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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-02-04
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185202048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-02
- Tag1852-02-04
- Monat1852-02
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1852
- Autor
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und Anzeiger. j.. ^ 3S. Mittwoch den 4. Februar. r 1852. Bekanntmachung. Durch die Bekanntmachung der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuer-Direktion vom 24. dieses Monats im 24. Stück der Leipziger Zeitung ist das gewerdtreibende Publicum davon in Kenntniß gesetzt worden, daß die Vorschriften der Zollordnung über die Maaren - Controle im Binnenlande, soweit sich dieselben auf die, h 93 unter I. bis mit 5 genannten Artikel beziehen, vom t. künftigen Mts. an außer Kraft treten und nur für Versendungen von Branntwein fortbestehen sollen. Da aber dieselbe objektive Beschränkung fraglicher Controle, Inhalts einer von obengenannter Behörde an das Unter zeichnete Amt ergangenen Verordnung nicht in allen übrigen Staaten des Zollvereins eintrcten, in einigen derselben viel mehr, entweder für alle oder nur einige der in dem angezogenen h 93 aufgcführten Waarengattungen, allgemein oder auch nur für gewisse Landestheile, die Binnen-Controle auch fernerhin aufrecht erhalten werden wird, so liegt für die betreffenden Gewerbtreibenden, als worauf dieselben hierdurch aufmerksam gemacht werden, die Notwendigkeit vor, bei ihren Versendungen von Artikeln der in Rede stehenden Art nach anderen Vereinsstaaten den in den hh. 93 bis mit 97 der Zollordnung enthaltenen Vorschriften bis auf Weiteres auch fernerhin zu genügen. Leipzig, am 3k. Januar 1852. Königlich Sächsisches Hauptsteueramt. — Landtag. Zweite Kammer. (16. öffentliche Sitzung am 2. Februar.) Die Registrande enthielt unter den sehr zahlreichen Eingängen auch 4 Schlachlsteuerpetitionen, 2 Petitionen um Vermehrung des Gensd'armeri-personals, alsdann Petitionen um Fortgewährung der von ber homöopathischen Heilanstalt in Leipzig bezogenen Unter stützung, dm Jahrmarktshandel der dem Zollvereine angehorenden Juden betreffend, ferner um Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen der Ehemnih-Riesaer und sächsisch-bairischen Bahn unter Berücffichtitzung der Linie über Glauchau, alsdann um Erlassung eines Gesetzes, die Forst- und Feldpotizei betreffend rc. rc. Herrn Adg. Wünnkng wurde nächstdem auf Ansuchen eine Verlängerung seines Urlaubs auf anderweit 3 Wochen bewilligt, so wie such der stellvertretende Abgeordnete Herr Maschinenfabrikant Götze bis zum 4. Februar Urlaub erhielt. Herr Abg. Heyn richtete hierauf unter Bezugnahme auf die neulich schon beantwortete Interpellation des Herrn Abg. vr. Jahn an dir Staatsregierung die Anfrage, ob dieselbe gemeint sei, noch aus dem gegenwärtigen Landtage eine Vortage «egen Abminderung der Grundsteuer au die Kammern gelangen zu lassen? Herr Staats- Minister Behr bemerkte dazu, daß er keine andere Antwort zu gebe» vermöge, als er schon neulich ertheilt ; wenn die Vorarbeiten aus Grund der von den landwirchschaftlichm Kreisvereinen erstat teten Gutachten beendigt werdm könnten, was stettich nicht ganz i» feiner Gewalt stehe, so «erde Hie Vorlage noch auf diesem Land tage gemacht werden z sei dies nicht möglich, so werbe der Gesetz entwurf erst, auf dem außerordentlichen Landtage zur Vorlage kommen. . d der Tagesordnung war die Beratung des Berichts ^ Kn Deputatsou übet das allerhöchste Dekret, die S ch l acht en e r g ese hg e b u n g betreffend. Die Deputaston hat nicht ver- °>At' «dicht A^ch«nl,ch ,u Am üb«ch,stch,mmkn Gut- hteu zp kommen. Nur dw Majorität (du Herren Abag. Georgi, ^aberrorn, Echarti und Rittner) konnte den von der Staatsregierung aufgestellten Bedenken so größm Werth, beilegen, bas fie stch entschloß, auf Vorlage eimö steuert Tarifs eiiyMchen uns unter ukeffrehtn vorgeschlagesten Abänderungen die Annahme des^ Gesetzeikkwukfs anzutathsn. ' Die Minorität, bestehend aus den Herren Abgg. v. d. Planitz, Poppe und Kleederg, hat sich nur theilweise mit den Ansichten der Majorität einverstanden erklärt, indem sie in dem von der letztem entworfenen und von den Herren Reaierungscommissaren genehmigten Tarife einige nicht unwesentliche Uebelstände sowohl für die Steuerpflichtigen, als tnrch für die Besitzer schwächerer Vieh stämme erblickt. Nach der Auffassung der Minorität muß die beabsichtigte neue Steuererhebung eine Belastung für das Haus schlachten und eine wesentliche Begünstigung für das Bankschlachten herbeiführen und dadurch denen größere Nachtheike bereiten, die als die weniger Bemittelten im Bocke doch gewiß die möglichste Scho nung verdienen. Die Meinung der Minorität geht lediglich dahin, es für jetzt noch bei den gesetzlichen Bestimmungen zu belassen, wie solche in dem Gesetze vom 13. September 1836, die Schlachtsteuer betreffend, enthalten sind, und wünscht dieses auch in der Hoffnung, daß, wenn überhaupt Reformen in der eiiffchlagmdm Gesetzgebung noth- wendig werden solltest, sotch^ dann nüx zu empfehlen fein dürften, wenn die finanzielle Lage deS Land. S eine nicht unwesentliche Herab setzung der jetzigen hohen Steuersätze möglich machen sollte. Die allgemeine Debatte, für welche sich bereits 29 Redner anaemelbet hatten, konnte in dieser Sitzung nicht beendet werdm, Und wird der Schluß erst in der nächsten stattfinden. (Dr.J.) ^ . ... . . ' '.i : s proccß-euer. (Tingesende*.)-. .... Wie man heutzutage Mp Verherrlichung der öffentlichen Zu stände Alles umsonst haben will, so z. B. Besuch der Schulen rc., so auch noch die Pvoceffe, Eine preußlsche Zeitschrift, „der Publicist," empfiehlt die Einführung einer Proceßsteuer allen Ernstes. Wir bringen, hier das, was die Ostsee-Zeitung darüber sagt: ' „Die Rechts- sind Äectchrsdstege," sagt ber „Publicist," „ist deS Staats, d. h. dir Attgemeinhett MM, nicht des Individuums wegen da; nicht, damit Einzelnen jhr Recht werde, sdrlveru damit Hedem sein Recht werde. Nicht Nie ckommen Ln den Fan, ihr Recht bei dm Gerichten suche« zw MÜffm. Die Gericht? sind
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