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Dresdner neueste Nachrichten : 26.10.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-10-26
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-192910263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19291026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19291026
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1929
- Monat1929-10
- Tag1929-10-26
- Monat1929-10
- Jahr1929
- Titel
- Dresdner neueste Nachrichten : 26.10.1929
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Das Hausgehiifengefeiz Von Geheimen Justiz-tm Seit Aufhebung der Gesindeordnungen durch den Antruf des Rath der Volksbeauftragten an das Deutsche Voll vom 12. November 1918 fehlt es an ein-e Regelung der besonderen Verhältnisse der häus lichen Arbeitnehmer in rechtlicher unt- wirtschaftlicher Beziehung Die Dringlichkeit dieser Regelung wird in beteiligten Kreisen gligetnein empfunden, da die Bestimmung-en des Bürgerlichen Gesetzbuches, das seit dem die alleinige rechtliche Grundlage für die Beur teilung der Stellung der in der Hauswirtschaft be schäftigten Personen bildet, nicht ausreichend den Ge sichtspunkten Rechnung trägt, die sich besonders seit 1918 in insdividltellsethischer nnd sozial-politischer Ve ziehung gelten-d machen. Diesem Bedürfnis sucht der Entwurf eines Gesetzes über die Be schäftigung in der Hauswirtschast Gans gehilseugesth welcher nach umfassen-den Erörterun gen nunme r dem Reichs-rat zugegangen ist, gerecht zu werden« Bei dem allgemeinen Interesse, dem diese Materie, die tief das bürgerliche Leben berührt, be gegnet, erscheint es am Platz, auf die wichtigsten unsd einåvesifendstcn Bestimmungen des Entwurfes hinzu we en: , Charakteristtsch isi schon die Bezeichnung des Ge setzes als Hausgebilsengesetz Man spricht nsicht mehr vom »Gesinde« oder ~Dien«stbotcn«. Es wird der Ein druck vermsiedem als ob Dienstberechtigte und Dienst verpflichiete sich nicht gleichberechtiat gegenüberstehen Auch nur der Anschein eines Herrschaftsverbältnisses ist beseitigt, wie es sich besonders noch in der Brettin scben Gesindeordnuna vom 8. November 1910 zeigt, während die Gesinideordnsunq für Sachsen vom 81. Mai 1898 bereits von modernen Ideen getragen ist, wenn sie auch wie die Preußische Gesindeordnung ~Ung-ehorsam und Widerspenstiakcit der Dienstboten« noch unter Polizeistraie stellt. Es besteht ein freie s Arbeitsverhältnis zwischen bei-den Parteien. Dr. Ists-use Die-dem Folgende Bestimmungen mögen hervorFehoben werden« die für die Tendenz des Oe ehes charakterifttch sind: Arbeitne mern unter 18 Jahren kann der Arbeit geber auch Anweisungen über das Verhalten außer halb des Hauses erteilen. Er hat sie zu gesundem und stttlichem Leben anzuhalten, in igrer Ausbildung zu fdirsderu und auf Gelegenheit zur ortbildnng hin zquetnm » · «·«« », Die Nachtruhe beträgt mindestens neun, die der Arbeitnehmer unter 18 Jahren mindestens sehn Stunden ohne Unterbrechung Sie darf nur in Aue nahmefällen gekürzt oder unterbrochen werden und ist in diesen Fallen in den nächsten Tagen nachzuholen. Die tägliche Arbeitszeit muß durch Ruhepausen unterbrochen werden, die sich der jeweiligen Arbeit anpassen und nur siir Kinder unter 14 Jahren fest normiert sind. An Freizeit ist an jedem zweiten Sonntag von 3 Uhr nachmittags an unsd jede Woche an einem Nachmittage wenigstens vier Sinn-den zu gewähren. Sie entspricht ungefähr der jetzigen Uebung. Anli ohne besondere Vereinbarung werden nach dem Entwurfe die Arbeitnehmer lwas bei jugendlichen Hausgehilsen obligatorisch ist) verlangen können, daß ihnen Gelegenheit zsum Besuch von Abendturfen unsd Schulen, Vorträgen, Versamm lungen, Theatern und andern Bsilidungsanstalten ge geben wird. Zu Sonntagsarbeiten sollen sie nur herangezogen werden, soweit es sich um laufende Arbeiten handelt. Andre Arbeiten, wise Waschen, Heranschaffnng von Vrennmaterisal aus dem Keller oder aus Anlaß der Einladung einer größeren Anzahl von Gästen, sollen, soweit es sich nicht um allgemein übliche Familienfeste handelt, ihnen ohne ihre Zu stimmung nicht zugemutet werden, ein-e Bestimmung, die leicht zu Unstimmigkeiten in mehrfacher Richtung führen kann. Nach einer Wartezeit von neun Monaten - um nach Möglichkeit zu verhindern, daß der Arbeitgeber währen-d seiner Sommerreise das Arbeitsverhältnis unterbricht und dadurch die Entstehung des Urlaubs anspruchs verhindert - steht dem Angestellten ein U rla ub zu, der nach Ablauf der Wartezeit siir das erste und das folgende Jahr je eine Woche, später je zwei Wochen beträgt. An Stelle dser Kost tritt das ortsiibliche Kostgel-d, das im Voraus zu gewähren ist. Im Fall einer Erkrankung beste-ht, wenn das Arbeitsverhältnis nein-bestens ein-en Monat gedauert hat, ein Anspruch auf Gehalt fiir vierzehn Tage, sonst isir drei Tage und flir den Fall, daß der Arbeit nehmer in die häusliche Gemeinschaft ausgenommen Ist, aber isn einem Krankenhause aus Grund der gesetzlichen Krankenversicherung keine Aufnahme finden kann. auch Anspruch ausf Kost und Wohnung, sowie auf Pflege, es sei denn, daß mit letzterer eine erhebliche Gefahr fiir die Mitglieder des Hanshasis verbunden ist. Diese Verpflichtung endet nach Ablauf vonjechs Wochen-. 4 » Sehr »weitgehende Bestimmungen enthält der Entwurf über die Folgen der Schwangerschait und Niederkunft; sie stehen gewissermaßen unter der Devise »Mutterschntz«. Weibliche Arbeitnehmer haben das Recht, vier Wochen vor der Niederkunft und zwei Wochen nach der Niederkunft die Arbeit zu ver weigern, schwerem körperliche Arbeit und aus Grund eines ärztlichen Attestes sogar iede Arbeit weitere vier Wochen. Im letzteren Fall, also, wenn die ver tragsmäßige Arbeit vollständig abgelehnt wird, kann der Arbeitgeber Wohnung, Kost und Lohn versagen. Das gleiche Rechtskhat er währendder Zeitwort zwei Wochen vor und zwei Wochen nach der Niederkunft- Er hat aber bis zur Beschaffung andrer Unterkunit. längstens jedoch für drei Tage, der Schwangeren Unterkunft zu gewähren. Beste ht da s A rbeits verhältnis länger als sechs Monate, so bilden Schwangerschaft und Nieder kunft keinen Grund zur fristlosen Kün digung. Jst jedoch dem Arbeitgeber die Fort setzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so kann er jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ein Gegenstück zu diesen Bestimmungen sieht das Gesetz zugunsten der Hausfrau insofern vor, als der Arbeitnehmer in der Zeit von vier Wochen vor bis zwei Wochen nach der Niederkunft der Hausfrau nur aus erheblichem Anlaß kiindigen kann. Diese letztere Frist erscheint nicht als ausreichend. Die Kündigungsfristen entsprechen im all gemeinen den bisher üblichen des bürgerlichen Gesetz buches; Hausgebiifen ist spätestens am 15. des Monats nur zum Schlusse des Kalendermonats, Haus-angestell ten am 15. des Vormonats zum Schluß des Kalender vierteliahres zu kündigen. Bei Hausangestellten kann eine kürzere Frist vereinbart werden. Wenn ein wichiiaer Grund vorliegt, kann das Arbeitsverhältnis von iedem Teil fristlos gekündigt werden. Ein solcher ist anzunehmen, wenn dem Kiindigenden mit Rukksicht auf den Vertraaszweck, gute Sitte oder Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Jn einer dem Arbeitnehmer glinftigen Weile ift die Haftfrage geregelt; er haftet aus dem Ar beitsvertraae nur noch fiir Vorsatz und grobe Fabr liiffiakeit, und zwar bei grober Fahrläffiakeit nur bis zur Hälfte des Barentaelis für einen Monat. Die Haftung für Vorsatz kann nicht beschränkt werden. Neben dem privaten Vertragsrecht,« das den wesentlichen Inhalt des Hausgehilfengesetzes aus macht und zur Zuständigkeit des Arbeitsgeruhts ge hört, enthält der Entwurf Schutzbestimmnngen öffent lich-rechtlicher Natur, mit deren Ueberwachung die im Entwurf des Arbeitssthntzgesetzes vorgesehenen allge meinen A r b e i t s s eh u tz ii m te r betraut werden sollen. Das Arbeitsschuizamt tritt nur a us A ntr a g in Tätigkeit, der auch von Personen und Vereinigun gen gestellt werden tanu, die ein berechtigtes Interesse am Schutz des Arbeitnehmers haben. · Es hat den Sachverhalt zu klirren und kann zu diesem Zweck er forderlichen-Basis die Wohnung des Arbeitgebers be sichtigen. as Arbeitsschutzamt hat aus Abstellung gesetzwidriger Zustände hinzuwirken und, falls seiner Aufforderung nicht Folge geleistet wird, Strafanzeige zu erstatten. Es handelt sich nur um wenige scharf nmgrenzte Tatbestände, deren Feststellung dem Schutz amt obliegt. In erster Linie betreffen sie den Kinder nnd Jiigeiidlichenschutz. Dann kommen allgemeine Schutzvorschriften in Frage, die sich erstens auf den Schlafraum des Arbeitnehmers, falls er seine Ge sundheit oder Sittlikhkeit gesiihrdet, zweitens aus die Mindestrulsezesit und drittens auf den Wöchnerinnen schutz beziehen. Der Entwurf will nach seiner Begründung das Recht der hiiusiichen Arbeitnehmer aus neuzesiitlicher Grundlage mit dem Arbeitsrecht der übrigen Arbeit nehmer in Einklang bringen. Er berücksichtigt dabei aber nicht genügend, daß das Hausdienstverbältnis in besonders hohem Maße ein Vertrauensverhiilt nis ist, das zu engen, dem Familien recht sich nähernden Beziehungen führt. Indem er vielfach Rechtsanspriiche dort begründet« wo verstänidnisnolles Entgsegenkommen vorhanden ist und genügt, schafft er Gegensätze, anstatt Arbeitnehmer unid Arbeitgeber innerlich einander näherziibringen. Er trägt mit diesem betonten Gegensatz den Geist des Klassenkampfes in ein Arbeitsverhältnis hinein, das auf Vertrauen aufgebaut sein soll Wenn der Ent wurf mit »aus dem Bedürfnis entstanden ist, einen verstärkten Anreiz zum Ergreier dieses Berufs zu schaffen«, so ist es sehr fraglich. ob diesem Anreiz die Neigung des Arbeitgebers entsprechen wird, derartig eingieitellte Hausgehilfen in sein-en Dienst zu nehmen« Wir leben in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten« die es häufig schon als Lurus erscheinen lassen, über haupt einen Dienstboten sich zu halt-en. Nun bringt das Gesetz zweifellos in vielfacher Beziehung eine neue finanzielle Belastung. Viele werden iich fragen, ob die Bequemlichkeit, die desr Hausgiehislfe bringen foll, nicht zu teuer erkanst ist, insbesondere auch durch Rücksichten, wie sie zum Beispiel die fesyr weitaehenden Bestimmungen über die Schwang-ersehnst erfordern, oder durch Beläitigungcn, wie sie leicht aus der Tätigkeit des Arbeitsschutzamtes entstehen können, wenn seine Organ-e nicht vorurteilsfrei und mit großem Takt arbeiten. , Der Oeffentlichkeit muß Erkennt-sit KegeGen wer« den, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Entwurf bezieht sich (§ l) aus alle Haus gehilfen und Hausangestellten, die im Haushalt des Arbeitgebers überwiegensd mit hauswirtichaftlithen Arbeiten oder persönlichen Diensten gegen Entgelt oder zur Ausbildung beschäftigt wer-den, auch wenn sie nicht im Hause des Arbeitgebers wohnen. Lehrer uni Erzieher sind keine Hausangestellten, soweit sie Angestellte im Sinne des § 1, Absatz 1 Ziffer 6 Ange stelltenversicherungsgesetz sind. Personen dagegen, die trotz erzieherischer Tätigkeit invalidenoersicherungss pflichtig sind, unterliegen dem Haitsgehilfeiigesetz. Haus-angestellte sinsd Hausdamem Repräsenstant«innen, unter Umständen auch Haushiilterinnen mit- Anord nungssbefugnissen gegenüber dem sonstigen Hilfs personal uusd Familien-anschluß, soweit ihnen nicht die selbständige Leitung des Haushalt-S übertragen ist, Privatsekretiire, Kin.dergärtnerinn-en. Bedenken gegen eine derartige Erweiterung des Kreises der Ange stellten liegen nicht vor, weil es zulässig ist, den durch die höhere Bildung bedingten besonderen Verhält nissen dadurch gerecht zu werden, daß die an sich zwingenden Vorschriften des Gesetzes vrsinziviell i§ 4s in einer den Hausgehislsen und Angestellten günstigen Weise geändert werden können. 0«- . Der Entwurf regelt einmal den Arbeitg vuticag und dann den Arbeitsfchutz der Axbeitnehmen , ' »s«,Bwn.»Wef-en des an fich an keines Formen ge bundenen Arbeitsvertrages gehört die Beschäftigung gegen Entgelt, das nicht in Barlohn zu bestehen braucht, so daß· auch die sogenannte Haustochter im Hausgehilfenverhiiltnis fteht. Eine bei Vertragsschluß gegebene Draufgabe fMietstaleri tft mangels andrer ereinbarung nicht auf das Entgelt anzurechnen und nur dann zuriickzuzahlem wenn der Arbeitnehmer sdie Arbeit ichuldhaft nicht antritt. Die Gültigkeit des Vertrages wird nicht berührt durch Nichtbefolgung Ider Vorschriften tiber einen Ausweis des Arbeit nehmers, der an Stelle des im Wegfall gekommenen Dienstbuches in Gestalt eines mit einem ichtbild und eigenhändige Unterschrift versehenen behördlichen Bescheinigung für Orte mit mindestens 100000 Ein wohner vorgeschrieben werden kann, wenn auch der Nichtbefitz des Ausweiics und die Einstellung ausweisloser Hausaehilsen unter Strafe gestellt ist. Es ist mit Rücksicht auf die sich häufenden Fälle, in denen angebliche Hausaehilfen mit gestohlenen Papiercn Zutritt zu einem Haushalt fich verschaffen, um ftrafbare Handlungen zu begehen, nicht einzusehen, warum diese Vorschrift nicht obliga torisch gemacht und auf kleine Städte ausgedehnt werden foll. « · « Ist-. M Das Aste-mit auf Umberio -x· gessen Is. Dache-· wusch Juno-owed Ins der amtlichen Mitteilung tibee den In chlag auf den Krone-ringen von Italien nd noc? folgende Einzelheiten zu entnehmen: e Ro a, der sich unter den Zuschauernmssen an der Rue du Gouvernement Provisaire aushielt drängte im entscheidenden Augenblick nach vorn, lief einige Schritte vor und feuerte ietnen Revolver ab. Er hatte anscheinend die Absicht- noti weitere Schiile abzugeben. Auf den Knall bin batten jedoch zwei Polizisten ibn erblickt und brachten ibn zu Fall. Ein mit einem Motorrad ausgeriisteter Kriminalbeamter versuchte, sie dabei zu unterstützen, wurde jedoch, da er in Civil war, zunächst ftir einen Mitverichworenen sie balten· Der Revolver, eine aroßkalibriae vernicke te Waise, die der Verbastete batte fallen lassen, enthielt bei der Auffindung noch eintae Geschosse. De Roia besaß einen italienischen Paß aus seinen eigenen Namen, während der Schweiz-en Paß, den er eben falls besaß, aus einen andern Namen ausgestellt war. De Rosa, der dem belaifchen Kriminaldienst bis ietzt nicht als verdächtig bekannt war, ist im Verlaufe des Handaemengeg bei seiner Berbastuna ziemlich su aerichtet worden. Er wehrte sich mit der Verzweiflung eines wilden Tieres, und es bedurfte der Kräfte von ebn Polizisten, um seiner schließlich tHerr zu werden. Als er vom Polizeirevier na dem Justizpalast überaeführt werden sollte, hatten sich aroße Menschemnasscn vor dem Revier angesammelt, die eine drohende Haltuna einnahmen und unab lässig »T o d de m Mör d e ri« schrien. Minister des Ausmärtiqen Hunmans ist auf der italienischen Botschaft erschienen, um fein Bedauern über den An schlag zum Ausdruck zu bringen. De Roia ist bereits zweimal von der Polizei verbot-i worden. se » au, das er feine TM nicht bereue. Ei habe die 111 . abt. Musisliui vier ein liiqlied der iialtuficzeuff königlichen Familie on Ehre-. Z da sie feiner Meinung nach die italienische Ver fassung vertagen Urfvrünqlich hätte er das Atten tat bei der nkunft des italienischen Thronfolqerz auf dem dies-gen Nordbabnbof verüben wollen jedo? kamen ihm edenken, da et befürchtete, ein Mitglie der belgischen Königsfamilie verletzen zu können. Oer Lebens-weg de Refo- Telegramm unsres Kutten-andeuten oh. Paris. Sö. Oktober Ueber den Attentäier de Noia, der sich seit 114 Jahren in Paris aushielt, wird hier folgendes bekannt-: De Rosa stammt aus dem Avstatal und hat seine Jugend in Turin verlebt. Der junge Ita liener hat seine Mutter nie gekannt. Sein Vater starb sriih und hinterließ seinen damals dreijährigen Sohn. In Turin lag de Rosa juristischen Studien ob, mußte jedoch im Frühjahr 1928 ins Aus land flüchten, da er heimlich an einigen Zeitun gen mitgearbeiiet hatte, die von der saseiitischen Re gierung verboten worden waren. Er begab sich nach Paris, wo er seither ein ziemlich kiimmerliches Leben führte. Seine Geldmittel waren sehr beschränkt. Des halb sukhte er in einer Druckerei eine Nebenbeichästi gung. Zeiiweise war er als Kellner in einem Restau rant angestellt. De Rosa war in den hiesigen antisascistischen Kreisen wohlbekannt. Seine Wirtin, bei der er bis vor einigen Monaten ein Zimmer gemietet hatte, schilderte den jungen Ita liener als einen sehr verschlossenen Charakter. Wäh rend des Sommers wohnte de Rosa in dem Vorort Saint Gratien, zusammen mit einem italienischen Journalisten. Beide empfingen zahlreiche Briese und besonders antiiaseiftische Flugschristen. Auswökiiges Amt nnd Øiahlhelmvekbot In den »Deutfchen Führerbriefen" wurde dieser Tage mitgeteilt, das Verbot des Stahl helms in Rheinland-Westfalen entstamme in Wirk lichkeit nicht einem in ne n p o litiskh e n preußischen Willen, sondern der Jnitiatiye des A u s w a« r t i g e n A intes. Botsrclzafter v. Hoesczhahe berichtet, daß die Franzosen das »angenheraer eliindespiel des Stahl helmö zum Vormund nehmen wollten, bei den noch ausstehenden Räumungsverhandlnngen Schwierig keiten zu machen. Herr v. Schubert hatte daraufhin mit dem Reichsinnenminister Seneking verhandelt und sei von diesem an das preußische Jnnenminifie rium verwiesen worden, wo man dann das Nötige veranlaßte. Im Auswärtigen Amt wird eine Stel lungnahme zuden Einzelheiten dieses Berichte-S ab gelehnt und b tont, die Besprechungen zwischen Sene ring und deäil Vertreter des Auswiirtigen Amts hätten lediglich informatorischen Charakter gehabt. Der Reichsaußenminister Dr. Curtius fei persönlich an ihnen nicht beteiligt gewesen. Weder der Botschafter v. Hoefch noch ein andres Msitaliesd diesr deutsch-en Botschaft hat amtlich oder privat beim Auswärtiasen Amt angeregt, auf ein Verbot des rheiniskhen Stahlhelms hinzuwirken Auch von französischer Seit-e fiel-list fei ein solches Verlangen nicht ausgesprochen worden. Damit entfallen dlise in den ~Deutichen Führerbriefen« aufgestellten Be hauptungien. Reue Erklärung des Reichspräsidenten X Berlin, 25. Oktober · In einer Unterhaltung, die der Reichsvräsis dent gestern mit dem Reichstagsabgeordneten Schmidt (Hannover) hatte, erklärte der Reichspräsident auf eine Ansrage, er stehe nach wie vor dem Volks liegehren als solchem in voller Neutralität und Ueber parteilichkeit gegenüber. An» dieser seiner grund sätzlichen Haltung, wie er sie in seinem Schreiben an den Reichskanzler vom 16. d. M. dargelegt habe, ändre auch die Aeußerung nichts, die er in seiner Bespre chung mit dem Reichskanzler am 18. d. M. getan habe. Gerhard Mensch Fern-Ost Utanssiilsrnng im Schanspiclhans , Man war - nach Tobogganl gespannt. Diese- Spannung überdauerte über Rein-Zuständltches hinaus den ersten Alt. Aber als es auch dann noch beim Zuständlichen mit der bewährten Marterpsahls technik des sür die reisere Jugend bearbeiteten Leder strumpfes blieb, stellte sich beim Miterlebenden jener Zustand ein. den der Schuster Knieriem im Lumpaeis vagabundus mit den Worten kennzeichnet: »Ausza mecht il« Aber da war jene Wand ohne Tür, der dritte Akt. An jener Wand verstteq sich der Dichter des Toboggan, wie wetlansd Kaiser Max an der Martinswand. in Weltanschauung Es war keine neue, es war sozusagen eine von besseren Herrschaften abaeleate Weltanschauung Aber ich weiß nicht, was geschehen wäre, wenn nicht dte Krast und Gewandt bett der schwindelsreien Schauspieler den Verstiegenen berunteraeholt hätten. Jn einer Ansprache im Programmhest erklärt Gerbard Menzel seine Absichten und was er unter Stoftnebiet versteht. Dies ist, wie auch manche weise Rede· in dem neuen Stück, nicht mit jener Beherr schnna des Wortes ausgedrückt, die unerläßlich bleibt. Einmal saat er: »Und besonders sttr uns Deutsche... ist diese Entscheidung, dieses Bekenntnts eine brennende Frage.« Oder: »Das Stosss aebiet muß seine Wurzeln in die Hauptströmuna des Zeitaeistes senken.« sAn dieser Stelle senkt der Wan derer tn stiller Wehmut setne Wurzeln tn die Haupt strömnna des seliaen Wippchen.) Oder: »Der Selbst erhaltunastrteb tst lelblleher Art, also Natur, also ntederen RanaesA Abgesehen davon, dass man stch von einer Rangordnuna der Triebe nicht viel ver sprechen kann. erscheint es sehr unfreundlich gegen die Natur« ste sozusaan in dte zweite Klasse des Sol datenstandes zu versetzen. Und diese richterliche Hatte wirkt umso weltanssehauerlikher, se mehr der Zuschauer von der gewaltinen Unnatnr dteses Stückes und seiner Redner bedrängt wird. Diese Beauftragten reden ntcht nur Pavler ste reden Palinwseste Kratzt man an der Oberschlcht, to erscheinen vergllbte Traktätchen und Feitmztireh sp-« . « - « Der TobvggansDichter wollte das Etbog auf richten gegen die Gewalt. Darum wählte er als Pro vinz des Geschehens das von der Gier aller Mächte bedrängte China. Indessen ging feine dramatssche Expeyitton unter im Sandsturm der europäischen Provinz Banabien. Scheide um die Tochoggansgofb nungen. Aber Gerhard Menzel ist noch jung. tel åkickxt kehrt er trotz ihres niederen Rangcs zurück zur a ur. Was sich begiibtii Kampf zwischen Amerikanern oder Englandern oder bei-den msit den Chinesen, die ihr Land besveien wollen. Erst-er Akt: Die Gefahr wächst. Zweiter Akt: Die Gefwhr wächst. Dritter Akt: Die Weltanschauung bricht aus« Man handelt um Concessionen und beträgt sich gegenseitig. Die gelben Volksmassen umszingseln das weiße Häuflein. Marter pfahltechnik. Werden sie beste-it? Nein, sie werden nicht. Ouels, der smarte Ingenieur. hat einen Chi nesen nieder-geschossen weil er sich schwer bedroht fühlte. Taaske, der Präsident der allmächti en Han dels-Campagnie, gibt ihn als es hart aus Furt geht, den Ehinesen preis. Ave-Gasen läßt sich die en höheren Zielen der , Compaanie« nicht opfern. Tin, nun sagt Guelf dem lie·ber-unsre-Kraftmeier die Wahrheit durch dick unsd dünn. Nun lenkt er den Haßstrom von sich auf Präsident Taaskr. Aber ein gsiitiges Schicksal be wahrt den jugendlichen Helden vor dem unsympathi schen Sieg, seinen Ehes statt sei-user der Masse aus aseliesert zu haben. Ein durch die Ermordung seiner Familie irrsinnsig gewordener Weiber schießt Taaske nieder. Guels hat überhaupt jenes dramatische Siedet mann-Gltick, daß immer andre fgilt ihn stinsdensällta wenden. Seine kleine chinesische reundin bezieht stat seiner den von Taaske iZahn um Zahnii ge orderten Geiielmord. Guels braucht es nicht zu tun. Unsd der C. C. China, der chinesische Patriarch. schützt die nied liche, aber bißchen landesverriiterische Giauna vor einer Vergeltung, die wiederum Guelis bereits start überzoaenes Conto schwer belasten würde. Dies alles vollzieht sich stimmunasmiißig aus der Basis etwa der Briefe, die ishn nicht erreichten. Jm ersten Akt wirkt sich die Stimmung aus. Aber wenn es endlich vom Allgemeinen zum Besonderen kommen soll. versinkt der lebte Rest von Natur. Man muß hören, wie Mar den Kasvar und Samiel, mit dem er doch die Freikuaeln der Tom nasanie ansi, verslucht: »Warum Hei-treten Sie nicht dieser Schlange den Kons, der anaestillt ist vom Gift des Hochmuts und des Hasses aseaen die name Mensch heit. die er als seine Mietlinqe betrachtet? .. . Er hat mich mit seinem Hast Fetzen alles lebendige ver giftet, mich mit seinem ma loien Dochnmt under mich selbst gedrückt, dasz ich meiner unsicher wunde, unstät, unglücklich, ein Schatten nsur jenes Menschen, der ich ehedem war. Fdluch diesem elenden Verächiter des Herzen-Hi Tod ieser Gehirnbestiei« Wohlgemerkt, so bricht Gnels ans, als es ihm, der bisher arme Menschen fröhlich mit Peitsche und Pistole traktierte, an den Kragen geht. Und dann die Auseinandersetzung mit der Tochter des Uebermenschen, die Guelf liebt. Virginia: Schweigt . . . Du hast schon ver loren, was du mit deinem Leben zu gewinnen glaubtest. Guelf: Was? Virginia: Mich. Guelf: Vraune Locken. Grüne Augen. Sind dir deine Geheimnisse lieb? Obi Die Wollust meines Hasses gessen deinen Vater ist mächtiger als meine Liebe zu dir. Virginia: Wie niedrig du denksti Tin, so ist das Leben. Jn Fern-Ost. Braune Locken, grüne Augen. So spricht Felix- mit Virginia· Ein diisteres Verhältnis. Ein düsteres Verhängnis. Jeder Rancher kennt die dunkeln Farben der Felix und Virginias. Aber was sicb dann C. C. Cbin und Taaskc an Weltanschaulichem kontradiktoriscg zu sagen haben über die Alternative »Grausam handeln, oder grausam leiden-C diese Arien lassen sich nicht einmal thematisih wiedergeben. Es soll so ausgehen, daß C. C. China, richtiger Nathan Rabindratalbot der Weise vom See Genezaretb den Ueber-unsre-Krast- Taaske ethisch besiegt. Aber Taaske plaidtert noch im Sterben mit einer Gesundheit, daß Alöberg ihn be neiden könnte. Alsbera spricht eben naturnabe. Und die Vaiar ist eben niederen Ranaeg. . » Trotzdem - eo wäre wünschenswert der Tot-vg qandichter kehrte zur Natur, zum Drama zurück. Den Kampf zweier Welten, den Kampf der Weltanfchaus usngen zu gestalten, dazu bedarf es ganz andrer Maße. a -Die Ausführung unt-er Gie le n z Leitung rettete, was zu retten war. Ein großes Autgebot verhinderte gleichwohl nicht Doppelsbefevungem die immer-. auch im kleinen, unerfreulich bleiben Groß war dir Kunst der Masken. Kleinoicheaa, der Uebermenfch in reifen Jahren, weißbaarig, kernig, starker Romanheld nach Vorschrift; D e ca kli. glänzend auch in Be wegunf unsd Beidnsderheit des Sprechens, wie aus einer ener farbigen vftlicben Schauspielerqrapbiken herausgeschnitten und lebendig gemacht; P onto , echt bis ins kleinste, malerifch unsd plastifch so gut, daß aus den Stislblüten sein-es Parts fruchtbare Möglichkeiten zu wachsen schienen. Stein bö ck gewann ism Ringen mit der un besiegbaven Unnatur des Jngienieurs Guelf doch so viel Sompatbisem wie es eben nsoch möglich war. Um diesen Helden höherer Töchter wird ihn keiner be neiden. - L o tt e G r u n e r , deren Maske ebenfalls sebr gelungen war, fand nicht den besonderen Ton der andern Chinesen. Aber sie erdulsdete viel, ohne zu klagen. Ca ra Gv l, die braun-grüne Virginia, trug diese Fern-An-dra-Ostrolle stramm unsd unerschrocken. Verdienstlich wirkten in der Rettunastnannschaft Wohlbriick, Hoffmann, Kottenkamp, Posse, Schrödexn Woester und noch eine ganze Schar von Episodisten. Am Schlusse zeigte sich mit den Schauspielern nnd Gielen der Dichter. Wenn er sich wiederfinden werden wir ihm nicht nachtragen, was Taaske sagt zu C. C. China und was C. C. China sagt zu Taaske. Dies sei fern-öitlich oon uns. Julius Pektllnaml Wollt ·- Die beleidigten Ingolstädter. Marieluise Fleißey die Versasserin der ~Pioniere in IngolstadtC hatte, wie wir seinerzeit be richteten, gegen den Jnaolstädter Oberbürger meister Dr. Gruber Privatklage we en öffent licher Beleidigung erhoben. Gruber satte näm lich eine Erklärung veröffentlicht, in der »gegen das gemeine Machwerk« protestiert wurde, das »Jnaol stasdt, seine Einwohnerschaft und das ehemalige Pionierbataillon aufs schwerste kränke und beleidiae«. Frau Fleißer führte demgeaeniiber aus, dass niemand das Recht habe, die Arbeit einer ernsten Schrift itellerin so berabzuzieben Das Schöfienaerikbt Ber lin Mitte wies jedoch, wie unser 8.-Korreivondent aus Berlin meldet. ihre Klage ab. In der Urteils beariindung wird dem Beichnldigten die Wahr nebmitsng berechtigter Interessen zugesprochen Als Oberbürgermeister set er sogar verpflichtet gewesen, die Ungriise auf die von ihm nertretene Stadt in scharfer Form abzuwehren Angritf und Verteidigung sittnden durchaus in richtiaem Verhältnis. · = Ein neues Weis Umsqu K. Gefieders Erscheinf unter dem Tltel,-D»uust»sllchc Mensch« de new-m im Z«I«-;Ekg;2sgxsksgsgx»kæs ske««"sS-Es2ssgk-!ZL3 Wiss c II c ll c. c Uk II s sage inth eine Rechtgrtiqum ckDes cbdristeutums Fu sehen. Seit-« 2 W Neues- Nachvtchtes Sogtzghend, B. Oktober 111-Vlf Mist
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