedenen Maschinenbauer angenommenen Ströme sind folgende : Gleichstrom : ‘240-480 Volt am Ilaupt-Schaltbrett ; Einfacher Wechselstrom : 2200 Volt am Schaltbrett ; Periodenzahl 50 in der Sekunde; Drehstrom : 2200-3000 und 5000 Volt am Schaltbrett; Periodenzahl 50 in der Sekunde; Drehstrom: 2*200 Volt am Schaltbrett; Periodenzahl 42 in der Sekunde. (Auszug aus der Special-Verordnung, S. 07.)