Dresdner neueste Nachrichten : 03.10.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-10-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-192910037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19291003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19291003
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1929
- Monat1929-10
- Tag1929-10-03
- Monat1929-10
- Jahr1929
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- Dresdner neueste Nachrichten : 03.10.1929
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Dresduer Neueste Nachrichten ll fllscll llllskills u ek en rel e- VI- « sw- MM W W MI- - Bezug-presse- «Mk Wem-»O tm 225 Its-R WME XVIII-HAVE Unabhängige Tageszeiiung g«,d..,-.; FYOKZOYJFZEEFHFIEDTHMTM MFZUZMULM Eh Yfaföizssz JUNZFMTJCEDISF genung-gebühr) Kreuzbandiendungekr Inland wöchentlich 1,10 Tit-M- Isd pläßen kaan eine Gewähr sichs Chernotntnen versen. mit Handels. und Industriefseiiung DIRHNEMHIIUUMMRIOK.spf., GksänggmleßNM Kedskklvlh Mino nnd Mkoeschåsissielltr Dresden-N Jetdinnndflr.4 i- zernrnß for den ortøvertedr Onnrmelnnmmer Mol, sur den zernverredr 11194,20024,22981—22083 « Telear.: Ueueste Dresden i postschertk Dresden 2060 Nichts-erlangte Einfendungen ohne Rückporto werden weder zurückgesnndt noch aufbewahrt - Im Falle höherer Gewalt- Detrlebestörung oder Streits haben unsre Bezieher keinen Anspruch auf Rqchlleferung oder Erstarrung des entsprechenden Entgelti Uhæw Nr. 231 lau-von tm gez-Ins Ist-Muth tacl Juwelen sktos 111-s Donnerstag, s. Oktober 1929 XXML Jahrg. M fcIIIII Aegvpten kehrt zum Parlamentarismus zurück Der Druck Englands in Knirv - Böllig nngewisses Schicksal der dritten Lesung der Arbeiislofenversichemng Rücktritt Mahmud Pafkhas Telogramm unsres Korrespondenten RE. London, s. Oktober Die Mittelmeerfront der Dittatoren hat einen Verlust zu beklagen: der ägyotische Diktator Mahuind Pascha ist zurückgetreten, und die Rückkehr Aegyptens znui Parlamentarisuins steht nahe bevor. Es ist anzunehmen, daß ein reines Berivaltungskabinett zustande kommen wird, das die Aufgabe haben wird, baldigst Nen wahlen zum Parlament einzuleiten. König Fuad hatte gestern Besprechungen mit den Parteisiihreru und mit dein britiithen Oberkouiuiissay die sich in dieser Richtung bewegt haben dürften. Der Abbruch der Dittatnrveriode, die vom Juni 1928 an nach der Auktindigung Mahuiud Paschas min destens drei Jahre dauern sollte, ist a nf d e u D r wck der englifchen Regierung zurückzu fti h r e u. Mit der Abberufung des ultrakouservativeu Kommissars Lord Lloyd gab die Arbeiterregiernng bereits zu erleuneu, wie sie in Aegyvteu vorzugeheu. gedachte. Der Vertragsentiourf stir eiu englisch ägyvtisches Bündnis, der ktirzlich zwischen Heuderson nnd Mahmud Pasrha zustande kam, dürfte vielleicht nnter der Voraussetzung der Rückkehr zur konstitutiv nellen Regierungsform verhandelt worden fein. Alle liberal deuteuden politischen Kreise Eng lands, bis weit in die Kreise der konservativen Partei hinein, haben die ägyptische Diktotur längst als einen scharfen Widerspruch zu den Grundsätzen der englischen Tradition empfunden. Die Rticktehr Aegyps tens zum Parlamentarisnins wird deshalb von der überwiegeuden Mehrheit der englischen Oeffentlichbeit begrüßt. Ein englisch-rnfsisches Abkommen Telegramm unsres Kotrefpondenten RFL London, 2. Oktober Die außen-politischen Unternehmungen derLabour tegierung sind von beträchtlichem Glück begleitet. Nach tausend Zwischenfällen und Rückschlägen ist nun auch in den Verhandlungen mit Russland ein vollkommener Erfolg erzielt worden. Zwischen dem Außeuminister Henderion und dem rnisischeu Unter bäudler Dowqalewiki iit ein Uebereinkomineu til-er Länderkonferenzåherdenyoungiplan B. Berlin, 2. Oktober. (Eigener Drahtbericho Die Reichsregierung hat die Ministerpräf i denten der Länder zu einer Konserenz über den Zwang-Plan für Donnerstag 11 Uhr nach Berlin eingeladen. Als Vertreter Sachsens nehmen der Ministerpräfident, der Finanzminis iter und der neu ernannte Leiter der Staatskanzlei, Dr. Schettler, teil. Jedenfalls wird die Ans ivrache zur Zeit der Abstimmungen im Reichstag unterbrochen werden, damit die Regierungömitglieder, Pärtttieiet sie Abgeordnete sind, an ihr sich beteiligen n n. die Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen Eng land nnd Rnßland zustande gekommen. Ein for meller Vertrag, der allerdings erst nach der Zustim mung des englischen Parlaments und der russischen Regierung in Kraft tritt, wird heute oder morgen unterzeichnet werden. Obwohl die konservative Presse mit der Art der Verhandlungsführung durch Henderson keineswegs einverstanden ist und der ~Dailv Telegraph« sogar von einer ~schamlosen Kavitulation« spricht, kann die Regierung mit einer Unterhausmehtheit bestimmt rechnen. Das Regierungsblatt »Dain Herald« er klärt heute ganz offen, an der Zustimmung des Par laments zu den gestrigen Abmachungen könne kein Zweifel fein. In der Tat dürfte die Mehrheit der Liberalen in dieser Frage mit der Regierung stim men, so daß das Abkommcn gesichert erscheint. Der Austausch von Botschaftern zwischen London und Piloskau wird vermutlich noch in diesem Jahre er o gen. Ueber das Abkommen selbst wird noch folge-des bekannt: Es wurde eine Tagesordnung für die nach der Wiederaufnahme der Beziehunaen einzuleitenden sachlichen Verhandlungen verabredet. Diese Ver handlungen beziehen fich« namentlich auf folgende Punkte: l. Die Definition der Stellungnahme beider Regierungetc zu dem Vertragsentwurf von 1924, der bekanntlich eine englische Anleihe an Rußland unter Garantie der Regierung einschloß. 2. Ein Handels vertrag. Z. Forderungen und Gegenforderungen der beiden Staaten sowohl bezüglich der Staats- und privaten Schulden als namentlich auch in bezug ausf das konfiszierte englische Eigentum in Russland 4. Fischereirechte. 5. Die Interpretation und Aus legung früher abgeschlossener Verträge und Konven tionen. Gleichzeitig ist bereits gestern ein Abkoniinen bin sichtlich der sogenannten Propagandairage erzielt worden. Dies ist also der einzige Punkt, in dem Rußland bereits vor der Wiederaufnahme der Be ziehungen bindende Zusichernnaen gegeben hat. Selbstverständlich gibt man sich hier keinen Jllusissnen darüber bin, daß Sowjetrußland niemals ganz aus die kommunistische Propaganda in England und na mentlich in den tirberseeiichen Teilen des Britischen Reiches verzichten wird. Die Garantie bezüglich der Propaganda ist lediglich eine Handhabe stir die eng lische Regierung, jederzeit gegen die Kommunisten norzugehen, auch dann, wenn diese diplomatische Vor rechte in Anspruch nehmen. 82. Geburtstag des Reichspräsidenien VDZ. Vernu- 2. Oktober Reichgvräsident v. Hindenburg begeht heute feinen 82. Geburtstag. Jn Berlin werden aus diesem Anlaß diesmal keine Festlichkeiten veranstaltet, da der Reichspräsident außerhalb Berlins weilt. Die Hindenburgfpende hat wiederum an etwa 2200 be dürstige Kriegshefchädigte, Kriegöhinterbliebeue und Veteranen 425000 M. verteilt Ver Gliickwunsch der sächsischen Regierng N. Dresden, 2. Oktober Die sächsische Regierung hat an den Reichöpräsidenten folgendes Telegrannn gesandt: »Die sächsische Regierung beehrt sich, Ihnen, Herr Reichspräsident, zum heutigen Tage, an dem Sie das 82. Lebensjahr vollenden, ihre h e r z l i ch e n G lii cl - wii nsch e zu entbieten. In Ehrfurcht und Liebe steht das deutsche Volk in allen seinen Schichten zu Ihnen. Es verehrt in Ihnen das Symbol der großen deut schen Vergangenheit und zugleich di e Verk ii r - perung selbstloser Arbeit an eisner besseren deutschen Zukunft. Möge ein giitiges Schicksal Sie dem deutschen Vaterlande noch lange erhalten« Gez. Dr. Bünger, Ministerpräsident.« Botticechispotiei gegen Voll-begehren X Leipzig, 2. Oktober Die Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung hat auf ihrer Reichstagung am 29. September eine Entschließung gefaßt, in der erklärt wird, daß die Partei trotz ihres grundsätzlichen Kampfes gegen den Baum-Plain den sie als endgültige Lösung der Reparationsfrage entschieden ablehne, nicht in der Lage lei. das Volköbegehren zu unter stühew Die Lage in Wien Teleqrammunfresskotrespondenten f id. Wien. 2. Oktober Da die nächste Sitzung des Nationalratö erst im Laufe der kommende-u Woche stattfinden ist in den nächsten Tagen keine Aenderung der tnnerpolitischen Lage zu erwarten. Das vkun Ministerrat eingesetzte engere Komitee beriit itlglitb in mehrstiindigen Sitzungen über die Ver fassunggresorm, da die vom Ministerium Streeruwitz mlsgearbeiteten Vor-lagen eine-r Umarbeitung und Ueberprlisung unterzogen werden. Dr. S eipel wird einen Urlaub antreten, den er zwecks Bornahme einer Kur Dr. Seipel ist zuckeri Trunk - in Wien in einem Sanatorium verbringen wird. Dieser Urlaub, der mindestens bis zum Jahres ende dauern wird, wird in politischen Kreisen an dauernd lebhaft besprochen, da Dr. Seipel als Ob mann des Versassungsausschusses des Nationalrats bekuer gewesen wäre, aus die bevorstehende Reform der Verfassung, die in diesem Ausschuß durchberaten Wtrden muß, einen maßgebenden Einfluß auszuüben. Fånfziu Jahre Säumme Ovcclandesaecimt Am I. Oktober 1929 blickte das Sächsische Oberlandesgericht auf ein sünszigjähris ges Bestehen zurück. An demselben Tage feierte das Deutsche Reichsgericht den Tag, an dem es vor 50 Jahren errichtet wurde. Man soll nicht einwen den, daß Behörden« im Grunde genommen, kaum Veranlassung haben, den Tag, an dem sich ihre Er richtung jähri, besonders festlich zu begehen, und daß sie solche Feiern dein einzelnen und den Aktiengesell schaften überlassen sollen. Denn Reichsgericht und Sächsisches Oberlandesgericht feiern den I. Oktober 1929 nicht um ihrer selbst willen, sondern in Erinne rung an die Stunde, in der der erste und wichtigste Grundstein deutscher Rechtseinheit gelegt wurde. Der 1. Oktober 1879 ist der Tag, an dem für das gesamte Reich eine einheitliche Gerichtsorganisation und ein einheitliches Prozeßversahren ins Leben getreten ist. Bis dahin hatte so ziemlich jedes Land und Länd chen in Deutschland seinen eigenen Konkursprozeß, sein eigenes Gerichtsversahren. Die heutige Gene ration, die in Rechtseintheit groß geworden ist, kann sich von der ehemaligen Rechtszersplitierung keine Vorstellung mehr machen. So ist denn die Feier des 50iäbrigen Bestehens des Reichsgerichts und des Sächsischen Oberlandesgerichts gleichzeitig und in erster Linie eine Feier 50fäshriger Einheit aus dein Gebiete des Prozeßrechtes. Nur aus der festen Grundlage des einheitlichen sormalen Rechts konnte 20 Jahre später das Reich auch die so heiß ersehnte Einheit im Bereiche des bürgerlichen Rechts schaffen. Wenn daher mit dem Reichsgericht auch das Sächsische Oberlandesgericht den I. Oktober 1929 als Gedenktag feiert, so seiert es ihn in Wahrheit um deutscher Rechtseinheit und damit überhaupt um deutscher Einheit willen, und es feiert ishn in stolzer Genugtuung darüber, daß es von diesem Tage in Gemeinschaft mit dem obersten deutschen Gerichtshose an dem Ausbau und der Weiterentwicklung des neuen gemeinen deutschen Prozeßrechtes tätig sein durfte. Aber vielleicht ist die Jubiläumsseier des Sächsii schen Oberlandesgerichts nach einer gewissen Richtung hin noch höher zu werten als die des Reichsgerichts. Das Reichsgericht, wenn es auch an die Stelle des ehemaligen, lediglich für Handelssachen zuständigen Reichsoberhandelsgerichts getreten ist, ist doch am I- Oktober 1879 eine rechtsbeherrschende Stelle für ganz Deutschland geworden. Es wurde die Pyramide deutscher Gerichtsorganisation. Das Sächsische Ober landesgericht dagegen, das aus dem Königlich Sächsi schen Oberappellationsgericht hervorging, mußte aus seine bisherige Stellung als höchste Instanz für Sachsen in allen Fragen des Prozeßrechtes vers ; zichtetr · « i -«- Jn Sachsen galt bis zum I. Oktober 1879 noch die auf die Prozeß-s und Gerichtsordnung des Kurfiirften Johann Georg I. vom 27. Juli 1622 zurückgehende »Erläuterung( und Verbesserung der bisherigen Pro zeß- und Gerichtsordnung« vom 10. Januar 1724. Das im Jahre 1835 errichtete Sächsifche Oberappellai tionsgericht hatte in den 45 Jahren seines Bestehens foaveit ihm das mit Rücksicht auf seine Gebundenheit an das Gesey möglich war, das veraltete, zum Teil überaus langwierige und fchwersälliae Verfahren mit den Anforderungen einer neuen Zeit in Einklang zu bringen gesucht. Begreiflich genug, daß viele Ju risten in ihrer langen Gewöhnung an das alte schrift liche Verfahren vor dem Umlernen und vor dem Hantieren mit völlig neuen, noch durch keine Recht fprechusng behauenen und geglätteten Rechtsnormen Scheu enwfanden, und dem neuen deutschen Recht, das sich im Gegensatz zu dem alten schriftlichen Verfahren auf den Grundsätzen der Mündlichkeit und Oeffent lichkeit aufbaute, mit Argwohn und ängstlicher Be klemmung gegenübertraten. Vegreiflich weiter auch, daß nicht wenige Mitglieder des Sächsischen Ober appellationsgerichtes nur fchweren Herzens sich mit dem Verzicht des nunmehr zum Oberlandesgericht gewordenen Königlich Sächsiichen Oberappellationssv gerichtes auf feine beherrschende Stellung abfanden. Heute ift das alles Geschichtei Neue Geschlechter non Richtern sind aufgewacher, die unter dem mäch tigen Einflusse des immer mehr zur Einheit strebenden materiellen Rechtes jede partikulare Rechtsbildung ablehnen, und die vielleicht in der Ehrfurcht vor einer Vorentfcheidung des Reichsgerichts bisweilen eher des Guten zuviel tun. Obwohl dem Sächsifchen Oberlandesgericht mit dem 1. Oktober 1879 feine Stellung als höchste sächsische- Spkuchbehdrde in den Fragen des formalen Rechts entzoqu wurde, ist feine tatsächliche Bedeutung für die sächsische Justiz nicht gesunken, sondern non Jahr zu Jahr gewachsen. Das zeigt sich zunächst schon in der steigenden Zahl seiner Mitglieder. Als dasSächsische Oberappellationsgericht im Jahre 1885 er richtet wurde, bestand es aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und 18 Oberappellationsräten. Das Sächsische Oberlandesgerichttrataml.oktober 1879 bereits mit einem Präsidenten les war das der bisherige Präsident des Sächsischen Oberappellationsi gerichts, Anton o. Werner), fünf Senats-präst denten und 25 Oberlandesgerichtsräten ins Leben. Die Zahl der an das Oberlandesgericht gelangenden Berufungen erfuhr in der folgender Zeit eine der artige Steigerung, daß, als am 1. Oktober 1904 die Mitglieder des Sächsifchen Oberlandesgerichts die Feier des Löiährigen Bestehens des Gerichtes be gingen, sich das Gericht bereits aus einem Chcfpräsi denten, acht Senaispräsidenten und 35 Oberlandes gerichtsräten zusammensetzte In den letzten 25 Jahren ist die Arbeitslast weiter gewachsen. Die Zahl der Senatspräsidenten mußte aus 16 und die der Ober landesgerichtsräte aus über 50 vermehrt werden. Freilich dars bei der Vermehrung der Senate nicht ganz unberücksichtigt bleiben, dasz in der Zwischenzeit aus Ersparnisgründem sicherlich nicht zum Vorteil der deutschen Rechtspflege, die Besetzung der einzelnen Senate von füns aus drei Richter redu ziert wurde- In stiller und vorbildlicher Pflichttreue, die breiter Oeffentlichkeit kaum bekannt ist, wirken die Mitglieder des Sächsifchen Oberlandesgerichts als Diener des Gesetzes und als Sucher des richtigen Rechts, sei es im Einklang mit den Worten des Ge setzes, sei es iro tz der Worte des Gesetzes-. An Aner kennung aus allen Kreisen hat es der Rechtsprechung des Sächsischen Oberlandesaerichts nicht gefehlt. Hohe Wissenschaftlichkeit, gleichzeitig aber auch tiefes Verständnis für die Bedürfnisse des Lebens, zeichnen seine Erkenntnisse in gleicher Weise aus. In der Gewissenhaftigkeit der Bearbeitung des Sachver haltes, in der Gründlichkeit der rechtlichen Ab wägung ist das Sächsische Oberlandesgericht kaum von einem zweiten deutschen Schwestergericht erreicht worden, sicherlich von keinem übertroffen worden. Wenn im Winter 1904 die Juristifche Fa kultät unsrer Landesuninersität dem damaligen Chefpräsidenten des Sächsischen Ober landesgerichts Loßnitzer - die Würde eines Dootor jin-is utriusque honoris cause-r verlieb, so lag in dieser persönlichen Auszeichnungsgleichzeitig das Bekenntnis, daß die Wissenschaft des Deutschen Reiches durch die Praxis der Gerichte, und nicht zu letzt des Oberlandesgerichts, ihre unentbehrliche Be fruchtung und Erneuerung erfährt. Welchen Umfang die Arbeitslast hat, die aus dem Sächsifchen Oberlandesgericht ruht, vermag nur der unmittelbare Beobachter zu ermessen. Dem, der außen steht, können bloße Ziffern keine Vorstellung von der Größe dieser Arbeit vermitteln. Und wie wenige wissen davon, wie riesenhaft die Aufgaben waren, die gerade im letzten Jahrzehnt infolge der Gesetz gebung der Nachkriegszeit, und vor allem infolge der schwierigen Probleme des nölltg neuen Aufwertungss rechts bewältigt werden mußten Hier galt es unbe tretene Pfade zu wandern. Jede Stunde erzeugte neue Fragen, häufig genug Fragen, zu deren Be antwortung eigene Gesetzgebungskommissionen tage lange Sitzungen benötigt haben würden. Noch fehlte auf diesem Gebiete jeder Spruch des Reichsgerichts« der richtunggebend hätte sein können. Die Literatur und die Rechtsprechung der andern Oberlandesss gerichte wuchsen ins Ungemessene Alles das heischte Berücksichtigung Die ihr Recht suchenden Parteien wiederum verlangten eine schleunige Entscheidung. Die Untergerichte sahen mit Sehnsucht der Auslegung des zum Teil in dunkler Sprache geschriebenden Ge fetzes durch das Oberlandesgericht entgegen. S o waren die Jahre 1924 bis 1928 harter Prüfstein für die Rechtsprsechung der deutschen Oberlandesgerichte und insbe fondere gerade auch des Sächsischen Oberlandcss gerichts. 4 o«i Rückblickend darf heute mit stolzer Genugtuung gesagt werden, daß das Sächsische Oberlandess gericht in ganz besonders hohem Maße dazu bei getragen hat, die Rechtsbeziehungem die insolge der Geldentwertung kaum entwirrbar geworden waren, in gerechter und billiger Weise einer Lösung zuzuq Les-obs s tot-taten Ils., seist -10 hochmod. lIISI m passe d mit-n- n »Is- temp- Im set-IT IS m Ilclltgmllli. sit sich soll-L gespe« bljb Jus bskculkfåf sfsi nxllse ist-I 12. so M. 3.90 .- Forli-selten such billjkst Its LIMI? m. 111-Its II arbeiten asob so- s m. Isme -It. Zutstsn .» 45·- ist - Vor-then sutsk sld konnt-agent Musicusllol · 111-la sahsle Ists sollst-. .s.s.lll(y HE- sum-betten onsstoise i l u ts g ’s l C II Inst-Ins Ie Is. U. echet 1942t1 mostnger an a l 6592 law-P er- thes- m Dis-Do Us«
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