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Dresdner neueste Nachrichten : 01.10.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-10-01
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-192910018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19291001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19291001
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1929
- Monat1929-10
- Tag1929-10-01
- Monat1929-10
- Jahr1929
- Titel
- Dresdner neueste Nachrichten : 01.10.1929
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Oktober 1929 WII. Jahrg. im Sozialpolitische-I Ausschuß Krittfcher Beginn des Ketchstags Weitere Fortschritte in der eugltfch-russifchen Annähemng - Das Jubitänm des Reiche-gerichtet 50 Jahre Rechtseinheit Zum Jubilöum des Reich-gericht- qm j. Oktober Von Reichsgerichtsrat Franz llettnek (Leipzig) Als vor stinszig Jahren die groß-en Reichsjustizs gesetze, die Eivilprozeßordnung, die Strasprozeßs ordnung, die Konkursoodnung unsd das Gerichtsveri fassungsgesetz vom Reichstag verabschiedet waren, be teuerte Kaiser Wilhelm I. in der Thronrede vom 22. Dezember 1876: »Wir sind dadurch dem Ziele der national-en Reichseinheit wesentlich näher gerückt. Die gemeinsame Rechts-entwicklung aber wird in der Nation das Bewußtsein der Zusammengehörigkcit stärken und der politischen Einheit Deutschlands einen inneren Halt geben, wie ihn keine frühere Periode unsrer Ge schichte aufwesist.« Wir, die wir nun seit Jahrzehnten unter einem einsheitlichen deutschen Recht leiden, sind leicht geneigt, die große politische und kulturelle Bedeutung zu unterscheiden die eine einsheistliche Rechtsentwicklung für ein Volk hat, und die in der Thronrsede von 1876 hervorgehosben worden ist. Seit dem Mittelalter hatten sich allmählich die deutschen Partikularrechte entwickelt. Oeftsers, namentlich im fünfzehnten Jahr hundert, bewußt und gewollt unterbrochen, war doch die Zersnlsitterung nicht aufzuhalten gewesen« und ge rade der Aufschwung, den am Ende des achtzehnten und am Ansang des neunzehnten Jahrhunderts die Rechtswissenschaft in Deutschland nahm, besörderte sie erheblich dadurch, daß sie die partikularrechtlichen großen Gesetzbiicher hervorrief, die das bisherige, im wesentlichen in den verschiedenen deutschen Landes teilen gleichartig entstandene Gewohnheitsrecht ver drängten unid Landesrecht an Stelle von Reichsrecht setzten. Die Auflösung des alten Reichs infolge der napolesonischen Kriege und die Einführung des fran zösischen Rechts in weiten Teilen des deutschen Westens verschlimmerten dies-e unglücklichen Zustände noch erheblich. Uesberall in Deutschland verschiedenes Recht, sa, oft innerhalb einzelner Gemeinden scharfe Rechts«grenzen. Und während sich bis-her vielfach das Recht nach den Gewohnheiten bildete, stellten sich jetzt die Gewohnheiten nach dem neuen gesetzten Recht um. Die politische Zerfplitterung brachte die Verschieden heit des Rechts, und die Verschiedenheit des Rechts drohte die kulturelle Einheit, wenn auch nicht zu zer stören, doch zu gefährden. Aber man erkannte die Gefahr. Schon insder Mitte des neunzehnten Jahrhunderts entstanden die gemeinsame Wechselordnung und das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch; die Gründung des nord deutschen Bunides brachte uns dann das Vundesobers hanidelsgericht in Leipzig unsd daneben vor allem das gemeinsame Strafgesetzbuch Aber aus den weiten großen Gebieten des bürgerlichen Recht« und des Verfahrsungsrechts blieb der alte Zustand Da brachte der 1. Oktob r 1879 einen großen Fortschritt. Ueberall in den deutschen Staaten wurden die Gerichtsbehdrden einheitlich organisiert. Amtsgerichte, Landgerichte und Ober landesgerichte traten an die Stelle der bisherigen sehr verschiedenartig benannten, aber auch mit sehr ver schiedenen Kompetenzen ausgestatteten Gerichte; nach gleichen Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strassachen entschieden sie im ganzen Reiche, und ihnen zur Seite trat eine überall mit gleichen Rechten und Pflichten bedachte Rechtsanwaltschast. So feiern jetzt im ganzen deutschen Reiche alle Gericht-e undueit ihnen auch die Rechtsanwaltschast die Gedenskfeier ihres fünszigiährigen Bestehens. Aber die Landesgerichte tibernahmen nicht nur die Geschäfte ihre-r Vorgänger, sie wurden auch im wesentlichen mit deren Mitgliedern besetzt. Deren Tradition ging wenigstens zum Teil aus sie ü·ber. Ganz anders beim Reichsgericht Diesem wurde die Aufgabe, die Rechtseinheit in Deutfchland zu schaffen und zu wahren. Es wurde RevMonggericht in Straffachen und mit einigen Ausnahmen auch in bürgerlichen Rechtöftreitigleiten Es trat an die Stelle der obersten Gerichtshöfe der einzelnen Länder. Die ihm übertragenen neuen Geschäfte überwogen die des bisherigen Reichöoberhanidelsgerichtö in einem so weiten Maße, daß hier von einer Nachfolgerichaft nicht gesprochen werden kann. Auf dem ganzen großen Gebiete des Straf-rechts und des Strafversfahrens war nunmehr das Reichs gericht oberste Instanz. Durch feine Revisionötätigs teit sorgte es fiir gleichmäßige Anwendung-des Rechts. Vielfach ist denStraffenaten der Vorwurf eines ziu großen Formaliömus gemacht worden. Gin solcher ist sum Teil in der Natur des Straf-rechts begründet. Abs-r doch nur zum Teil. In den letzte-n Jahrzehnten macht sich denn auch hier ein bedeutsamer Wandel be merkbar. Dem Einfluß der neuen Strafrechtswiffens schaft haben sich die Strassenate keineswegs entzogen; sie W, soweit es ohne Ilenderunq des Gefehes an ging, den modernen Anschauungen in weitem Maße Rechnung getragen. Daneben bat das Reichsgericht in allen gegen das Reich gerichteten Hochverratsprozessen in erster unsd letzter Instanz entschieden. Namentlich in den Kriegs- und den Nachkriegsjahren war das eine schwer empfundene, umdankbare Ausgabe, durch die vor allem esauch in das Getriebe der politischen Streitig keiten gezerrt wurde. »Von der Parteien Gunst unid Haß verwirrt, schwankt sein Charakterbild in der Ge schichte.« Spätere Zeiten wevden auch dieser Tätigkeit unsres höchsten Gerichtshoss die Anerkennung nicht versagen. Was das Reichsgericht durch seine Rechtsprechung in Civilsachen von Anfang an bis in die neueste Zeit geschaffen hat, läßt sich nicht in wenige Sätze zu sammensassetu Schon in lder Zeit bis 1900, als nsoch die verschiedenen Rechte in Geltung waren, ist es ihm ge lungen, durch Zusammenfassung der grundlegenden Rechtsgedanken und unter Festhaltung großer Ge sichtspunkte der Rechtseinbeit vorzuavbeiten. Dann trat am l. Januar 1900 das Vürgerliche Gesetzbuch sür das-Deutsche Reich in Kraft. Die Rechtseinbeit war dank-it ism wesentlichen errungen. Ader es war eine neue gewaltige Ausgabe, nun-mehr das neue Recht ohne Redbungen mit den alten, isn den verschiedenen Teilen des Reichs so abweichend gestalteten Gewohn heiten in Einklang zu bringe-n, und vor allem das Tote und Starre, was jeder neuen Schöpfung so leicht anbängt, zum Leben zu bringen, die in isbm liegenden Keime zu entwickeln und fortzuführen Rechtsbildend unsd vechtsschöuserisch ist das Reichsgesricht an diese große Ausgabe herangetreten, und es ist ihm in über raschensd kurzer Zeit gelungen, daß sich das deutsche Voll in sein neues Recht einaelebt bat. Zu dem Auf schwung des deutschen Wirtschaftslebens bis zum Welt krieg bat auch das deutsche Recht und damit sein Hüter, das Reichsgevicht, in einein nicht zu unterschätzewden Maße beigetragen. Die schweren Zeiten des Krieges und der Inslation sind natürlich auch an dem Reichs gerischt nicht spurlos vorübergegangen. Nicht immer vermocht-e es sich den veränderten Verhältnissen sofort anzupassen Dabei bat es aber auch vielfach der Ge setzgebung und auch der Wirtschaft durch seine Recht sprechung neue Wege gewiesen. Wir leiben ietzt in einer bewegten Zeit. Die Hochstiminung vor fünfzig Jahren ist verflossen, desr Krieg uwd die Inslation babe alle Verhältnisse um gestaltei, baiben vieles vernichtet. In der Zeit des Wiederausbaus sinid auch der Rechtsprechung neue Auf gaben gestellt. Die Rechtsentwicklung stebt nicht still. Unter die Rechtsprechung darf unter so ·«eräwderien Verhältnissen nsichf starr an den alten Grundsätzen fest halten, sie muß es verstehen, sich den neu-en Zeiten anzupassen. Dessen ist sich das Reichsgericht auch be wußt. Ob ihm dies gelingt? Das zu beurteilen ist die Zeit noch nicht gekommen. In den fünfzig Jahren ist die Einheit des deutsche-n Rechts weit fortgeschritten Zwei neuen Zielen streben wir jetzt zu. Die Gerichte sollen nicht utebr Landesgerichie sein« Auch hier sollen die Landes grenzen fallen; das Reich soll an die Stelle der Länder treten. Und noch größer, aber auch weiter, ist das andre Ziel: die Rechtsgleichbeit mit Oesterreich. Blicken wir zurück: Welche Rechtszersplittcrung vor fünfzig Jahren! Ist der Wunsch beim Blick in die Zukunft zu vermessen? »Sowe-it die deutsche Zunge klingt, ein Recht, ein Richter.« Rllhillkk Vcllllllf M SllmllllllZ 111 NUMWI Telegramm unsres Korrespondenten kd. Wien, so. September Schon seit vielen Wochen war der 29. September als Entfcheidungstaq für die weitere Entwicklung der politischen Verhältnisse in Oesterreich bezeichnet wor den, da die Heimwebren für diesen Taa Demokr ftrationen und Aufmärsche in vier, rings imKreise um Wien likgenden Orten angesagt hatten und gleichzeitig verlauten ließen, in dieser geographifcheu Anordnunq der Versammlungsorte lieae ein tie ferer Sinn. Man brachte daher diese Andeutung mit der andernorts gebrauchten Wenduna des Marsches auf Wien in Verbindung und befürchtete für diefen Tag besondere Ruhestörungen und Zufammenftöfze zwischen den Heimwehren und den Sozialdemokraten die als Gegendemonstrationen gleichfalls gestern siebenhundert Versammlungen in Niederösterreich einberufen hatten. . Es muß nun als ein bemerkenswertes Zeichen der in den letzten Tagen seit dem Amtsantritt des Kabinetts Schober eingetretenen Beruhigung und als ein besonderer Erfolg des Kabinetts Schober vermerkt werden, daß der angstvoll erwartete Tag nahezu völlig ruhig ver laufen ist. Die vier Heimwehraufmärsche haben stattgesunden, die siebenhundert Gegenversamtnlungen sind gleichfalls abgehalten worden, aber - non unbe deutenden Plänkeleien abgesehen - ist es nirgends zu einer traust-wie bedeutenden Störung der Ruhe und Ordnung gekommen- Die bei einem solchen Massenausgebot von Menschen unvermeidlichen klei nen Plänkeleien von Gegnern wurden überall von der in sehr großer Zahl ausgebotenen Gendarmerie. die von der Wiener Polizei und von den Mord nungen des Vundesheeres unterstützt wurden, nach kürzester Zeit unterdrückt, so daß diese Plänkelei we der, was ihre Dauer noch was die Zahl der in sie verwickelten Personen anlangt, einen irgendwie be deutenden Umfang annehmen konnten. Als trüb seliger Posten bei der Bilanz des gestrigen Tages sind nur die Kosten des Ausgebots des gesamten staatlichen Machtavparats anzusehen, die auf 800000 Schilling geschätzt werden. An Einzelheiten wäre zu erwähnen, daß der erste Bundesführer der Heimwehren, Dr. Steidle, wieder ein-e in stärkstem Tone abgefaßte Rede hielt, in der er sagte, die Heim-wehren lassen keinen Zweifel darüber, daß, wenn der verfassungs-mäßige Weg ver rainmelt werden sollte, es auch ein Notftandsrecht des Volkes gebe, von dem die Heimwehren rückfichtsslos Gebrauch machen werden. Die sozialdemo kratischen Führer, die gestern auch in großer Zahl zu Wort kamen, wieien auf die Bereitwilligkeit hin, Reformvorschläge zu prüfen, betonten aber immer wieder die Entschlossen-den der Arbeiterschaft, die demokratischen Grundrechte des Staates zu ver teidigen. Außerhalb des eigentlichen Demonstrationss gebietes kam es in Oaz zu einem ernsteren Zusatz men«stoß, bei dem ein Heimwehrmann schwer ver wundet wurde. Im ganzen kann aber als Bilanz des Tages ge sagt werden, daß er weitaus besser verlaufen ist, als befürchtet werden mußte, da keinerlei ernste Störung der Ruhe-erfolgte Tagung der Labom Pan-w Telegramm unsres Korrespondenten RR London, Zo. September Das englische Kabinett ist heute sast vollzählig in dem Seebad Brighton an der Südkiiste versammelt. wo etwa 1000 Delegierte der Labour Pariy zu ihrer Jahreskonferenz zufammengekommen sind. Den Vor sitz wird der Verkehröminister Morrison führen, während die wichtigsten Reden von dem Schatzkanzler Snowden, dem Außenminister Henderson und dem sogenannten Minister sür Arbeitslosigkeit, Thomas, erwartet werden. Macdonald, der nor malerweise im Vordergrund der Konserenz gestanden hätte, ist am Sonnabend nach Amerika abgereist, um seinen Staatsbesuch beim Präsidenten Hoover zu machen. Philipp Snowden ist an seiner Stelle zum Haupt der Regierung ernannt worden-. Die Ministerreden werden sich mit der Politik der Arbeiterregierung in den sechs Monaten ihrer Amtszeit und mit ihren Plänen für die unmittelbare Zukunft besassen. Von Snowden erwartet man interessante Erklärungen über seine Politik im Haag. während Henderfon namentlich über die Verhand lungen mit Rußland und Aegopten sowie über die vergangene Völkerbundstagung sprechen wird. Der Ministerpräsident Macdonald hat kurz vor seiner Abreise nach Amerika eine Botschaft an die Parteiksonserenz gerichtet, in der er unterstreicht, daß seine Verhandlungen mit Hoover keineswegs ein ex klusiveö englischNmerikanisches Abkommen zum Ziele haben. Es könne sich nur um ein vorläufiges Ueber einkommen handeln, das den Weg zu einem umfassen den Adrüstungspakt steimacht. Die Fünssmächtekonses renz der Flottenmächte sei der nächste Schritt, doch Endgültiges müsse der Vorbereitenden Adrüstungö kommission des Völkerbundes vorbehalten bleiben. Derersießeichsgerichispräsideni · Erinnerungen an Eduacd von Gimfon Von Landgerichtgbirektor Dr. Albert Hellwig (Potsdam) Gerade im rechten Augenblick, zur Jubelfeier des Reichsgerichts, das auf ein halbes Jahrhundert er sprießlicher Arbeit an der einheitlichen Durchführung des deutschen Rechtes zurückblickt, erscheint eine vor treffliche biograpbische Skizze des ersten Reichs gerichtspräfidenten E d u a r d v. S i m s o n. Verfasser ist ein Enkel Eduards v. Simson, der Vorstand der Berliner Anwaltskammer, Rechtsanwalt Dr. Ernst W olff. Sie ist erschienen in der von Staatsfinanzs rat Dr. Sch u ltz en st e i n berausgegebenen Samm lung »Meister des Rechts«. Wie bei allen Bändchen dieser Sammlung schließt sich auch hier an den eigent lichen Lebenslauf eine ausführliche Wiedergabe aus gewählter Stellen aus den Werken an. Es könnte als gewagt erscheinen, einem Nachkom men die Aufgabe anzuvertrauen, seinen berühmten Vorfahren zu schildern. Die Gefahr scheint nahe zu liegen, daß mehr eine Apotheofe als eine objektive kritische Würdigung herauskommt. Dieser Versuchung ist Verfasser aber ganz gewiß nicht erlegen; eher könnte man annehmen, daß er aus der Besorgnis heraus, unbewußt die Fähigkeiten und die Verdienste seines Großvaters zu überschätzen, unwillkürlich dazu neigt, die menschlichen Beschränktheiten seines Wissens und Könnens über Gebühr zu beton-en. · Mit vollem Recht sagt der Herausgeber der Sammlung in seinen einführenden Worten: »Die Weltgeschichte ist im Grunde genommen die Geschichte großer Männer, in denen sich die geistigen Strömun gen und Kräfte ganzer Zeiten verkörpern.« Und auch das unterschreibe ich Wort für Wort, daß jedwede Ve schiistiaung mit bedeutenden Männern gewinnreich sei: »Sie trägt gerade in der Gegenwart dazu bei, daß der Sinn für das Allgemeine nicht in der täglichen Kleinarbeit verlorengeht.« Und das er leben wir auch bei der Lektüre der Biographie Eiduard v. Simsons. Ednard Simson ist ein Königsberger Kind. Ge boten am 10. November 1810, besuchte er das Collegium Friidericianutn und bezog, wenig älter als 15 Jahre, im Frühjahr 1826 die Universität zu Königsberg Drei Jahre später, am l. Mai 1829, he stand er sein Doktorexamem Der achtzehnjährige Doetor jin-is erhielt gleichzeitig von der juristischen Fakultät die venia legendi. Simson machte mit einem königlichen Stipendium in den beiden nächsten Jahren Studienreisen, die ihn u. a. auch nach Wei mar zu Goethe und nach Paris führten. 1833 wurde er außerordentlicher und 1836, im Alter von 26 Jahren, ordentlicher Professor. Seit 1834 war er gleichzeitig auch Hilssrichter bei dem Tribunal in Königsberg; 1846 wurde er dort zum Tribunalsrat ernannt. So wirkte er, abgesehen von den Unter-« brechungen durch seine parlamentarische Tätigkeit. fast ein Menschenalter zugleich als Rechtslehrer und als Richter in seiner Vaterstadt. Hat sich Simson auch nur spärlich literarisch ke tätigt, da ihm wissenschaftliche Forscherarbeit, obgleich er auch hierzu zweifellos in hohem Grade befähigt war, offenbar weniger zusagte, so hat er doch um so Besseres geleistet als akademischer Lehrer. Er hatte nicht die trockene pedautische Art des Vortrags, die man leider nicht selten gerade auch bei berühmten Rechtsgelehrten findet, jene Hölzernheit, die die aka demische Jugend nicht zu fesseln vermag und sie den Einpaukern in die Arme treibt; er verstand es viel mehr glänzend, seine Hörer zur lebendigen Anteil nahme und Mitarbeit zu erziehen und ihnen aus diese Weise etwas zu geben, was sich aus Büchern in der gleichen Art nicht erlernen läßt. Er war ein geboreneH Redner, dem die Gabe eigen war, jederzeit das rechfsp Wort zu finden und in eleganter Manier klar den sührenden Gedanken herauszuarbeitcm Diese hohe Gabe kam ihm auch in seiner richtet lichen Tätigkeit zustatten. Er war ein rascher usnd doch gründlicher Arbeiter, der es verstand, das Wesentliche eines Rechtsfalles aus dem Wust von Nebensächlich deiten schnell berauszufindem den Tatbestand kurz, aber erschöpfen-d und wohlgeordnet wiederzugeben und ihn richtig rechtlich zu beurteilen. Bei der Auslegung des Rechts war er ein abgeschworener Feind aller Tüsteleiiem wohlgeleitet durch ein-en gesunden Rechts instinskt, der ihn den der Rechtsnorm zugrunde-liegen den Rechtsgedanken untriigliich erkennen ließ. Seine philosophische und huinanistifche Schulung kam ihm da bei trefflich zustattein Man lese einmal dsic Schilderung nach, die einer seiner Hörer, der spätere Literaturhistoriker Kritik Cluillllllll
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