88 Unterhaltung der Dienstpferde der Obergeusdarmen von 1 7 5 Thlr. auf 200 Thlr. zu erhöhen," einstimmig genehmigt worden ist; 2. der Deputationsautrag auf Verwilligung eines Dispositionsquantums, wie er vorstehend referirt, nachdem bei der ersten Abstimmung über denselben die Stimmen gestanden hatten, von der Kammer bei der zweiten Abstimm ung gegen 17 Stimmen angenommen worden ist; 3. das Postulat der Regierung, jedoch ohne dasselbe in Uebereinstimmung mit den beiden beschlossenen Anträgen zu erhöhen, einstimmig bewilligt wor den ist. Die unterzeichnete Deputation kann zunächst: 1 den Antrag auf Erhöhung des Aequivalents für die Dienstpferde der Ober- genSdarmen der Kammer nur zur Annahme empfehlen, denn der Dienst dieser 15 Beamten ist — bei pflichtgetreuer Ausübung — jedenfalls ein solcher, daß er eine möglichst vollkommene Verpflegung des Pferdes und eine eben solche Unter haltung der dazu gehörigen Objecte bedingt. Für alle die hierzu nöthigen Gegen stände sind aber die Anschaffungskosten fortwährend im Steigen, so daß ein jähr liches Aequivalent von 200 Thlr. durchaus als den Verhältnissen angemessen erscheint. Der Wortlaut des Antrags bezweckt eine Erhöhung bis zu 2 0 0 Thlr. Diese Erhöhung beträgt aber nicht 25 Thlr. pro Pferd, sondern nur 20 Thlr., denn der Ansatz von 2700 Thlr. für 15 Dienstpferde (siehe Budgetvorlage S. 613, Nr. 3) ergiebt für jedes Pferd 180 Thlr., daher nur 20 Thlr. zur Erfüllung von 200 Thlr. nöthig sind, und wird man demnach nur eine Erhöhung des Ansatzes um 300 Thlr. bis auf 3000 Thlr. zur Verwilligung Vorschlägen. aä 2. Der Antrag auf Verwilligung eines Dispositionsquantums hat insofern die Zustimmung der unterzeichneten Deputation gefunden, als sie den Zweck desselben: Belohnung außerordentlicher Leistungen, gerade bei dieser Beamtenclasse nur billigen kann. Allein die darin enthaltene Bestimmung, die Bewilligung der einzelnen Gratificationen von dem Gutachten der betreffenden Friedensrichterversammlung abhängig machen zu wollen, konnte man durchaus nicht beipflichten.