98 Pos. 26e. Zu den Ausgaben wegen des Friedensrichterinstitut-: 500 Thlr., neues Postulat. Diese Ausgaben wurden bisher aus dem Ansätze für Insgemein 26a. bestritten, weil die Höhe dieses Bedarfs nicht mit Sicherheit veranschlagt werden konnte, welcher Umstand bei Aufstellung dieses Budgets als erledigt erschien, und zog die Regierung vor, frühere ständische Anträge berücksichtigend, die besondere Etatisirung dieser regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben eintreten zu lassen. Auch diese drei Unterpositionen werden 26a. mit 5000 Thlr., 26b. - 1200 - 26e. - 500 - zur Bewilligung empfohlen. Pos. 27. Kunstakademieen und für Kunstzwecke im Allgemeinen. 26,225 Thlr. normalmäßig, d. i. 170 Thlr. weniger, 6,720 Thlr. transitorisch, d. i. 720 Thlr. mehr, in 8a. 32,945 Thlr., d. i. 550 Thlr. mehr als die letzte Bewilligung. Der Specialetat Seite 640 und 641 weist nach, daß der erhöhte Bedarf Folge ist einer neuen siebenten Professur bei der hiesigen Kunstakademie, welche einen Aufwand von 1450 Thlr. bedingt. Dieser Mehrbedarf wird bis zu 550 Thlr. ausgeglichen durch Wegfall einiger Dienstbezüge bei der Kunstakademie zu Leipzig und für akademische Mitglieder ohne Lehrerfunction. Auch hätte der Ansatz 6, DisPositionSquantum für Reisestipendien, Lehrmittel, ökonomische Bedürfnisse u. s. w., welcher nur um 450 Thlr. für Ermiethung des Ateliers für den neu angestellten Professor erhöht ist, in Uebcreinstimmung mit der größeren Entwickelung dieses Instituts noch eine weitere Erhöhung bedurft, aber die Ueberuahme der Function eines RegierungscommissarS bei der Akademie Seiten des Herrn Finanzministers, unter Verzichtleistung auf die dem früheren Commissar gewährte Remuneration von 500 Thlr., hat es möglich gemacht, dieses Dis positionsquantum um 500 Thlr. zu verstärken, ohne den Etatansatz im Budget entsprechend zu erhöhen.