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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205307
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520530
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-30
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1852
- Autor
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4 , V und Anzeiger. .HF 151. Tonntag dm 30. Mai. 1852. Bekanntmachung, die öffentlichen Ladeplätze betreffend. Als öffentliche, an ihrem Anfänge und Ende besonders bezeichnete und begrenzte Ladeplätze sind folgende bestimmt: 1) eine Stelle in der Elster, 12V Ellen lang, hinter dem JacobShoSpitale am Roftnthale und 2) eine Stelle in der alten Pleiße, aeaen 5VV Ellen lang, zwischen der Gaubrücke und dem Schimmrlschen Garten. Das Baden an andern Plätzen ohme Mzrfficht der Fischer ist verboten. Leipzig, den 27. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig, c . i . 5 Koch. Kittler. ^77- Bekanntmachung. ES ist in neuester Zeit vielfach mißfällig zu bemerken gewesen, daß die unserer Anordnung gemäß zum Wegsangen der ohne Steuerzeichen herumlaufenden Hunde angewiesenen Cavillerknechte in der Ausübung dieses Geschäftes von un befugt sich einmischenden Personen nicht nur behindert, sondern auch gröblich insultirt worden sind. Solchem Ungebüyr- niffe können und dürfen wir aber um so weniger Nachsehen, als die pünktlichste Handhabung der gedachten, von uns angevrdneten Maaßregel im wohlfahrtspolizeilichen Interesse dringend geboten ist, da ersahrungsmäßig herrenlose Hunde am häufigsten von der Hundswuth befallen werden. Wir haben daher unsere Diener angewiesen, Alle, welche bei der obengerügten unbefugten Einmischung und Widersetzlichkeit gegen die Ausführung unsrer erwähnten Anordnung belroff n Norden, sofort zur Hast zu bringen und werden die Schuldigen unnachsichtlich zur nachdrücklichen Strafe ziehm, bezie hentlich sie zur Bestrafung an das Eriminalamt abgeben. Leipzig, den 28. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. U Bekanntmachung. Längst bestehender Vorschrift zu Folge ist das Fahren über den hiefigen Marktplatz innerhalb der Lage rinnen, ausgenommen mit Markt- und Budenwagen, verboten. Wir. bringen dieses Verbot mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung, daß wir Contraventionen unnachsichtlich mit Geld- oder Gefängnißstrafe ahnden werden. -X" Leipzig den 21. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 26. Mai 1852. Die heutige Sitzung war die erste nach längerer, durch die Meßgeschafte gebotener Unterbrechung. Sie wurde mit dem Vor träge der m der Zwischenzeit eingeaangenen Gegenstände eröffnet, von denen einige zur sofortigen Beschlußfassung gelangten. Zu ^ ^ "img eine- Theiles des Gohliser Straßenpflasters, wozu die emeinde durch rechtskräftige Entscheidung verbunden ist, wurde« 6VV Thaler bewilligt. Ebenso genehmigte da- Collegium einige, durch Verfügung der Vorgesetzten Regierungsbehörde nothig gewssderre Abänderungen der Bestimmungen de- wegen Vereinigung der Wmdlerschm mit der Rath-fteischule mit den Vorstehern der erste«» abgeschlossenen Vertrag-. Schon vor längerer Zeit hatte der Stadtrath mit dm Vor der Wendlerschm Stiftung vielfache Verhandlungen über das Interesse des gesammten Freischulwesens, so wie der arm gleich wichtige und wünschenswerthe Vereinigung der lerschm mit der Rath-fteischule gepflogen. Diese Verhand le, bei denen zunächst die Bestimmungen der Wendlerschm mg in aste» ihren Theilm aufrecht zu erhalpn warm, sind, der daraus unvermeidlich hervorgehmdm mannichfachen Schwie rigkeiten ungeachtet, dstrch das dankmswerthe Entgegenkommen der verdienstlichen Leiter jener milden Stiftung zu einem gedeihlichen Ende geführt worden. Zufolge des die-falls abgeschlossenen und von dem königl. Ministerium des CultuS und öffentlichen Unter richts unter dm vorgedachtm Modifikationen vorläufig auch bis Ostern 1854 genehmigten Vertrags werden beide Schulen in dem Wendlerschm Schulhause, welches ganz zu Schulzwecken umgedaut wird, vereinigt werden. Die Kosten de- Umbaues sind auf 1267 Thlr. 15 Ngr. 5 Pf., die für Anschaffung des noch erforderlich werden den Schulmobiliars auf 158V Thlr. veranschlagt und würden, nachdem sich St.-V. Apel für die Gmehmigung der letztem Post noch besonders verwendet hatte, einstimmig bewilligt. Durch die Übersiedelung der dritten Bürgerschule in das neu erbaute Schulgebäude und durch die in Folge dessen beträchtlich aestiegme Schulerzahl (zu Ostern verblieben 457 Zöglinge und Ende April war derm noch nicht geschloffene Zahl bereits auf 1V37 an- gewachsm) warm theils neue Lehrkräfte anzustellen, theils in Folge der vergrößerten Arbeite« andere organische Einrichtungen zu treffen gewesen, welche der Stadtrath, da eine Verschiebung dieser drin- gsnden Maßregeln der Eröffnung der Schule halber nicht wohl ausführbar erschien, zum Theil bereit- verfügt hat. Gegenwärtig erforderte derselbe die Zustimmung des Collegiums zu folgenden Beschlüssen: 1) zur Anstellung von für jetzt zehn, und daftrn sich die un abweisbare Nothwmdigkeit herausstellt, von noch weiteren
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