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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.05.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-05-31
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185605313
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560531
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560531
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-05
- Tag1856-05-31
- Monat1856-05
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.05.1856
- Autor
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und Anzeiger. ^ 152. Sonnabend dm 31. Mai. 1856. Bekanntmachung. Ueber einzelne Führer der dem Fiacrevereine nicht ungehörigen, auf den beiden öffentlichen Stationsplätzen vor dem Halle'schen Pförtchen am Packkammergebäude und vor dem PeterSthore ausgestellten einspännigen Lohnwagen sind wiederholte und nicht unbegründete Klagen bei uns angebracht worden. Um für künftig gleichen Unz'uträglichkeiten zu begegnen, haben wir beschlossen, auch diese Lohnwagen unter besondere Controlevorschriften zu stellen und verordnen demgemäß Folgendes: 1) Wer mit seinem einspännigen Kutschwagen auf dem einen oder dem andern der beiden nurgedachten StationS- plätze auffahren will, hat dazu bei uns die Erlaubniß nachznsuchen und dabei zugleich nachzuweisen, daß sein Geschirr — Wagen und Pferd — in gutem Zustande sich befindet. 2) Diese Erlaubniß wird nur unter folgenden Bedingungen ertheilt: a) alle Fuhren in der Stadt und im Fiacrerayon sind unweigerlich gegen die Fiacretare auözuführen; h) diese Tare ist in jedem Wagen auf eine dem Fahrgafte leicht sichtbare Weise zu befestigen; c) jeder Wagen ist mit einer von uns zu bestimmenden Nummer in einem Schilde auf weißem Grunde an den Thüren nnd ans der Rückseite zu versehen, und bemerken wir hierbei, daß wir. wenn in Unserer Bekanntmachung vom Lv d. M. die Bezeichnung der Wagen mit einem Buchstaben angeordnet Idar, in Betracht der bis heute bei unS au- gemeldeten großen Anzahl von dergleichen Lohnwagen, die Bezeichnung der selben mit einer Nummer iw Interesse der Fahrgäste für zweckmäßiger erachtev ^ mußten, und demgemäß beschlossen haben, nach der Reihenfolge oer Anmel dungen die fraglichen Lohnwagen mit fortlaufenden, von 8ko. LVL beginnenden Nummern zu bezeichnen. 3) Wer diesen letztgedachten beiden Bestimmungen nicht entspricht, dessenungeachtet aber aus einem der genannten beiden Stationsplätze auffährt, wird mit seinem Wagen von demselben gewiesen und im Wiederholungsfälle mit Geld- oder Gefängnißstrafe belegt. 4) Jede Zuwiderhandlung gegen die Tare wird mit einer Geldstrafe von Einem bis Fünf Thaler bez. mit entsprechen der Gefängnißstrafe geahndet. Jeder Dienstherr hat sn'ne Leute wegen denselben zuerkannter Geldstrafe zu vertreten. 5) Bei wiederholten Eontraventionen kann die ertheilte Erlaubniß zum Ausfahren auf den öffentlichen StationS- plätzen wieder zurückgezogen werden. 6) Fuhren außerhalb des FiacrcrayonS sind keiner Tare unterstellt, vielmehr ist daö Fuhrlohn dafür freier Verein barung Vorbehalten. 7) Diese Bestimmungen leiden auf Zweispänner keine Anwendung und bewendet es wegen dieser bei den bisherigen Vorschriften. Vorstehende Verordnung tritt mit dem k. Juni d. I. in Kraft und werden daher alle Inhaber einspänniger Lohnwagen, welche mit denselben vom nurgedachteu Tage ab aus den vorbezeichneten öffentlichen Stationsplätzen auffahren wollen, veranlaßt, sich rechtzeitig bei unS wegen der dazu einzu holenden Erlaubniß anzumelden und sich weiterer Weisung zu gewärtigen. DaS Publicum aber fordern wir auf, unS in der Anfrechterhaltung obiger Vorschriften durch Anzeige der etwa vor kommenden Zuwiderhandlungen zu unterstützen. Sowohl unsere Aufstchtsbeamten, als auch die des PolizeiamtS sind von unS und bez. von Letzterem angewiesen, alles auf öffentlichen Stationsplätzen l-altende Lohnfuhrwerk zu überwachen und Anzeigen wegen verhangener Eontraventionen anzunkhmen und sofort Behufs deren Bestrafung zu unserer Kenntniß zu bringen. Leipzig, den 29. Mai 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Leipzig, den 30. Mai. Heute früh 8 Uhr ist Ihre königl. Hoheit Vie verw. Herzogin Elisabeth von Genua mit ihren beiden Kindern und mit hohem Gefolge auf der sächsisch-bayerischen Staats-Eisenbahn hier angelangt und 8^/4 Uhr auf der Leipzig- Dresdner Eisenbahn in den bereit gehaltenen königlichen Wagen nach Dresden weiter gereist. Dem Vernehmen nach sind Seine Majestät der König und die königliche Familie der Durchlauch tigsten Tochter und Schwester bis Riesa entgegen gereist. Leipzig, den 29. Mai. Gestern Vormittag erhing sich der Markthelfer M. von hier, 56 Jahre alt, in einer zum Geschäfts- locale seines Principal- gehörigen Niederlage. Vermutlich sind Körperleiden und Melancholie die Veranlassung gewesen. Berichtigung. 3" Nr. l5I S. 242«! erste Spalte letzte Zeile soll es heißen 3 Thlr. 4 Ngr.
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