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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-01-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186201179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-01
- Tag1862-01-17
- Monat1862-01
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1862
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Anzeiger. Amtsblatt des Sömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 17. Freitag den 17. Januar. 1862. >. . >e i. 1- et » l. h- i; rt >r n. cg m e- ^» >it is l- is ^8, »N dtrhan-lungcn der Sta-tvcrordntlen am 15. Januar d. I. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Die Sitzung begann in üblicher Weise mit dem Bortrage der zur Registrande eingegangenen Gegenstände, unter denen sich meh rere noch aus vorigem Jahre datirende Vorlagen befanden. Bon Letzteren ist zu erwähnen: 1) Eine Reclamation des Herrn Nadlermeister Schulze gege» seinen Eintritt in das Collegium, über welche die Versammlung durch Umlauf abgestimmt hat und deren Genehmigung dabei gegen Stimme erfolgt ist. An Herrn Schulze's Stelle ist Herr Adv. eine Helfer wieder in das Collegium eingetreten Einer gleichen, von Herrn Otto Wigand erhobenen, auf un zweifelhaften gesetzlichen Gründen beruhenden Reclamation war vom Stadtrath sofort Statt gegeben worden.- 2) Eine Zuschrift des Raths, die Normirung der Bürgerrechts gebühren betr., über welche gleichfalls schriftlich abgestimmt worden ist. Die Versammlung ist auch hier gegen 1 Stimme dem Raths- beschlufse deigetreten. Diese Zuschrift lautet: »Nach altem Herkommen zahlen hier an Gebühren für Ertheilung des Bürgerrechts: In dtr Regel Wen» c- Oölme. Töchter. Sbefrauen oder Witwen biestger Burger sind: ^49^10^—^. 11^10-S?— >39 - 10 - — 25 24 48 5 - 5 - — 10 - — 11 - 10 - 6-20- — - 5 - 20 - — - 20 - 10 - — - ») Banquiers . Großhändler b) Agenten . . Apotheker . Buchhändler Commissionaire Fabrikanten Kleinhändler Sensale. . v) Schneider . ck) Schuhmacher v) Perrückenmacher 5) Andere Jnnungsgenosseni^ , , , - , , S) Hausbesitzer. . .. . ^ ' k) Alle übrigen Einwerbenden 26- — - — - 8- — - — - »Mit Einführung der Gewerbeordnung sind unseres Erachtens diese Unterschiede bei den Kategorien 8ub o—b nicht mehr aufrecht zu erhalten und wir haben daher beschlossen, vom I. Januar künft. Jahres all für diese das Bürgerrechtsgeld gleichmäßig auf 25 Thlr. r68p. 7 Thlr. sestzustellen, dagegen die Sätze 8»d a und K auch ferner beizube halten, weil hier eine Schwierigkeit in der Classification der Ein werbenden weniger vorliegen dürfte. »Im Allgemeinen wird dies als ein Durchschnittssatz gelten können und der Stadtcasse dadurch voraussichtlich weder ein Bor theil noch ein Nachtheil von Erheblichkeit erwachsen. »Der einzige Satz, welcher an sich wesentlich vermindert wird, ist der für die Perrückenmacher. Allein bei der geringen Zahl der Fälle, m denen er zur Anwendung kommt, dürste die durch seine Herabsetzung bedingte Mindereinnahme nicht so hoch anzuschlaaen sein, daß dadurch das Festhalten an einer solchen nach einer Revision des Tarifs kaum mehr billigen Ausnahme gerechtfertigt würde." Ferner wurden die vom hiesigen Spar-Verein übersendeten Exemplare seines siebenten Jahresberichts mit Dank vertheilt und einem Beschlüsse des Raths, der Witwe des im Dienste verun glückten Arbeiters bei der Gasanstalt Hillner vom 1. d. M. eine wöchentliche Unterstützung von 1 Thlr. auf ein Jahr aus der Cafse der Gasanstalt zu gewähren, einstimmig deigetreten. Ein weiteres Schreiben des Raths betraf einen früher wegen Unterhaltung der Lobschützer Brücken über den Floßgraben bei Zwenkau mit dm Gemeinden Löbschütz und Rüsten geführten Rechtsstreit, welcher zum Nachtheil der Gemeinde in allen Instanzen entschieden ist. Bereits während des vorgedachten Prozesses hat indeß der Stadtrath gegen den Mühlenbesitzer Fischer durch Herrn Advocat Ludwig Müller die Regreßklage aus Grund des Kaufs vom Jahre 1835 angestellt und bereits ein pure verurtheilendes Erkenntuiß I. Instanz erlangt, gegen welches indeß der Beklagte appellirt hat. Dem Actor ist inzwischen die Beibringung eines Zustimmungs zeugnisses der Stadtverordneten bei 5 T Haler Strafe ausgegeben worden. Herr Adv. Winter nahm hierbei Anlaß den Wunsch auszu sprechen, daß der Rath künftig vor Anstellung von Rechtsstreiten die Zustimmung der Gemeindevertretung eiuholen möge, und der Vorsteher l)r Joseph entgegnete darauf, daß der von Herrn Adv. Winter ausgesprochene Wunsch mit Erfolg als Antrag be reits an den Rath gebracht worden sei. Die Versammlung gab darauf einhellig ihre Zustimmung zu oben erwähntem Actormm. (Schluß folgt.) Stadttheater. Das Trauerspiel „Hamlet" ist vollständig mit eigenen Kräften besetzt seit längerer Zeit hier nicht gegeben worden (die letzten Aufführungen waren die mit Joseph Wagner im Juli 1860 und mit Dawison im Mär; 1861) ; die diesmaligen Leistungen mehrerer der Darsteller waren uns daher neu. Ganz besonders befriedigt hat uns der Hamlet des Herrn Hanisch. Man sah es dieser Leistung an, daß der Darsteller mit Herz und Seele bei seiner Aufgabe war, daß er die ganze Kraft seines schönen Talents an deren Lösung gesetzt hatte. Neben einer entspreärenden Auf fassung des Charakters im Großen und Ganzen begegneten nur hier auch einer sehr genauen Ausarbeitung der Einzelnheiten, ohne daß der Darsteller damit ins Peinliche oder gar Manierirte ge- rathen wäre — es zeigte sich vielmehr dnrchgehends eine wohlthuende Frische nnd Natürlichkeit, und selbst in den hochgesteigerten Kraft momenten ein verständiges Maßhalten. — Ebenso anzuerkennen ist die Ophelia des Frl. Remosani. Die begabte Darstellerin wußte die herrliche Poesie und namentlich auch das Mädchenhafte dieses herrlichen weiblichen Charakters durchweg festzuhalten und somit der dichterischen Gestalt wie der eigenen Leistung die wärmste Theilnahme zu erhalten. Die letzte Scene der Ophelia war es vor Allem, in welcher die Darstellerin ihre sehr beachtenöwerthe künstlerische Kraft bewährte. Von großem Vortheil für die Leistung lvar es übrigens, daß Fräulein Remosani ihr schönes Organ diesmal naturgemäßer behandelte, als das zum Oefteren früher der Fall gewesen. — Von den anderen Darstellern neu besetzter Rollen ist namentlich des Herrn Devrient zu gedenken, der als Horazio seine schwierige und keineswegs dankbare Aufgabe sehr wacker löste. Von früher her bekannt siud die Leistungen der in den übrigen großen und größeren Rollen beschäftigten Mitglieder unserer Bühne. Wir dürfen jedoch nicht unerwähnt lassen, daß auch diesmal von Herrn Czaschke als Polonius, Herrn Stürmer als Geist und Herrn Kühns als König Hervorragendes gegeben ward. Was Letzteren betrifft, so ist er der einzige der uns bekannten Darsteller dieser Rolle, der sich die Mühe genommen hat, aus der allgemein für höchst undankbar und intereßelos gehaltenen Figur des Königs Claudius etwas zu machen, und dem es auch gelingt, Theilnahme für dieselbe zu erregen. — Das Zusammenspiel war ein sehr tüchtiges, die Aufführung also auch nach dieser Seite hin eine anerkennenswerthe. Das Hauptwerk eines berühmten Componisten aus der älteren französischen Schule, die Oper „Aschenbrödel" von Nicolo Jsouard, ging am 15. Januar wieder in Scene. Nach ihren großen Erfolgen nnd nachdem sie längere Zeit hindurch auf den Nepertoirs aller europäischen Operntheater geglänzt hatte, ward sie von einer neuen Richtung der französischen Tonkunst verdrängt,
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